By Intersexuelle Menschen e.V. on Monday 21 July 2008, 00:03
Ein zum Vorschein kommendes ethisches und medizinisches Dilemma:
Sollen Ärzte geschlechtsangleichende Operationen an Kleinkindern mit
uneindeutigen Genitalien durchführen?
von Hazel Glenn Beh * und Milton Diamond **
Inhalt
Einführung
I . Der bemerkenswerte Fall von Joan/John
II. Die Entwicklung eines chirurgischen Behandlungsstandards
A. Behandlungsstandards innerhalb der med. Gemeinschaft
B. Der chirurgische Behandlungsstandard von uneindeutigen
Genitalien
C. Behandlungsstandard und Schadensersatzforderungen
III. Elterliche Einwilligung zu genitaler Chirurgie und geschlechtlicher
Angleichung zum Wohle der Kinder
A. Die Doktrin der Informierten Einwilligung
B. Informierte Einwilligung und elterliche Entscheidungsfindung zum Wohle der
Kinder
C. Die Probleme der Informierten Einwilligung und der genitalen Chirurgie an
Kleinkindern
1. Die Atmosphäre der Eile
2. Vermittlung unvollständiger Informationen
3. Durchsetzung der Schweigens
4. Unterlassung der Mitteilung der Ungewißheit des
Langzeit-Ergebnisses
5. Ignorierung des Rechts des Kindes auf eine offene Zukunft
IV. Lernen von der Vergangenheit: Was sollte die Zukunft beinhalten?
Abschließende Gedanken
Fußnoten
Einführung
In 1999 nahmen zwei Männer im Alter von Anfang 20, einer von der Ostküste und
einer aus dem Mittleren Westen, unabhängig voneinander Konakt mit Professor
Milton Diamond auf und eröffneten ihm ihre ungewöhnlichen Geschichten. Als sie
Kleinkinder waren, wurden ihre Hoden chirurgisch entfernt und ihre Genitalien
umoperiert. Sie wurden dann als Mädchen erzogen. Als dann die Pubertät nahte,
wurden ihnen weibliche Hormone gegeben, um ihre Brüste wachsen zu lassen und
andere weibliche Merkmale zum Vorschein zu bringen. Sie beschrieben gegenüber
Professor Diamond die Verwirrung ihrer Kindheit. Sie hatten sich als Mädchen
niemals wohl gefühlt; sie erinnerten sich, daß sie immer im Verborgenen gedacht
hatten, daß sie männlich waren. Jedoch hatte die Furcht sie davon abgehalten,
ihren Zweifeln Ausdruck zu geben. Einer der jungen Männer erinnerte sich, daß
er seine Mutter gefragt hatte: „Macht Gott Fehler?“ Sie beschrieben den Schock,
den sie hatten, als sie im Teenageralter die Informationen über ihre
medizinische Lage wie Puzzlestücke zusammensetzten und erfuhren von geheim
gehaltenen chirurgischen Verfahren, die man an ihnen durchgeführt hatte, als
sie zu jung waren, als daß sie sich daran hätten erinnern können, geschweige
denn damals hätten einwilligen können. Sie trauerten um die Person, die sie
hätten gewesen sein können. Wie ihre Kindheit war ihre junge Erwachsenenzeit
gekennzeichnet durch die Notwendigkeit weiterer Operationen und ihre
Anstrengungen, ihr männliches Geschlecht zurückzufordern. Einer der jungen
Männer war zur „besten Anwaltsfirma für Kunstehlerfälle“ in seinem Staat
gegangen, aber man sagte ihm, daß er keine Chance hätte, da die Ärzte das beste
getan hätten, was sie konnten bei dem Wissen, was sie zu jener Zeit über seine
Kondition hatten. Der andere junge Mann bat Dr. Diamond, da er nicht in der
Lage war, Brustenfernung, Penisimplantationsoperation und die männlichen
Hormone, die er für den Rest seines Lebens benötigen würde zur Vermeidung von
Osteosporose, und um etwas den Anschein von Normalität zu bekommen, ob er die
Ärzte verklagen könne.1 Es gibt andere in der Welt wie diese jungen Leute, die
den Anlaß zu diesem Artikel gegeben haben.
Dieser Artikel diskutiert die Entwicklung einer chirurgischen Herangehensweise
an die Behandlung von intersexuellen Kleinkindern und anderen mit genitalen
Anomalien2 , die in den späten 1950er und in den 1960er Jahren begann und in
den 1970er Jahren Behandlungsstandard wurde. Obwohl die Fachliteratur kürzlich
die chirurgische Herangehensweise an die Behandlung von Kleinkindern in Frage
gestellt hat, dauert die Kontroverse über die Behandlung fort, und die med.
Gemeinschaft ist nun gespalten. Wie die geschlechtsangleichende Chirurge für
intersexuelle Kleinkinder eine Routine-Empfehlung der praktizierenden Ärzte
wurde, und wie die Eltern überredet wurden, solch radikalen Operationen an
ihren Kleinkindern zuzustimmen, liefert ein warnendes Beispiel, das sowohl für
die Medizin als auch für das Recht revelant ist.
Die letzten vier Jahrzehnte über wurden frühe chirurgische Eingriffe oft als
ein Standardverfahren3 empfohlen für Kleinkinder, die mit uneindeutigen
Genitalien3 geboren werden, oder die eine traumatische genitale Verletzung
erleiden. Chirurgische Fortschritte in diesem Jahrhundert haben es möglich
gemacht für Ärzte, für ein Kind ein soziales Geschlecht4 auszuwählen und dann
dem sozialen Geschlecht angepaßte Genitalien zu formen in Annäherung an eine
normal aussehende Erscheinung. Meistens haben Ärzte, wenn sie die chirurgische
Behandlung gewählt haben, die weibliche Form gewählt, weil es einfacher ist,
weibliche Genitalien zu entwer fen als männliche.5 Da sie sich auf die
erziehungsbegründete Theorie der Geschlechtsidentität verließen, rieten Ärzte
den Eltern, ihr intersexuelles Kleinkind chirurgisch zu verändern, und es in
einer mit den chirurgisch veränderten Genitalien übereinstimmenden Weise zu
erziehen, ohne Rücksicht auf die Geschlechtsidentität, die sich von Natur aus
entwickelt hätte.6 Derselbe Rat wurde gegeben, wenn der Penis eines männlichen
Kleinkinds durch eine Verletzung schwer verstümmelt worden war oder als
wesentlich zu klein angesehen wurde. Klinikärzte haben Eltern versichert, daß
die chirurgische Machbarkeit für normal aussehende Genitalien das soziale
Geschlecht der Erziehung bestimmen sollte, und daß jegliche angeborene Neigung
des Kindes geändert werden könne durch vorsichtige Erziehung.
Die medizinische Literatur förderte seit den 1970er Jahren, trotz eines Mangels
an bestätigenden Beweismitteln, diese Behandlung. Diese medizinische Literatur
basierte auf einer Menge von veröffentlichen Berichten, die sich ursprünglich
auf Studien an intersexuellen Menschen und dann, was am bedeutsamsten war, auf
den unglaublichen Fall eines einzigen Kleinkinds bezogen, der weithin berichtet
wurde in der professionellen medizinischen, psychiatrischen und sogar populären
Literatur.7 In 1997 wurde die medizinische Gemeinschaft wieder bekannt gemacht
mit jenem Kleinkind, dessen weitere Beobachtung lange Zeit aus den Augen
verloren worden war.8 Erst dann entdeckte die medizinische Gemeinschaft
endlich, daß das Ergebnis dieses einzelnen Falls nicht so war, wie es erst
berichtet worden war. Die Grundlagen, auf denen die Behandlung beruht, begannen
zu bröckeln.
Teil II dieses Artikels beschäftigt sich mit dem bemerkenswerten Fall von
Joan/John (J/J), dem männlichen Kleinkind, dessen Penis durch einen
chirurgischen Unfall zerstört worden war, und das dann vorsätzlich kastriert
und chirurgisch in ein weiblich aussehendes Kleinkind umgewandelt worden war.9
Beworben als Erfolg, hatte dieser Fallreport eine bedeutende Auswirkung auf den
Behandlungsstandard, der sich entwickelte für die Behandlung bestimmter
intersexueller Konditionen, für Mikropenis und für unfallbedingte
Penisverletzung im Kleinkindalter. Verhängnisvollerweise wurde das Ergebnis
dieses Falls niemals vollständig berichtet bis zum Jahr 1997.10 Wären die
wahren Tatsachen früher enthüllt worden, oder wären seine Grundsätze
rigoroserer wissenschaftlicher Untersuchung unterzogen worden, so wäre der
medizinische Standard, der sich entwickelte, wahrscheinlich anders
gewesen.
Teil III dieses Artikels erörtert allgemein, wie medizinische
Behandlungsstandards sich entwickeln, und wie ein kaum begründeter
Behandlungsstandard verwurzelt wurde durch anekdotenhaftes Berichten und ohne
wissenschaftliche Bestätigung. Teil III schließt damit, daß er die selbst
auferlegte Machtlosigkeit des Schadensersatzrechts betrachtet und schließlich
in Frage stellt, für Fälle, wo ein nachlässiger Behandlungsstandard sich
entwickelt, weil die Behandlung nicht wissenschaftlicher Untersuchung
unterworfen worden ist. Während nach üblichen Fahrlässigkeitsprinzipien
Gerichte eine Haftbarkeit finden können, die auf der kollektiven Fahrlässigkeit
eines Berufsstands bei der Durchsetzung seiner gewohnten Handlungsweisen
beruht, gewähren viele Urteile den medizinischen Standards mehr Ehrerbietung.
In Urteilen, die Ärzte mehr an einen Behandlungsstandard binden, der auf den
medizinischen Standards in der Berufsgemeinschaft basiert, als an veranwortungs
bewußte Umsicht, wird eine Forderung, die basiert auf der Erklärung, daß die
medizinische Praxis kollektiv vom gesunden Menschenverstand und der Strenge der
Wissenschaft abgewichen ist, sich nicht durchsetzen. Schließlich argumentiert
Teil III, daß es die berufliche Trägheit fördert, wenn man von Ärzten verlangt,
daß sie sich an Standards der Berufsgemeinschaft festhalten. Wenn
Behandlungspraktiken nicht durch wissenschaftliche Studien bestätigt werden,
ist ein ehrerbietiger Schadensersatzstandard nicht angemessen.
Teil IV untersucht die Rolle der Doktrin der Informierten Einwilligung, vor
allem im Hinblick auf die elterlichen entscheidungsmäßigen Verantwortlichkeiten
in Fällen von uneindeutigen oder verletzungsgeschädigten Genitalien. Teil IV
legt nahe, daß das Vertrauen der medizinischen Gemeinschaft darauf, die
Behandlung zu empfehlen, die Praxis, begrenzte und simplifizierende
Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Eltern abzuschirmen und zu
schützen, und das Gefühl der Dringlichkeit, das den Eltern gegenüber vermittelt
wurde, die Fähigkeit der Eltern einschränkten, ihre einwandfreie Informierte
Einwilligung zu geben. Noch grundlegender ist, daß die Entscheidungen
treffenden Personen es versäumten, das zukünftige Potential des Kindes für eine
zukünftige Selbstbestimmung in Betracht zu ziehen. Zu diesen schon ungeheuren
Hindernissen für eine Informierte Einwilligung kam noch hinzu, daß Klinikärzte
auch an dem Glauben festhielten, daß Kinder das angeglichene soziale Geschlecht
nur dann akzeptieren würden, wenn sie eindeutig erzogen würden in dem
ausgewählten sozialen Geschlecht, und machten die Eltern so zu Komplizen der
medizinischen Geheimhaltung.
Teil V bietet die Empfehlungen für eine Veränderung, die von Kritikern der
frühen Operationen unterstützt werden, einschließlich sowohl der
Medizin-Ethiker als auch der Intersexuellen Gesellschaft von Nordamerika
(ISNA). Diese Empfehlungen geben eine Anleitung für Ärzte und Eltern, die sehr
schwierige medizinische Entscheidungen treffen müssen zum Wohle der Kinder, die
lebenslange Auswirkungen auf die körperlich-geschlechtliche und
sozialgeschlechtliche Identität und die erotischen und fortpflanzungsmäßigen
Möglichkeiten haben.
I. Der bemerkenswerte Fall von Joan/John
Das gegenwärtige medizinische Modell für den Umgang mit Fällen von
uneindeutigen oder verletzten Genitalen begann vor etwa vier Jahrzehnten, aber
wurde fest etabliert, als der Fall von John/Joan11 in der kinderärztlichen
Literatur12 berichtet wurde.
In den frühen 1970ern berichtete John Money, ein Psychologe am John Hopkins
Krankenhaus, vom Fall eines eineiigen Zwillings, der seinen Penis im Alter von
8 Monaten durch einen chirurgischen Unfall bei der Behandlung einer
Vorhautverengung13 verloren hatte. Zusammen mit der Psychologin Anka Ehrhardt
berichtete Money, daß die Eltern, der Beratung folgend, einwilligten in eine
geschlechtsverändernde Operation (Kastration, Entfernung des Hodensacks und
erstmalige Anlegung einer Scheide), und ihren einstmaligen Sohn John danach als
ihre neue Tochter Joan 14 aufzuziehen. Dieser Fall ist nun bekannt in der
psychologischen und medizinischen Literatur als der „John/Joan-Fall“.15
Den Eltern wurde geraten, ihr Kind als ein Mädchen zu erziehen und das Kind nur
mit begrenzten Informationen zu versorgen:
Sie wurden eingehend informiert über das zukünftige medizinische Programm
für ihr Kind, und wie sie es in die sexuelle Erziehung zu integrieren hätten,
wenn sie älter würde. Sie wurden darin angeleitet, wie sie dem Kind
Informationen über es selbst bis zu dem Maß geben würden, wie es in Zukunft
notwendig sein würde; und es wurde ihnen dabei geholfen, womit sie es Freunden
und Verwandten, und vor allem ihrem eigenen Kind erklären sollten. Schließlich
würden sie ihre Tochter informieren, daß sie eine Mutter würde durch Adoption,
wenn sie heiratete und eine Familie haben wollte.16
Die Eltern wurden desweiteren instruiert, J/J’s ursprüngliches Geschlecht
streng geheim zu halten. In der Tat berichteten die Eltern später, daß, um die
Geheimhaltung zu fördern, sie angewiesen wurden, zu jener Zeit von ihrem
gegenwärtigen Wohnort umzuziehen in eine weit entfernte Stadt.17
Da die Familie der Kinder nicht in der Nähe des John Hopkins Krankenhauses
lebte, wo Money sein Büro hatte, wurde die alltägliche Betreuung der Zwillinge
in die Hände eines örtlichen psychiatrischen Teams unter Money’s Weisung
gelegt. Einmal jährlich wurden die Zwillinge zum John Hopkins Krankenhaus zur
Untersuchung gebracht, und um sicherzustellen, daß am Behandlungsplan
festgehalten wurde.18 Wie in der Folgezeit von Money berichtet wurde,
entwickelte sich Joan zufriedenstellend als Mädchen in deutlichem Unterschied
zum anderen Zwilling, der sich nun als normaler Junge entwickelte.19
In den Jahren vor der Pubertät berichtete Money, daß die Eltern ihr nun
weibliches Kind erfolgreich als ein Mädchen aufzogen, das typisch genug
erschien trotz einiger „jungenhafter Züge“ 20 . Money berichtete nicht über
J/J’s Ablehnung, in seiner Beratung zu kooperieren 21. Money war offensichtlich
unbekümmert von einigen Verhaltensweisen in der Kindheit, welche sich bei
späterer Einsicht als vorhersagend herausstellen sollten, wie zum Beispiel ihre
Beharrlichkeit darin, im Stehen zu pinkeln, obwohl ihre Mutter ihr beigebracht
hatte, „wie kleine Mädchen auf die Toilette gehen.“22
Neben der Jungenhaftigkeit und dem Urinieren im Stehen, entwickelten sich
andere Warnsignale, als das Kind heranreifte, und diese erschienen nicht
zeitgleich in der medizinischen Literatur. Beginnend im Alter von 12, wurden
Joan Östrogene gegeben, um ihr Brustwachstum zu stimulieren, ihre Hüften zu
weiten und für andere Merkmale der typisch weiblichen pubertären Entwicklung.
Diese Veränderungen waren nicht willkommen, und Joan zeigte offen Anzeichen,
daß sie ihre weibliche Angleichung zurück wies.23 Die örtlichen Psychiater, die
das Kind begleiteten, zeigten ihre Überzeugung an, daß Joan ein eindeutiger
Junge sei, und drückten Zweifel aus, ob sie sich in ein aktzeptables und
zufriedenes Mädchen entwickeln würde.24 Obwohl Money J/J bis zu diesem Punkt
und auch danach verfolgt hatte, wurde über diese Befunde des Kindes nicht
berichtet, und Joan war scheinbar „aus den Augen verloren“ worden.25
Tatsächlich widersetzte sie sich angesichts der Ablehnung, die Joan gegenüber
der Beratung, die sie in Baltimore bekam, empfand, im Alter von 9 Jahren der
Rückkehr dorthin. Elterliche „Bestechungsversuche“ wurden benutzt, um sie zur
Rückkehr zu ihren regelmäßigen Untersuchungen zu bewegen. In einer dramatischen
Äußerung von Ärger und Widerstand gegen ihre Behandlung rannte sie im Alter von
13 weg vom Krankenhaus und wurde gefunden, wie sie sich auf dem Dach eines nahe
gelegenen Hauses versteckte.26 Joan lehnte es danach ab, zum John Hopkins
Krankenhaus zurückzukehren.27
Obwohl der Fall weithin berichtet und zitiert worden war in der medizinischen
Literatur28, erschien die Ablehnung des zugewiesenen Geschlechts, die das Kind
zeigte, nicht in der Literatur29 , als sie einen Einfluß auf den sich
entwickelnden Behandlungsstandard hätte haben können 30 . Stattdessen
bestätigte die Bedeutung der frühen Berichte über J/J’s vermeintlich
erfolgreiche Geschlechtsumwandlung die scheinbare Effizienz dieser Behandlung
als einen „Behandlungsstandard“ für bestimmte Kleinkinder und trug so zu seiner
weitreichenden Aktzeptanz bei.31 Skepsis bezüglich seiner theoretischen
wissenschaftlichen Grundlage32 veranlaßte die forgesetzte Suche eines Kritikers
nach der erwachsenen J/J, um zu sehen, wie sie sich tatsächlich entwickelt
hatte und herangewachsen war.33 In 1994 wurden sowohl J/J als auch Dr. H. Keith
Sigmundsson, der für die Behandlung „vor Ort“ für J/J zuständige Psychiater,
gefunden, und das Leben des Kindes nachfolgend der Fachliteratur wieder
vorgeführt in 1997.34
Es genügt zu sagen, das Ergebnis war nicht, wie es berichtet oder vorhergesagt
worden war. Zu der Zeit, als der Zwilling wiedergefunden wurde, war er ein
verheirateter Mann, der Vater von drei adoptierten Kindern. Hinzu kommt, daß
seine wirklichen Kindheitserfahrungen nicht so positiv waren, wie ursprünglich
berichtet worden war.35
Familienmitglieder erinnerten sich, daß J/J, als er noch ziemlich jung war,
extrem männliches Verhalten und Zurückweisung von Weiblichkeit gezeigt hatte.
Joan lehnte „Mädchen“-Spielsachen ab, hatte wenig Interesse an
Mädchen-Aktivitäten und lehnte es ab, Kleider zu tragen. Sie zog es vor, „Armee
zu spielen“ und stahl oft die Lastwagen ihres Bruders und andere Spielsachen,
um damit zu spielen. In ihren vorpubertären Jahren vor dem zehnten Lebensjahr
dachte Joan, sie sei ein „Monster oder sowas“ und stellte sich schließlich vor,
sie „wäre ein Mann“, aber sie „wollte keine Dose mit Würmern öffnen“. 36 Sie
wurde fortwährend in der Schule geärgert wegen „ihres jungenhaften Aussehens
und ihrer Mädchenkleider“ und dachte über Selbstmord nach.“ 37 . „Im Alter von
14 wurde sie erwischt, als sie so oft in der Mädchentoilette im Stehen
pinkelte, daß die anderen Mädchen ihr den Zutritt verweigerten... Joan würde
manchmal auch zur Jungentoilette zum Urinieren gehen“.38 All diese Jahre
hindurch teilte ihr niemand, trotz all der Bekanntschaften mit Medizin und
Psychiatrie, die Joan erduldete, und trotz der „starken Ängste“, die sie
ausdrückte, „daß es etwas mit ihren genitalen Organen zu tun haben könnte“, die
Art ihrer Lage mit.39 In der Tat wurde ihnen geraten, es nicht zu tun.40
Nach Jahren „fruchtloser Versuche, Dr. Money’s Plan zu erfüllen“, hatte das
örtliche psychiatrische Team allmählich einen Gesinnungswandel.41 Sie hatten
Joan’s Bevorzugung für Jungen-Aktivitäten und ihre Ablehnung, den weiblichen
Status zu akzeptieren, einschließlich ihrer Selbstmordgedanken, zur Kenntnis
genommen, sodaß sie bereits untereinander die Möglichkeit besprochen hatten,
Joan’s Veränderung zurück zum Männlichen zu akzeptieren. Sie wußten, daß es
gegen den akzeptierten Behandlungsstandard innerhalb der medizinischen
Gemeinschaft verstoßen würde, wenn sie dies täten.42
Joan’s Wendepunkt erschien im Alter von 14, als sie, auf ihre eigene Initiative
hin, begann, als Junge, John, zu leben. John erinnert sich, wie bald danach er
schließlich die Wahrheit erfuhr: „In einer tränenreichen Episode teilte sein
Vater ihm auf John’s Drängen hin die Geschichte mit von dem, was sich bei ihm
als ein Kleinkind ereignet hatte, und warum.“ John erinnert sich: „Plötzlich
machte alles ,klick’. Zum ersten Mal machten die Dinge einen Sinn, und ich
verstand, wer und was ich war.“43
Schließlich unterzog sich John einer Brustentfernung (Mastektomie), um die
östrogenbedingt gewachsenen Brüste zu entfernen, und verlangte eine
Phalloplastik, um einen Penis aufzubauen. Die Hodenentfernung im Kleinkindalter
erforderte lebenslängliche männliche hormonelle Ersatzbehandlung.44 Nach der
Angleichung veränderte sich John’s Leben dramatisch trotz fortgesetzter
sozialer Probleme:
Nach den chirurgischen Behandlungen (von weiblich zu männlich
geschlechtsangleichende Chirurgie) gewöhnte sich John gut ein. Als ein Junge
wurde er relativ gut aktzeptiert, und war beliebt bei Jungen und Mädchen. Mit
16 Jahren erwarb er, um Mädchen anzuziehen, einen fensterlosen Kleinlastwagen
mit einem Bett und einer Bar. Als sich jedoch Gelegenheiten für sexuelle
Begegnungen ergaben, zögerte er, sich erotisch hervorzuwagen. Als er einer
Freundin erzählte, warum er zögernd war, daß er unsicher war wegen seines
Penis, erzählte sie es in der Schule, und dies verletzte John sehr stark.
Nichtsdestotrotz scharten sich seine Freunde bald um ihn, und er war
akzeptiert, und das Mädchen abgelehnt.45
Später heiratete John eine Frau und adoptierte ihre drei Kinder. Er ist ihnen
als ein Vater verbunden.46 „Geschlechtsverkehr hat er gelegentlich mit seiner
Frau. Sie befriedigen einander hauptsächlich mit einer großen Menge an
körperlicher Zuwendung und gegenseitiger Masturbation. John kann beim
Geschlechtsverkehr einen Orgasmus mit Ejakulation haben.“47
Im Gegensatz zu seinem gegenwärtigen Grad sozialer Akzeptanz und seinem Erfolg
als ein Mann ist er verbittert und wütend über seine Behandlung und seine
verlorene Kindheit. Diese dramatischen und bedeutenden Ereignisse in John’s
jugendlichem und erwachsenem Leben fanden keinen Eingang in die Fachliteratur
und setzen so den positiven Berichten über seinen Fall nichts entgegen, noch
beeinflußten sie den Behandlungsstandard, der sich seit den 1960ern entwickelt
hatte, bis zur Veröffenlichung von Diamond und Sigmundsson in 1997.48
II. Die Entwicklung eines chirurgischen Behandlungsstandards
Die folgenden Abschnitte erkunden, indem sie die mit der Behandlung von
genitalen Verletzungen oder Uneindeutigkeiten verbundenen Situationen als ein
Modell benutzen, wie der Standard der medizinischen Praxis sich manchmal
entwickelt aus Fallberichten, Mund-zu-Mund-Propaganda und der allmählichen
klinischen Akzeptanz einer innovativen Behandlung ohne echte wissenschaftliche
Untersuchung ihrer Effektivität. Dieser Artikel beschreibt dann, wie der
chirurgische Standard für die Behandlung dieser Fälle von einer Innovation
zur
Standardpraxis wurde. Obwohl die Langzeitergebnisse von J/J’s Operation viele
Jahre lang nicht bekannt werden würden, wurde die Chirurgie eine akzeptierte
Behandlungsform, als der Fall in der Literatur berichtet wurde. Dieser Artikel
beleuchtet als nächstes, wie die praktizierten medizinischen Standards vom
Recht beurteilt werden und stellt die Grundsätze hinsichtlich der
traditionellen juristischen Ehrerbietung vor den medizinischen
Behandlungsstandards in Frage.
A. Behandlungsstandards innerhalb der medizinischen
Gemeinschaft
Die medizinischen Behandlungsstandards entwickeln sich fortwährend; sie sind
oft weder statisch noch klar
Vorgezeichnet.49 Da die Medizinwissenschaft evolutionär ist, bekommen die
Patienten keine einheitliche Behandlung. Manche medizinische Behandllung
erfordert zum Beispiel Experimente. Medizinische Experimente bedeuten
typischerweise, daß Ärzte Patienten gemäß einem Protokoll behandeln, das
entworfen wurde, um einen Hypothese zu überprüfen, oder um zur Menge des
medizischen Wissens beizutragen.50 Die medizinische Praxis andererseits
erfordert Behandlung durch akzeptierte Behandlungsformen, die üblicherweise
angesehen werden als „Eingriffe, die entwickelt wurden, einzig, um das
Wohlergehen des individuellen Patienten oder Klienten zu steigern, und die eine
vernünftige Erfolgsaussicht haben.“51
Innovative Behandlung ist weder experimentell noch Standardpraxis; sie umfaßt
eine Behandlung, die „,entwickelt wurde einzig, um das Wohlergehen eines
individuellen Patienten oder Klienten zu steigern’, aber nicht ausreichend
getestet worden ist, um den Standard, ,eine vernünftige Erfolgsaussicht zu
haben’, zu erreichen.“52 Weil innovative Behandlungsformen nicht ausreichend
getestet sind, „sind die möglichen Nutzen und Risiken innovativer
Behandlungsformen weniger gut bekannt oder vorhersagbar.“53 Daher setzen
innovative Behandlungen, während sie mit den besten Interessen des Patienten im
Sinn formuliert werden, die Patienten trotzdem „einer größeren
Wahrscheinlichkeit aus, daß die Balance von Nutzen und Risiken ungünstig sein
kann entweder, weil die Behandlungen ineffektiv sind, oder weil sie größere,
möglicherweise unbekannte, Risiken mit sich bringen.“54 Um die Zahl der
Patienten zu minimieren, die den unbekannten Risiken einer innovativen
Behandlung ausgesetzt werden, „sollten grundlegend neue Behandlungsverfahren...
auf einer frühen Stufe zum Gegenstand formeller Forschung gemacht werden, um zu
bestimmen, ob sie sicher und effektiv sind.“55
Leider sind wissenschaftliche Begutachtungen innovativer chirurgischer
Verfahren nicht die Norm in der medizinischen Praxis.56 „Die meisten
Innovationen wurden akzeptiert als ,Standardverfahren’, ohne jemals einem
rigorosen Effizienztest [durch eine zufallsgewählte kontrollierte Stichprobe]
unterworfen worden zu sein.“57 Wenn eine rigorose Begutachtung [medizinischer
Innovationen] vorkommt, findet sie ziemlich spät in der „Karriere“ einer
Innovation statt, nachdem sie anekdotenhaft berichtet und angenommen wurde von
Fachleuten, medizinischen Organisationen, öffentlichen Fürsprechern und
Vertretern von Interessen Dritter, und als ,Behandlungsstandard’ akzeptiert
ist.58 “ Kommentatoren stellen fest, daß Ärzte oft einen unreifen Übereifer
zeigen, eine innovative Behandlung anzunehmen, bevor angemessene Studien
durchgeführt worden sind.59 Tatsächlich sind wenige medizinische Praktiken
zufallsgewählten klinischen Stichproben unterworfen worden.60 Stattdessen
entwickeln sich medizinische Standards oft in einer ad-hoc-Art und Weise, wenn
Ärzte neue Techniken probieren und die frühen Berichte ihrer Erfahrungen unter
ihren Kollegen verbreiten.61 So überschreitet eine innovative Behandlungsform
oft die Grenze zur Standardbehandlung eher durch informelle Akzeptanz als durch
Bestätigung und Akzeptanz. Danach legen sich Klinikärzte oft darauf fest,
speziellen Behandlungen zu folgen, und werden widerstrebend gegenüber der
Annahme überlegener Behandlungsformen.62 Bezeichnenderweise stellen Kritiker
fest, daß man auch zögert, Berichte über erfolglose Verfahren oder Behandlungen
zu veröffentlichen.63
B. Der chirurgische Behandlungsstandard von uneindeutigen
Genitalien
Da innovative Behandlungen oft zum Behandlungsstandard werden durch informelle
Akzeptanz und Gewohnheit,64 sollte es keine Überraschung sein, daß die Praxis,
frühe chirurgische Eingriffe in Fällen von genitaler Uneindeutigkeit zu
empfehlen, zum Standard wurde vor strenger Untersuchung von
Behandlungsergebnissen.65 Die Behandlung, zuerst verkündet von Money, basierte
auf der Erziehungstheorie, die vermutlich eher von seiner Analyse von
klinischen Fällen von intersexuellen Menschen abgeleitet war als von
experimenteller Untersuchung. Es begann im wesentlichen, als seine Berichte,
basierend auf Studien an Hermaphroditen, behaupteten, daß es keinen Unterschied
machte, ob solche intersexuellen Kinder als Jungen oder als Mädchen erzogen
würden; sie würden sich gleichermaßen dem angeglichenen sozialen Geschlecht
anpassen.66 Die einzige Besorgnis, die Money zum äußerte bezüglich der
Geschlechtsangleichung, war, daß es so früh wie möglich getan werden sollte (am
besten vor dem 18. bis 24. Lebensmonat), daß keine Uneindeutigkeit erlaubt sein
dürfe in dem sozialen Geschlecht, in dem das Kind erzogen werde, und daß es das
beste wäre für die Genitalien des Kindes, umkonstruiert zu werden, um mit dem
eingetragenen sozialen Geschlecht übereinzustimmen.67 Money’s Theorie
beinhaltete im wesentlichen, daß, Kinder, die als Jungen erzogen würden, sich
als solche entwickeln würden, und daß jene, die als Mädchen erzogen würden,
sich auch entsprechend entwickeln würden. Und da es chirurgisch einfacher sei,
die Genitalien mit einer weiblich aussehenden Anatomie zu reparieren, würde
dies die bevorzugte Methode der Behandlung sein.68
Die ursprünglichen Berichte über den J/J-Fall 69, speziell berichtet in dem
1972 erschienenen Buch „Man & Woman, Boy & Girl“70, und sein
angeblicher Erfolg verbreiteten sich schnell, und wurden vielfach erwähnt in
der Fachliteratur 71 . Daher kam es, daß die Theorie, daß das körperliche
Geschlecht eines Kindes erfolgreich angeglichen werden könnte, einen
grundlegenden Einfluß hatte auf den Behandlungsstandard für Kleinkinder, die
mit uneindeutigen Genitalien oder mit einem Mikropenis geboren werden, oder die
ihren Penis durch eine Verletzung oder unfallbedingte Amputation verloren
haben.72
Fälle von Kleinkindern, die mit uneindeutigen Genitalien geboren werden, sind
nicht häufig, aber auch nicht selten.73 Von den 3 bis 4 Millionen Kindern, die
jährlich in den USA geboren werden, wird etwa 1 von 2000 mit uneindeutigen
äußeren Geschlechtsorganen geboren (also etwa 1500 bis 2000 solcher Kinder
jährlich).74 Eine geschätzte Zahl von 100 bis 200 kinderchirurgischen
Geschlechtsangleichungen werden in den USA jährlich vorgenommen.
Als sich der J/J-Fall ursprünglich in der Fachliteratur verbreitete, wurde die
vorherrschende Sichtweise der Behandlung, daß, wenn Amputation oder
Geburtsdefekte zu uneindeutigen Genitalien führen, oder Genitalien scheinbar
nicht zur männlichen sexuellen Funktionsweise (im Stehen zu pinkeln als Kind
und Jugendlicher, und einen Penis in eine Vagina zu schieben als Erwachsener)
passen, es für solche Jungen besser wäre, einer Geschlechtsangleichung
unterzogen zu werden, um eine befriedigende sexuelle Funktion als erwachsene
Frau sicherzustellen.75 Wenn man die Theorie verinnerlicht hatte, daß Menschen
psychosexuell neutral seien, und ihr soziales Geschlecht, in dem sie erzogen
werden, akzeptieren würden, so bot dieser Plan eine relativ einfache Lösung für
das, was als eine schwierige Situation angesehen wurde.76 Diese Sichtweise
wurde dominierend in der kinderärztlichen Literatur.77 Seitdem blieb es dabei,
daß die medizinische Weisheit für diese Fälle stark auf hypothetischen
„chirurgischen Möglichkeiten“ beruhte, eher als auf Daten von Studien oder
selbst nur den Langzeitergebnissen dieser Operationen.78 Bedeutsam ist, daß
jene, die einen chirurgischen Standard empfehlen, sich nicht völlig klar
darüber sind, ob die Akzeptanz in Kindheit und Jugend oder das Wohlfühlen mit
dem sozialen Geschlecht im Erwachsenenalter ein erstrangiges Ziel ist.79
Chirurgische Eingriffe wurden der Standard in der Praxis bis zu dem Maße, daß
kürzlich in 1996, die amerikanische Akademie der Kinderärzte folgende
Richtlinien veröffentlichte:
Die Forschung an Kindern mit uneindeutigen Genitalien hat gezeigt, daß
Geschlechtsidentität eine Funktion sozialen Lernens durch unterschiedliche
Antworten von vielfältigen Personen in der Umwelt ist. Zum Beispiel können
Kinder, deren genetisches Geschlecht nicht klar in ihren äußeren Genitalien
wiedergespiegelt wird (z. B. Hermaphrotismus), erfolgreich als Mitglied eines
beliebigen der beiden Geschlechter erzogen werden, wenn der Prozeß vor dem
Alter von 2 _ Jahren beginnt. Daher ist das körperliche geschlechtliche
Erscheinungsbild einer Person in starkem Maße eine Funktion der
Sozialisierung.80
Bemerkenswerterweise waren die einzigen Belege zur Unterstützung dieser
Behauptung bis zu zehn Jahre alte oder ältere Arbeiten von John Money; keine
andere unterstützende Arbeit wurde zitiert.81
Nicht alle chirurgischen Eingriffe an Neugeborenen, die mit uneindeutigen
Genitalien geboren werden, schließen eine Geschlechtsangleichung ein 82. Die
chirurgische Veränderung eines Mädchens, das mit einer Klitoris von mehr als 1
cm Länge geboren wird, wird auch empfohlen 83. Festhaltend an der Theorie der
psychosexuellen Neutralität bei Geburt, die besagt, daß die Akzeptanz des
sozialen Geschlechts, in dem erzogen wird, damit zusammen hängt, daß man damit
übereinstimmende Genitalien hat, wurde eine vergrößerte Klitoris als einer
Verkürzung oder Entfernung bedürftig angesehen, um psychosexuelle
Uneindeutigkeit zu vermeiden, und um die elterliche Bindung und Liebe zu
verstärken.84 Bedeutsam ist, daß die Effizienz selbst dieser moderateren
Eingriffe zur Normalisierung von Genitalien nicht durch Langzeitstudien
überprüft wurde, und daher diese Eingriffe dieselbe kritische Betrachtung
verdienen wie die Geschlechtsangleichung.85
Verhängnisvollerweise können diese chirurgischen Eingriffe, ebenso wie die
Praxis der weiblichen genitalen Veränderung („Verstümmelung“) aus kulturellen
Gründen 86 , die Möglichkeit für die sexuelle Befriedigung eines Mädchens im
Erwachsenenalter reduzieren oder zerstören, und die späteren chirurgischen
Alternativen begrenzen, falls sich in der Jugend die Bevorzugung des männlichen
sozialen Geschlechts herausstellen sollte87 Interessanterweise ist das Ergebnis
des 1996er „Gesetzes zur Strafbarmachung von Genitalverstümmelungen an Frauen“
88 auf die medizinische Behandlung von weiblichen Kleinkindern mit vergrößerter
Klitoris unbekannt. Während der Kongreß beabsichtigte, die kulturellen
Praktiken von „Mitgliedern gewisser kultureller und religiöser Gruppen in den
Vereinigten Staaten“89 zu zügeln, verbietet es in weiten Zügen die
Beschneidung, Amputation und Infibulation (das Zunähen) „der ganzen oder eines
Teils der großen oder der kleinen Schamlippen oder der Klitoris einer anderen
Person, die noch nicht das Alter von 18 Jahren erreicht hat“ 90, außer wenn es
„notwendig ist für die Gesundheit der Person, an der es durchgeführt wird.91 “
Es bleibt abzuwarten, ob ein Gericht die chirurgische Behandlung zur Erlangung
normal aussehender weiblicher Genitalien als für Kleinkinder gesundheitlich
notwendig ansehen wird.92
Obwohl der chirurgische Eingriff ein „Behandlungsstandard“ für intersexuelle
Kleinkinder wurde, anstatt dass man es insgesamt eher als ein belegtes
Behandlungsprotokoll angesehen hätte, wäre es alles in allem angemessener, ihn
als eine „innovative“ Behandlung zu charakterisieren, weil die Behandlungen
nicht auf hinreichenden Langzeitstudien begründet wurden.93 Bis zum heutigen
Tage sind die empfohlenen chirurgischen Behandlungspraktiken für uneindeutige
Genitalien, die gefördert worden sind durch die amerikanische
Kinderärzteakademie,94 nicht von Langzeitstudien bestätigt worden.95 Die
Angemessenheit des frühen chirurgischen Eingriffs wurde niemals gut unterstützt
durch wissenschaftliche Untersuchungen, und in der Tat widerlegen einige der
neueren Forschungen seine Effizienz.96 Während J/J‘s Fall ursprünglich nahe
gelegt haben mag, daß ein positives Ergebnis möglich wäre, konnte der wahre
Test des Behandlungserfolgs nicht bekannt sein, bevor der Patient das
Erwachsenenalter erreichte.97
Seit die neuesten Berichte über J/J’s Fall enthüllt wurden in 1997, hat sich
die medizinische Gemeinschaft über dieses Thema gespalten.98 Kritiker des
traditionellen Behandlungsstandards stellen die Grundsätze in Frage, die zum
Inhalt hatten, die chirurgische Intervention zu unterstützen. Erstens, so
argumentieren sie, gebe es keine anerkannte Menge von Beweisen, daß normale
Kleinkinder sexuell neutral geboren würden. Die ursprünglichen Ansichten wurden
begründet mit Berichten über Hermaphroditen, nicht über durchschnittliche
Jungen und Mädchen.99 Diese Berichte rührten von einem einzelnen Forscher her.
Vor allem stellen die Kritiker fest, daß das letzte Jahrzehnt genetische,
neurologische und biologische Studien hervorgebracht hat, die die Annahme
unterstützen, daß Menschen in Übereinstimmung mit ihrem Säugetier-Erbgut
vorbestimmt sind und widerstandsfähig gegenüber der Beeinflussung durch die
Einwirkung von Umwelt, familiären und sozialen Einflüssen zu entweder der
männlichen oder der weiblichen Art.101
Zweitens, führen Kritiker zum Beweis an, daß Personen mit Genitalien, die
außerhalb der normalen Erwartungen fallen, eine zufriedenstellende
psychosexuelle Einstellung bekommen können ohne chirugischen Eingriff,102 und
argumentieren, daß dem Erfordernis, normale Genitalien zu schaffen,
übertriebene Bedeutung beigemessen wird.103 Bemerkenswerterweise empfehlen neue
Fallstudien von Jungen, die unfall- oder verletzungsbedingten Verlust ihres
Penis (wie bei J/J) erlitten haben, daß die Wiederbefestigung oder die
chirurgische Rekonstruktion des Penis bessere psychosexuelle Resultate
erbringen wird als eine Geschlechtsumwandlung.104
Drittens, weisen Kritiker auf die Transsexualität hin, eine Kondition, in der
Menschen eine sexuelle Identität entwickeln, die sowohl ihren normalen
Genitalien als auch der sozial und sexuell angepaßten Erziehung
widerspricht.105 Die Leben und Aussagen solcher Personen liefern den Beweis,
daß Geschlechtsidentität nicht allein verbunden ist mit dem körperlichen
Erscheinungsbild der Genitalien oder mit der Sozialisation, die bei der
Erziehung des Kindes stattfindet.106 Wenn das normale Erscheinungsbild der
Genitalien und die eindeutige Erziehung bestimmend wären, dann könnte es keine
Erklärung für die Fälle von Transsexualität geben. Schließlich erinnern die
Kritiker jene, die an dem chirurgischen Standard festhalten, daran, daß „nach
etwa drei Jahrzenten dieser Operationen es immer noch keinen einzigen
Bericht gibt über einen intersexuellen Mann, der erfolgreich zu einer
zufriedenen, Männer liebenden Frau erzogen worden wäre.“ 107
Ein weiterer wichtiger neuer Faktor für die Forderung nach Neuabwägung des
chirurgischen Standards ist das Erscheinen von Kritik früherer Patienten. Viele
dieser Menschen, die einer Geschlechtsangleichung oder einer Klitorisoperation
unterworfen wurden, fordern ein Ende solcher Praktiken.108 Die Gesellschaft der
Intersexuellen Nordamerikas (ISNA), gegründet in 1993 und geleitet von
Intersexuellen, hat Empfehlungen ausgegeben, die die Vermeidung unnötiger
Operationen an Kleinkindern und die Hinausschiebung irreparabler chirurgischer
Eingriffe fordern.109 Sie stellen die Wirksamkeit der Chirurgie in Frage und
zeigen auf ihre eigenen Fälle als Beweis.110
Nichtsdestotrotz stufen viele Klinikärzte weiterhin männliche Kleinkinder für
eine Geschlechtsangleichung anhand der Größe oder Funktionalität des Penis ein,
und weibliche für chirurgische Veränderung entsprechend der Größe der Klitoris,
und führen weiterhin chirurgische Verfahren durch, um Genitalien zu verändern,
was spätere Wahlmöglichkeiten der Patienten ausschließt.111 So groß ist die
Angst vor psychosexuelller Unangepaßtheit,112 daß die Befürworter der
Operationen die Phallusgröße als entscheidensten Faktor dafür ansehen, ob ein
genetischer Mann chirurgisch angeglichen werden sollte,113 selbst über der
männlichen Fortpflanzungsfähigkeit 114 . Wie Money zu Kleinkindern ausführte:
„Zu klein jetzt, ist zu klein später. ‘ sei eine
nützliche Arbeitsanweisung im Hinblick auf den Aufbau oder Wiederaufbau eines
Penis.“115
C. Behandlungsstandard und Schadensersatzforderungen
In medizinischen Fällen von Kunstfehlern, messen die Gerichte die Ärzte oft an
einem Behandlungsstandard, der von den üblichen Prinzipien über Fahrlässigkeit
abweicht 116 . Im allgemeinen Recht zur Fahrlässigkeit kann die Ansicht der
Geschworenen über „verantwortungsvolle Umsicht“ einen mangelhaften
Behandlungsstandard in einer speziellen Berufsgruppe oder Industrie
umstoßen.117 Wie Richter Learned Hand erklärte:
In den meisten Fällen ist eine verantwortungsvolle Umsicht in der Tat
allgemein üblich; aber streng genommen ist dies niemals ihr Maß; ein ganzer
Berufsstand kann unangemessen gezögert haben in der Annahme neuer zur Verfügung
stehender Methoden. Er darf niemals sein eigenes Maß festlegen, wie überzeugend
seine üblichen Verfahren auch sein mögen. Gerichte müssen am Ende bestimmen,
was notwendig ist; es gibt Vorsichtsmaßregeln, die so zwingend sind, daß selbst
ihre allgemeine Außerachtlassung ihre Übergehung nicht entschuldigen
wird.118
Während „das, was üblicherweise getan wird, ein Beweisanzeichen dafür ist, was
getan werden sollte,119 “ erinnert uns Richter Hand daran, daß kein Berufsstand
so kollektiv unfehlbar ist, als daß die Gewohnheit allein in jedem Fall als
verantwortungsvolle Umsicht angesehen werden könnte.120
Aber in der Medizin hat die überwiegende Auffassung behauptet, daß „das Gesetz
dem medizinischen Berufsstand allgemein erlaube, seinen eigenen
Behandlungsstandard festzulegen.121“ Ein Arzt müsse „den Grad an Wissen,
Fähigkeit und Sorgsamkeit anwenden, der von anderen Ärzten, die in demselben
Spezialgebiet praktizieren, angewandt wird.“122 „Ein Arzt ist fahrlässig, wenn
der Arzt eine Handlung ausführt, die ein verantwortungsbewußter, achtsamer Arzt
nicht ausführen würde, oder wenn er versäumt, eine Handlung auszuführen, die
ein verantwortungsbewußter, achtsamer Arzt ausführen würde.“123 Ärzte sind
nicht die Garanten positiver Ergebnisse, trotz der von ihnen selbst gemachten
Versprechungen124; es gibt „keine Vermutung eines Kunstfehlers durch die bloße
Tatsache einer Verletzung.“125
Wenn man der medizinischen Gemeinschaft erlaubt, sich nach dem von ihr selbst
eingeführten Behandlungsstandard zu richten, bedeutet das, daß, wenn der
Berufsstand „unangemessen zögert“ oder einen nachlässigen Standard annimmt, die
Ehrerbietung des Schadensersatzrechts vor diesen Standards eine Haftbarmachung
ausschließen wird.126 Üblicherweise sind Zeugenaussagen von Experten wesentlich
für die Durchsetzung eines medizinischen Behandlungsstandards, und den
Geschworenen wird selten erlaubt, sich nach ihrer eigenen Einschätzung der
Verantwortlichkeit jenes Standards richten.127 Es gibt ein paar bemerkenswerte
Fälle, die diese ungewöhnliche Ehrerbietung vor einem unangreifbaren, von der
med. Gemeinschaft bestimmten, Behandlungsstandard, verwerfen, vor allem Helling
gegen Carey.128
Bei Helling erlitt ein 32 Jahre alter Kläger den Verlust seines Augenlichts als
eine Folge eines Glaukoms (grüner Star).129 Der Kläger machte geltend, daß der
Augenarzt wegen der Nichtdurchführung einer Glaukomuntersuchung fahrlässig
gewesen sei. Als der Kläger die Verletzung erlitt, war die übliche Praxis,
Leute zu testen, die älter als 40 waren, weil Glaukome verstärkt im Alter
auftraten und bei jüngeren Leuten ungewöhnlich waren.130 Jedoch war der
Glaukomtest auch preisgünstig, einfach und setzte die Patienten keinem
anzunehmenden Schaden aus 131 .
Entsprechend Richter Learned Hand’s Formulierung der verantwortungsvollen
Behandlung stellte der Oberste Gerichtshof in Washington im Fall von T. J.
Hooper fest, daß Ärzte für Fahrlässigkeit verantwortlich gemacht werden können
nach dem Gesetz, selbst wenn sie ihre Behandlung entsprechend dem
Behandlungsstandard der med. Gemeinschaft durchführten.132 Der Gerichtshof
erklärte, daß, obwohl der Glaukomtest nicht „die Standards des augenärztlichen
Berufsstands repräsentierte, es die Pflicht der Gerichte ist, zu sagen, was
benötigt wird, um Patienten unter 40 vor den schädigenden Folgen eines Glaukoms
zu schützen.“133 Bemerkenswerterweise, resultierte Helling in einer
Geseztesinitiative in Washington, die versuchte, den ehrerbietigen Standard des
Staates sicherzustellen, und sich von den allgemeinen
Fahrlässigkeitsprinzipien, die Helling etabliert hatte,
zurückzuziehen.134
Helling wird allgemein angesehen als die Auffassung einer Minderheit 135 und
ist ausgiebig kritisiert worden von Rechtsgelehrten.136 Ein Kommentator
bemerkte, „daß in allen anderen Bereichen des Schadensersatzrechts die
Geschworenen die Macht behalten, zu befinden, daß die gesamte Industrie
„unangemessen gezögert“ hat; in Kunstfehler-Fällen - und nur in diesen - sind
die Geschworenen üblicherweise ihrer Macht beraubt.“137
Die Risiken der Anwendung allgemeiner Fahrlässigkeitsprinzipien auf
medizinische Kunstfehler schließen die Bemächtigung über die Autonomie des
Berufsstands und ihre Ersetzung durch einen von Geschworenen oder einem Richter
geschaffenen Behandlungsstandard ein. Durch Gerichtsprozesse geschaffene
Standards können fehlerhaft oder teuer sein. Jedoch hat es auch ein Risiko,
Ehrerbietung zu gewähren.138 Wie ein Kommentator feststellte, „ kann das
rechtliche Rahmenwerk zu Kunstfehlern in der Tat dazu führen, daß mangelhafte
Standards in der überwiegenden Praxis verwurzelt werden, da, sich an das
Gewohnte zu halten, ein wichtiger Punkt ist, wenn die Verfahrensweise eines
Arztes beurteilt wird.“139 In der Tat gibt eine gebräuchliche Mahnung für junge
Ärzte diese Vorstellung wieder: „Du wirst selten verklagt werden, wenn Du tust,
was Dein Lehrer Dir beigebracht hat.“140
Einen Behandlungsstandard zu beurteilen, ist auch schwierig, weil Standards
sich mit der Zeit entwickeln. Während der Behandlungsstandard fordert, daß
Ärzte „Schritt halten“ mit der „üblichen Praxis“, wie sie sich entwickelt und
verändert141, fand sich tatsächlich nur in wenigen Fällen eine Haftbarkeit
aufgrund des Versagens darin, mit den sich verändernden beruflichen Standards
mitzuhalten.142 Häufiger wird ein Arzt, der alten Praktiken folgt, nicht
beurteilt werden, daß er versagt habe, mit den medizinischen Fortschritten
mitzuhalten; mit größerer Wahrscheinlichkeit wird seine Abweichung als eine
unterschiedliche Auffassung in einer geteilten medizinischen Gemeinschaft
charakterisiert werden.
In der Tat sind Meinungsverschiedenheiten unter den praktizierenden Ärzten ein
häufiges Ereignis: „Zu vielen Themen ist die medizinische Gemeinschaft
gespalten über die bevorzugte Methode der Therapie oder Behandlung.“143
Allgemein schützt das Recht jene innerhalb einer geteilten medinischen
Gemeinschaft; ein Arzt, der einer von zwei Denkschulen folgt, wird sich der
Freiheit von Haftbarmachung erfreuen, selbst wenn sich die gewählte Behandlung
als ineffektiv herausstellen sollte.144 Während es Ausnahmefälle gibt 145 , ist
die allgemeine Regel, daß, solange die medizinische Gemeinschaft geteilt
bleibt, das Kunstfehlerrecht wenig Schutz bietet für Patienten, die in der
Mitte eines sich herausbildenden Behandlungsstandards gefangen sind.
Die chirurgische Behandlung von uneindeutigen Genitalien im Kleinkindalter
zeigt sich als ein Beispiel, wo die überwiegende medizinische Weisheit in einem
Gebiet von großer Bedeutung für die Menschen und ihre Familien, sich
entwickelte ohne jeden entscheidenden Beweis, daß ein chirurgischer Eingriff
angemessen wäre. Da sich der chirurgische Eingriff ohne ausreichende
wissenschaftliche Untersuchung und Bestätigung seines Langzeiterfolgs
entwickelte, sind die Grundsätze, die hinter der juristischen Ehrerbietung vor
der medizinischen Gemeinschaft stehen, zumindest die Art von Fällen, die darin
präsentiert werden, nicht besonders zwingend.146
Der Hauptgrund, warum die Mitglieder eines Berufsstands üblicherweise nur
an einem Standard der Gewohnheit und Praxis gemessen werden, ist, daß ihre
informierte Herangewensweise an Themen außerhalb des Allgemeinwissens „nicht
durch ad-hoc-Entscheidungen entschieden werden sollte oder mit Hilfe später
Einsicht Richtern oder Geschworenen vorliegen sollte. “In den Worten einer
führenden Autorität: „Wenn gesagt werden kann, daß die kollektive Weisheit
eines Berufsstands ist, daß eine bestimmte Richtung, zu handeln, eine
wünschenswerte Richtung ist, dann würde es scheinen, daß dieser kollektiven
Weisheit von den Gerichten gefolgt werden sollte.“147
Daher gewähren Gerichte, in der Annahme, daß der Behandlungsstandard ein
Produkt kollektiver Weisheit wäre und nicht von kollektiver Ignoranz oder
Herdenmentalität, Ehrerbietung vor dem Standard der Gemeinschaft. Gerichte
setzen voraus, daß die Behandlungsstandards sich entwickeln als ein Ergebnis
wissenschaftlicher Untersuchung und Bestätigung, nicht bloß durch
anekdotenhafte Beweismittel. Aber das ist nicht immer der Fall.148 Trotz eines
Mangels an bestätigenden Forschungsarbeiten wurde es „recht üblich, zu
empfehlen,... daß Eltern ein männliches Baby mit Mikropenis als ein Mädchen
erziehen,149 “und „ziemlich üblich, eine vergrößerte, männlich aussehende
Klitoris “von weiblich eingetragenen Hermaphroditen und Pseudohermaphroditen
„zu entfernen.150 “Wenn Gerichte übliche Fahrlässigkeitsprinzipien in solchen
Kunstfehlerfällen ablehnen, wo die Behandlung nicht auf kollektiver Weisheit,
sondern auf etwas viel geringerem beruht, trennen die Gerichte den
medizinischen Berufsstand von der Verantwortlichkeit für seine kollektiven
Pflichtversäumnisse. Außerdem verstärkt der ehrerbietige Standard die
berufsmäßige Trägheit. Andere haben beobachtet, daß Schwerfälligkeit, sich zu
ändern, selbst nachdem neue Informationen ans Licht gekommen sind, nicht
ungewöhnlich ist:
Vielleicht noch beunruhigender [als einen Standard ohne strenge
Überprüfung zu übernehmen] ist, daß, selbst, wenn Prüfungen durchgeführt und
deren Ergebnisse veröffentlicht werden, es sein kann, daß Ärzte ihr Verhalten
trotzdem nicht ändern, vor allem, wenn die Prüfungen von negativen Ergebnissen
berichten. Studien über die Auswirkung von [zufallsgewählten, kontrollierten]
Prüfungen über die Praxis der Medizin, von den 1960er bis zu den 1980er Jahren,
haben übereinstimmend herausgefunden, daß [zufallsgewählte kontrollierte
Überprüfungen] wenig direkten Einfluß auf die Praxis der Ärzte haben.151
Wo die juristische Ehrerbietung es der medizinischen Gemeinschaft erlaubt, ihre
eigenen Behandlungsstandards durchzusetzen, da verzichten Gerichte auf ihre
Macht, „am Ende zu sagen, was benötigt wird,152 “und erlauben es dem
Berufsstand stattdessen, „das Maß seiner eigenen rechtlichen Haftbarkeit zu
setzen, obwohl jenes Maß weit unter dem Stand der Behandlung liegen könnte, der
bereits erreichbar ist durch die Annahme von Praktiken und Verfahren, die
wesentlich effektiver in der Beschützung von Anderen gegen Schaden sind, als
der selbstverordnete Standard des Berufsstands.153 “Dies ist vor allem so, wenn
der Berufsstand sich noch nicht einmal gehalten hat an seine eigenen
Empfehlungen für die Beurteilung eines Standards oder an Richtlinien für die
Behandlung von einigen spezifischen klinischen Problemen.154 Indem man es der
medizinischen Gemeinschaft erlaubt, den Standard festzulegen, an dem
Fahrlässigkeit gemessen wird, und indem man die geteilte med. Gemeinschaft
schützt, erweist sich das Schadensersatzrecht als machtlos darin, Veränderungen
in der medizinischen Gemeinschaft zu fördern.155
III. Elterliche Einwilligung zu genitaler Chirurgie und
Geschlechtsangleichung zum Wohl des Kindes
Dieser Abschnitt untersucht die Doktrin der Informierten Einwilligung und
fordert die Aktualisierung der Informierten Einwilligung im Zusammenhang mit
der medizinischen Behandlung von Kleinkindern. Dieser Abschnitt konfrontiert
auch mit der Frage, wie und warum Eltern radikaler, lebensverändernder
Behandlung ihres intersexuellen oder verstümmelten Kleinkinds zustimmen, und
warum die Sicherheitsmechanismen der Informierten Einwilligung scheinbar
versagen. Eine Atmospäre der Eile, unvollständige und ungenaue Mitteilung der
Lage und der Risiken, und ein Sinn von Geheimhaltung und Scham behindern alle
eine echte Informierte Einwilligung. Schlimmer ist, daß sowohl die Ärzte, als
auch die Eltern, darin versagten, das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung in
ihre entscheidungsmäßige Abwägung einzubeziehen.
A. Die Doktrin der Informierten Einwilligung
Die Doktrin der Informierten Einwilligung156 schützt das Recht eines Patienten
/ einer Patientin, medizinische Entscheidungen zu seinem oder ihrem eigenen
Gunsten zu treffen 157. Sie schützt „das Recht jedes Individuums auf den Besitz
und die Kontrolle über die eigene Person, frei von allen Einschränkungen oder
Eingriffen von anderen, außer durch klare und unzweifelhafte Autorität des
Gesetzes.158 “ Zwei Hauptinteressen stehen vor allem auf dem Spiel: die
körperliche Unversehrtheit und die Selbstbestimmung159. „Das Recht der
Informierten Einwilligung wird begründet mit dem Gedanken der Souveränität des
Patienten und dient dazu, das Wahlrecht des Patienten zu schützen.“160
Die Informierte Einwilligung schließt im allgemeinen eine Verpflichtung ein,
die relevanten Informationen bezüglich einer vorgeschlagenen Behandlung
mitzuuteilen161, einschließlich „wesentlicher Risiken, die mit dem Absehen von
einer Behandlung verbunden wären.162 “ Obwohl einige Gerichte weiterhin einem
älteren ärzte-orientierten Standard folgen und die Angemessenheit der Beratung
mit Bezug auf die Gewohnheit und den Standard innerhalb der medizinischen
Gemeinschaft bemessen163, geht während der letzten zwei Jahrzehnte der
entscheidungsmäßige Trend für die gerichtliche Beurteilung der Angemessenheit
hin zu einem patienten-orientierten Standard, mit Bezug darauf, „was eine
vernünftige Person objektiv erfahren muß von ihrem oder seinem Arzt, um dem
Patienten zu erlauben, eine informierte und intelligente Entscheidung zu
treffen in Bezug auf die vorgeschlagene medizinische Behandlung.“164
Der moderne Trend, die Informierte Einwilligung anhand eines
patienten-orientierten Standards zu beurteilen, steht in völligem Kontrast zu
einem ärzte-orientierten Standard für die Beurteilung
des Standards der medizinischen Behandlung.165 Aus Sicht eines
patienten-orientierten Standards
der Informierten Einwilligung „ist es nicht genug, was die medizinische
Gemeinschaft glaubt, was
der Patient hören müsse, um eine informierte Entscheidung zu treffen, ohne
vielmehr die Frage zu
lösen, was ein individueller Patient erfahren muß, damit dieser
Patient eine informierte und intelli
gente Wahl hinsichtlich der vorgeschlagenen medizinischen Behandlung treffen
kann.166 “ Der moderne, patienten-orientierte Standard schützt Ärzte nicht,
bloß weil ihre Beratung mit der etablierten Gewohnheit ihrer Kollegen
übereinstimmt, wenn jener Standard unangemessen ist, die Bedürfnisse des
speziellen Patienten zu treffen.167 Daher haben in der Rechtsprechung, die sich
mit einem patienten-orientierten Standard der Informierten Einwilligung befaßt,
die Selbstbestimmungsrechte der Patienten ein Übergewicht gegenüber den
Standards der medizinischen Gemeinschaft.168
Der Trend dahin, die Angemessenheit der Beratung aus Sicht des Vorteils des
Patienten zu beurteilen, ist gerechtfertigt, weil der patienten-orientierte
Standard „das Patientenrecht auf Selbstbestimmung besser respektiert, und bei
der Untersuchung bezüglich des Standards der Beratung den Blick richtet auf die
motivierende Kraft und das Ziel der Doktrin der Informierten Einwilligung - dem
individuellen Patienten zu helfen, eine wichtige Entscheidung hinsichtlich der
medizinischen Behandlung zu treffen.“169
Sowohl unter einem patienten-orientierten, als auch unter einem
ärzte-orientierten Standard, müssen Ärzte Informationen nicht mitteilen, wenn
der Arzt bestimmt, daß das Risiko der Informierung
eine Bedrohung „von Schaden für den Patienten“ darstellt, „die die Informierung
unausführbar oder aus medizinischer Sicht kontraindiziert macht.170 “ Allgemein
bekannt als das „therapeutische Privileg“, schützt diese Ausnahme von der
Informierung die Ärzte vor Forderungen, wenn der Arzt entscheidet, daß die
Informierung Risiken für den Patienten mit sich bringen würde.
Der klassische Fall des therapeutischen Privilegs betrifft einen Patienten mit
einer besonderen Besorgnis oder Nervosität, die den Ärzten nahe legt, daß die
vollständige Informierung zusätzliche
gesundheitliche Risiken mit sich bringen könnte.171 Desweiteren „ist
medizinischer Standard,... daß ein kompetenter und verantwortungsbewußter
praktizierender Arzt Informationen nicht mitteilen würde, die eine nachteilige
psychosomatische Reaktion bei einem um seine Lage in hohem Maße besorgten
Patienten auslösen könnten.172 “ In der Praxis verlassen sich in der Tat wenige
Fälle auf das Privileg als eine Rechtfertigung für die Nicht-Informierung.173
Wesentlich ist, daß Kommentatoren und Gerichte wahrnehmen, daß die großzügige
Berufung auf das Privileg die allgemeinen Verpflichtungen zur Beratung und zum
Respekt vor der Autonomie und dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten
unwirksam macht und daher verhindert werden sollte.174
B. Informierte Einwilligung und elterliche Entscheidungsfindung zum Wohle
des Kindes
Während Kinder und Geschäftsunfähige in der Theorie körperliche Integrität und
Selbstbestimmungsrechte besitzen 175, stellt es eine rechtliche und ethische
Herausforderung dar176, ein praktisches Rahmenwerk zu finden, das anderen
erlaubt, Entscheidungen zu treffen, und dabei nochdie Richtigkeit dieser
Entscheidungen für diesen Patienten sicher stellt. Die erstrangige
Verpflichtung für das Treffen von medizinischen Entscheidungen zum Wohle der
Kinder liegt bei den Eltern des Kindes, und es besteht die Verpflichtung, ihnen
(den Eltern) die Informationen über die Behandlung mitzuteilen.177
Während der Standard, nach dem Gerichte das Treffen von Ersatzentscheidungen
zum Wohl von Kindern und Geschäftsunfähigen beurteilen, ein „Standard für
stellvertretende Entscheidungen“178 ist, wird der Standard für Kleinkinder
besser als ein „Standard in ihrem besten Interesse“ gesehen, da ein Kleinkind
keine vorherige Entscheidung getroffen hat, auf die sich die Entscheidungmacher
beziehen könnten.179 Den elterlichen Entscheidungen über das beste Interesse
des Kindes wird Rücksichtnahme gewährt, um die Privatsphäre der Familie zu
schützen sowie die elterliche Autorität und Autonomie; diese Autorität, einst
begründet auf dem Gedanken des „Kindes als einem Eigentum“180, wird nun
vorausgesetzt im Glauben, daß „die natürlichen Bande und Gefühle“ die Eltern
bewegen, im besten Interesse des Kindes zu handeln.181 Des Recht vermutet, daß
„die Familienmitglieder am meisten besorgt sind über das Wohlergehen eines
Patienten.“182
Die Autorität der Eltern, medizinische Entscheidungen zu treffen, jedoch, ist
nicht grenzenlos, und
der Staat darf eingreifen, wo das Treffen der elterlichen Entscheidung
scheinbar darin versagt, angemessen die Interessen des Kindes zu schützen.183
Üblicherweise ziehen Konflikte zwischen Ärzten und Eltern den Staat in die
Kontroversen um die medizinische Behandlung hinein.184 Es ist
unüblich, daß irgendjemand die Interessen des Kindes vertritt, wenn der
behandelnde Arzt und die
Eltern der Behandlung zustimmen, obwohl das Kind gegensätzliche Interessen
haben könnte.185
Eine bemerkenswerte Ausnahme von der allgemeinen Regel, daß keine gerichtliche
Überprüfung
notwendig sei, wenn Eltern wenn Eltern und Ärzte übereinstimmen, gibt es im
Hinblick auf Entscheidungen über unfreiwillige Sterilisation.186 Selbst wenn
Ärzte und Eltern übereinstimmen, legt bedeutendes, sowohl geschriebenes, als
auch Gewohnheitsrecht, sein Augenmerk darauf, daß die Entscheidung,
Geschäftsunfähige gegen ihren Willen zu sterilisieren, sich in den meisten
Staaten dahingehend entwickelt hat, voreilige unfreiwillige Sterilisation der
geistig Behinderten zu verhindern187, vor allem in der Kindheit.188 „Jegliche
Ausübung staatlicher Macht zur Anordnung einer Sterilisation eines Menschen
ohne dessen Einverständnis muß sorgfältig geprüft werden, weil die
individuellen Rechte und Interessen auf dem Spiel stehen.189 “
Berufungsgerichte warnen niedrigere Gerichte, daß, „weil die Sterilisation
notwendigerweise resultiert in der permanenten Beendigung des
höchstpersönlichen Rechts auf Fortpflanzung, der Richter der Verhandlung die
größte Sorgfalt darauf legen muß, sicherzustellen, daß die Rechte des
Geschäftsunfähigen eifersüchtig bewacht werden.“190
Ungeachtet der allgemeinen Regel der sorgfältigen juristischen Überprüfung in
Fällen unfreiwillliger Sterilisation, haben die ethischen Themen um die
genitale Chirurgie am intersexuellen Kind bis vor noch sehr kurzer Zeit nicht
viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen, obwohl solche Chirurgie höchst
persönliche Rechte, die sich beziehen auf Identität und erotisches und
möglicherweise Fortpflanzungspotential,191 ernsthaften Risiken aussetzt.
Kritiker solcher chirurgischen Eingriffe an intersexuellen Kleinkindern
behaupten, daß die ethischen Abwägungen der Behandlung mehr Aufmerksamkeit von
Richtern und Ethikern benötigen, als sie zur Zeit bekommen.192 Von den Ärzten
und den Eltern z. B. zu verlangen, die Notwendigkeit solcher Operationen auf
„klare und überzeugende“ Beweise zu gründen, könnte gut gerechtfertigt werden
mit der lebenslänglichen Auswirkung der Chirurgie auf entscheidende Aspekte des
Lebens.193
Beim Treffen von anderen Ersatzentscheidungen als zur Zwangssterilisation, ist
die juristische Einbeziehung nicht die Norm, außer wenn Eltern und Ärzte
uneinig sind.194 Jedoch bleibt es nützlich, zu betrachten, wie Gerichte
allgemein Fälle medizinischer Behandlung von Kleinkindern beurteilen.
Elterliche Entscheidungen, die medizinische Behandlung aus religiösen195 oder
anderen Gründen 196 abzulehnen, können vom Staat angefochten und vom Gericht
aufgehoben werden, wenn jene Entscheidungen nicht als das beste Interesse des
Kindes angesehen werden. Während „die elterliche Autonomie verfassungsrechtlich
geschützt ist“, hat der Staat als „Wächter der sozialen Grundrechte der
Gesellschaft“, manchmal die vorrangige Pflicht, Kinder zu schützen.197 Wenn die
Ansichten über die Empfehlsamkeit der Behandlung zwischen Eltern und Ärzten
einander widersprechen, raten Ethiker oft, drei Faktoren für die Frage, ob man
in die elterliche Entscheidung eingreift, abzuwägen: 1.) die
Entscheidungsmöglichkeit des Minderjährigen; 2.) die Lasten und das Risiko der
Behandlung; 3.)die Effektivität der Behandlung.198
Während der erste Faktor, die Entscheidungsmöglichkeit, scheinbar nicht
anwendbar ist bei der Betrachtung der medizinischen Behandlung von
Kleinkindern, sollte, wenn Entscheidungen hinausgeschoben werden können, die
spätere Entscheidungsmöglichkeit des Kleinkinds geschützt werden. Der Schutz
jener potentiellen Entscheidungsmöglichkeit bleibt ein relevanter
Gesichtspunkt, wenn nicht wieder gut zu machende medizinische Eingriffe wie die
Zerstörung der fortpflanzungsmäßigen und erotischen Möglichkeiten oder ein
Eingriff in sozialgeschlechtliche Wahlmöglichkeiten erwogen werden.199 Unter
einem Vertrauens-Modell der Entscheidungsfindung, das versucht, das „Recht des
Kindes auf eine offene Zukunft200 “ zu schützen, sollten Eltern versuchen, das
Recht des Kindes auf Selbstbestimmung201 zu schützen und „sich außerstande
sehen,... zum Wohle des Kindes dem zuzustimmen, was die spätere Freude an
Selbständigkeit, wenn es reif genug ist, behindern könnte.“202
Der zweite Faktor, die Betrachtung von Risiken und Lasten, schließt die
Abwägung sowohl der Möglichkeit eines positiven Ergebnisses als auch „der
menschlichen Kosten, um dahin zu gelangen 203 “, ein. Wenn die Lasten und
Risiken groß sind, kann die Behandlung einen zu hohen Preis fordern, trotz
möglicher Nutzen, als daß sie gerechtfertigt werden könnte.204
Schließlich, als dritter Faktor, müssen die Entscheidungsmacher „sich
anschauen, ob die Behandlung wahrscheinlich effektiv darin ist, einigen
bedeutenden und subjektiv wertvollen Nutzen für das Kind zu sichern. 205 “
„Beweiskräftig effektiven“ Behandlungen sollte ein höherer Wert beigemessen
werden als „experimentellen oder forschenden“ Behandlungen.206 Die Beweislast
sollte eher darauf liegen, die Steigerung der Lebensqualität zu beweisen, als
die Abwesenheit von Schaden.
C. Die Probleme der Informierten Einwilligung und der genitalen Chirurgie
an Kleinkindern
Um die Risiken, Nutzen, Lasten und die Effektivität der Behandlung abzuwägen,
benötigen die
Eltern Informationen bezüglich der vorgeschlagenen Behandlung. Jedoch wurden,
vielleicht teil
weise aus einer falsch verstandenen Auffassung des therapeutischen Privilegs
heraus, Eltern
manchmal Schlüsselinformationen vorenthalten.
Es ist wichtig, daß die Effektivität der Informierten Einwilligung sowohl daran
geprüft werden muß, was mitgeteilt wird, als auch, wie es mitgeteilt wird.207
Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit der Frage, wie die elterliche
Einwilligung in Fällen genitaler Chirurgie sicher gestellt wurde.
Vor allem untersucht dieser Abschnitt fünf Gründe für Kritik an der von einigen
praktizierenden
Ärzten in diesen Fällen erlangten Einwilligung:
1.) die falsche Atmosphäre der Eile; 2.) Die Unterlassung, vollständige und
richtige Informationen mitzuteilen; 3.) die bedrückende Geheimhaltung, in der
Eltern angewiesen wurden, die Situation nicht mit anderen zu besprechen, und
vor allem die Informationen gerade vom Kind fernzuhalten; 4.) die Unterlassung
der Ärzte, die Ungewißheit des Ergebnisses klarzustellen; 5.) die Unterlassung,
das Recht des Kindes auf eine offene Zukunft in der entscheidungsmäßigen
Abwägung zu würdigen.
1. Die Atmosphäre der Eile
Klinikärzte haben lange ein Gefühl der medizinischen Dringlichkeit vermittelt
gegenüber den Eltern
angesichts der Geburt eines intersexuellen Kindes.208 Obwohl der intersexuelle
Zustand typischer
weise nicht lebensbedrohlich ist, wird Eltern geraten, schnell zu handeln, um
ein Geschlecht für die
Erziehung durchzusetzen, das eindeutig ist.209 Viele medizinische Texte stufen
diesen Entscheidungsfindungsprozeß als einen medizinischen Notfall ein.210
Klinikärzte entwickeln einen Behandlungsplan, um die Anpassung des Kindes an
jenes Geschlecht innerhalb weniger Tage nach der Geburt zu bewerkstelligen.211
Money empfahl den Eltern, schnell zu handeln, und damit zu zögern, das
Geschlecht ihres mit Uneindeutigkeit geborenen Kindes eintragen zu lassen, um
das Trauma und die Beschämung einer Änderung der Eintragung von körperlichem
Geschlecht und Namen des Kindes zu vermeiden.212
Trotz des Eindrucks der Dringlichkeit, den Klinikärzte schaffen, sind viele
chirurgische Behandlungen der Genitalien im wesentlichen kosmetisch und
medizinisch nicht eilig.213 Stattdessen beruht die Botschaft der Dringlichkeit
auf sozialen und psychologischen Überlegungen, einschließlich der
Stigmatisierung und der Erziehungsvermutung.214 Mitgefühl für die Eltern und
die Sorge, daß sie sich nicht an das Kind binden würden215, veranlaßten die
Eile ebenfalls: „Das medizinische Team wird empfehlen, daß die chirurgische
Behandlung früh beginnt, um Eltern das Trauma zu ersparen, ihr Kind als
intersexuell zu sehen, jedes Mal, wenn sie die Windeln des Kleinkinds wechseln.
216 “
Kritiker argumentieren, daß keiner der Kerngrundsätze, mit denen diese frühe
Chirurgie begründet wurde, Eile rechtfertigt. Erstens ist die Theorie, daß
Kinder, die eindeutig mit der Norm angeglichenen Genitalien erzogen werden, das
soziale Geschlecht ihrer Erziehung aktzeptieren würden, nicht geprüft durch
verläßliche Studien.217 In Wahrheit konnten Ärzte nicht zuversichtlich,
basierend auf Daten, behaupten, daß die ausgeführte Chirurgie in irgendeinem
Alter mehr oder weniger erfolgreich wäre als in einem anderen.
Zweitens könnte das Stigma, von dem die Klinikärzte fürchteten, daß es ein Kind
im Umkleideraum
befallen könnte, gemildert werden durch weniger drastische Alternativen als
durch die unverzügli
che chirurgische Veränderung.218 Als Diamond und Sigmundsson erstmals einen
Aufschub für die
meisten kosmetischen Operationen an Genitalien von Kleinkindern empfahlen,
unterstützten sie
nichtsdestotrotz die frühe Entscheidung, ein Kind in die soziale Einteilung als
Junge oder Mädchen einzutragen.219 Sie widersetzten sich nur dagegen, den
irreversiblen Schritt der Entfernung von Körperteilen vorzunehmen, während sie
immer noch empfahlen, daß Kinder mit einem klaren sozialgeschlechtlichen Status
erzogen werden sollten, basierend auf dem sozialen Geschlecht, das sie am
wahrscheinlichsten entwickeln werden.220 Sie schrieben: „In der Erziehung
müssen Eltern konsequent darin sein, ihr Kind entweder als Junge oder als
Mädchen zu erziehen; nicht keins von beiden. In unserer Gesellschaft ist,
intersexuell’ eine Bezeichnung medizinischer Tatsachen, aber noch nicht eine
allgemein akzeptierte soziale Bezeichnung.“221
Schließlich wird die Empfehlung einer unverzüglichen Operation, die sich
gründet auf der Angst
vor elterlicher Zurückweisung und vor dem Versagen der emotionalen Bindung mehr
durch die medizinische Meinung als durch Tatsachen gefordert.222 Kritiker
behaupten, daß, während „Money einige Daten darüber vorgestellt hat, daß es bei
den Eltern Streß hervorruft, ein Kind mit uneindeutigen Genitalien zu
haben,...die Unterstützung für den zweiten Teil der Hypothese, daß der Streß
für die Eltern (und mutmaßlich auch für das Kind) gemindert würde durch
chirurgische Korrektur, absolut nicht existiert.223 “Wie Alice Domurat Dreger
feststellte, wäre, selbst wenn Ärzte einzig von dem Bestreben motiviert wären,
die psychosozialen Probleme sowohl der Familie als auch des Kindes zu mindern,
„es nicht bewiesen, daß ein psychosoziales Problem medizinisch oder chirurgisch
behandelt werden sollte. Wir versuchen doch auch nicht, die Probleme vieler
dunkelhäutiger Kinder in unserem Land durch Aufhellung ihrer Haut zu lösen.224
“ Desweiteren kann die elterliche Angst und Pein durch diese medizinische
Aufmerksamkeit eher erhöht als reduziert werden. Elterliche Spannung und Streß
können verringert werden durch die Behandlung der intersexuellen Kondition als
eine normale Variation und durch Vermittlung des Wissens an die Eltern, daß die
genitale Variation in einem späteren Alter behandelt werden kann. Hinzu kommt,
daß die Empfehlung der Chirurgie, begründet durch die Sorge um die
Empfindsamkeiten der Eltern und anderer, nicht angemessen ist, weil nur das
beste Interesse des Kindes relevant ist.225
2. Mitteilung unvollständiger Informationen
Klinikärzte, die Kinder mit genitalen Geburtsdefekten behandeln, unterlassen es
manchmal aus
einer Vielzahl von Gründen, richtige und vollständige Informationen mitzuteilen
226 . Das Problem
der unangemessenen Beratung während nachgeburtlicher medizinischer Krisen ist
nicht begrenzt auf das intersexuelle Kleinkind:
Die der Familie in einer medizinischen Krise zur Verfügung stehenden
Informationen sind ziemlich oft unangemessen. Manche haben nahe gelegt, daß das
Problem in der vollständigen Abhängigkeit und Machtlosigkeit des Patienten und
der Familie wurzelt. Alle Informationen sowohl spezieller als auch allgemeiner
medizinischer Art, liegen in Händen des Krankenhauspersonals.Die Ärzte haben
einen Hang, Begrenzungen ihres beruflichen Wissens und ihrer Fähigkeiten nicht
zuzugeben. Dazu kommt, daß der Gebrauch medizinischer Fachwörter während der
Beratung die Fähigkeit der Eltern, vollständig informiert zu werden,
umnebelt.227
Informationen über die Diagnose, die Effizienz der Behandlung und über
Komplikationen können unvollständig sein. Der Intersexuelle Howard Devore, ein
praktizierender Psychologe, der andere Intersexuelle berät, hat selbst 16
Operationen gehabt, um seinen schweren Fall von Hypospadias zu behandeln. Er
beklagt, daß Ärzte zu optimistisch sind hinsichtlich des
Behandlungsergebnisses:
„[Im Hinblick auf die Chirurgie] wird es Vernarbungen und Strikturbildung
geben und den Verlust der Empfindsamkeit. Kein vernarbtes Gewebe ist so
flexibel wie Haut. Das ist nicht zu leugnen. Die, Informierte Einwilligung’,
die sie Eltern zum Unterschreiben vorlegen, ist vollkommen unrealistisch. Eines
der Hauptthemen ist, daß Eltern gesagt wird, nach ein paar Operationen hätten
ihre Kinder, normale Genitalien’.“228
Zur Erläuterung der Art der Lage behauptete Money, daß in der Beratung, „die
Eltern die notwendigen medizinischen Informationen bräuchten (wenngleich etwas
vereinfacht), um in der Lage zu sein, sich ihr Dilemma selbst zu erklären,
bevor sie es anderen Leuten erklären.229 “Jedoch wurde eine volle und
vollständige Informierung über die Lage in der Regel von den Fachleuten nicht
empfohlen. Stattdessen wurde den Beratern empfohlen, daß sie den Eltern
erklären sollten, ihr Kind sei „sexuell unfertig. 230 “ Der Gedanke, daß diese
Kinder „unfertig“ seien, ist vor allem irreführend, weil er impliziert, daß
sich bei einer längeren Schwangerschaftszeit eindeutige Geschlechtsorgane
entwickelt hätten, und daß Ärzte nicht etwas Grundlegendes an dem Kind
„verändern“, sondern bloß die unvollständige Anatomie des Kindes
„fertigstellen“ würden 231. Auch wenn sie vereinfachend erscheint, so läßt die
Vorstellung der „Unfertigkeit“ Eltern schlecht vorbereitet, um durchdachte
Entscheidungen zu treffen.232
Wie Suzanne Kessler heraus stellt, suggerieren Klinikärzte, indem sie die
Vorstellung der „unfertigen“ Genitalien bemühen, den Eltern, daß es die
Genitalien seien, die uneindeutig sind, und nicht das soziale Geschlecht:
Die Botschaft...ist, daß das Problem in der Fähigkeit des Arztes liege,
das soziale Geschlecht
festzulegen, nicht im sozialen Geschlecht des Babys an sich. Das
wirkliche soziale Geschlecht
würde vermeintlich bestimmt/bewiesen werden durch Tests, und die „bösen“
Genitalien (die die
Situation für alle so verwirrend machen) würden „repariert“. Die Betonung
wird nicht darauf ge legt, daß die Ärzte ein soziales Geschlecht herstellen,
sondern daß sie die Genitalien vervollständigen würden. Ärzte sagen eher, sie
würden die Genitalien „rekonstruieren“, als daß sie sie „konstruieren“... Die
Tatsache, daß das soziale Geschlecht eines Kleinkindes eher „neu eingetragen“
als „angeglichen“ wird, legt nahe, daß die erste Eintragung ein Fehler war,
weil der Eintragende verwirrt war durch die Genitalien. Das soziale Geschlecht
war immer das, als was es jetzt angesehen wird.233
Klinikärzte haben Eltern mit Informationen versorgt, die simplifizierend die
Aufmerksamkeit auf die Herstellung typisch aussehender Genitalien lenken. Für
einen Elternteil mit einem intersexuellen Kind oder einem männlichen Kind ohne
Penis ist dies trügerisch, denn es bietet die Hoffnung, daß Ärzte und Eltern
die Beschaffenheit korrigieren können durch die chirurgische Angleichung des
Geschlechts und sorgsame Erziehung. Ärzte haben aber schon lange gewußt, daß
die Bestimmung des körperlichen Geschlechts und die sexuelle Differenzierung
weit mehr umfaßt als nur das Aussehen der kindlichen Genitalien.234 Das bloße
Verändern der Genitalien ändert nicht die chromosomalen, genetischen oder
hormonellen Geschlechtsmerkmale, und verändert ebenfalls nicht ein
intersexuelles Kind oder ein männliches ohne Penis (wie J/J es war) in ein Kind
des angeglichenen Geschlechts. Die Chirurgie verändert allein einen Aspekt der
sexuellen Differenzierung: das Erscheinungsbild der Genitalien. Hinzu kommt,
daß kosmetische Chirurgie an den Genitalien von Kleinkindern und sorgsame
Erziehung nicht die vorgeburtlichen Einflüsse auf die Geschlechtsidentität
auslöschen können.235 Daher könnten Ärzte, die an Money’s Theorien festhalten,
den Eltern bestenfalls ein Kind anbieten, das wie ein Kind des angeglichenen
Geschlechts „aussieht“, und Eltern könnten ein Kind dazu erziehen, sich wie ein
Kind des angeglichenen Geschlechts „zu verhalten“. Eltern müßten aber erfahren,
daß, angesichts der Komplexitäten der Geschlechtsbestimmung, sie niemals ein
typisches Kind des angeglichenen Geschlechts haben würden, noch daß sie
fundamentale Aspekte der körperlich-geschlechtlichen Differenzierung, die ihr
Kind zurück behält, ändern könnten.
Eltern benötigen detaillierte Informationen über die Lage, die Effizienz der
Behandlung und über die Alternativen, um die Lasten der chirurgischen
Angleichung eines Kindes an ein soziales Geschlecht abzuwägen, die die
fortpflanzungsmäßigen und erotischen Möglichkeiten gefährdet, und die weitere
zukünftige Operationen sowie lebenslängliche medizinische und hormonelle
Behandlung erforderlich macht.236
3. Die Durchsetzung des Schweigens
Die Täuschung und die Geheimhaltung sind wahrscheinlich die unüblichsten und
schmerzhaftesten Aspekte der medizinischen Behandlung, die für intersexuelle
Konditionen verordnet wird.237 Money behauptete, daß das Geschlecht der
Erziehung eindeutig sein müßte und daher die Behandlung notwendigerweise die
Täuschung rechtfertigen würde, wenn das Kind heran wächst. Aber, wenn die
Kinder älter wurden, haben diese Geheimhaltung und Täuschung die zusätzliche
Folge gehabt, daß ihnen die Teilhabe an späteren Behandlungsentscheidungen
verwehrt wurde.238 Eltern wurde geraten, diese Kinder eindeutig in dem
angeglichenen Geschlecht des Kindes zu erziehen, und Informa tionen dem Kind
vorzuenthalten, damit sich das Kind in seinem oder ihrem sozialen Geschlecht
sicher fühlen würde.239
Der Enthusiasmus der medizinischen Gemeinschaft, intersexuelle oder
körperlich-geschlechtlich angeglichene Babies ohne Uneindeutigkeit aufzuziehen,
ist notwendigerweise täuschend 240, weil letztendlich, trotz des Dogmas, die
Genitalien des Kindes durch die Chirurgie nicht eindeutig männlich oder
weiblich gemacht wurden.241 Die Geheimhaltung dauert selbst heute noch an, wie
ein Arzt neulich erklärte: „Wenn sie ein exzellentes Ergebnis haben und perfekt
aussehen,...würde ich sie [die ursprüngliche Uneindeutigkeit] so weit
herunterspielen wie möglich.“242
In einer aufdeckenden Fallstudie, die erörtert wurde im Hastings Center Report,
überlegten Ethiker,
ob entweder ein sechzehn Jahre altes Mädchen oder ihre Eltern informiert werden
sollten, wenn
die Teenagerin nach einer Behandlung für das Ausbleiben der Menstruation
sucht.243 Angesichts
der Entdeckung, daß „das Mädchen einen XY-Genotyp hat, eine genetische
Abweichung von der Norm, die man testikuläre Feminisierung“ nennt 244, und
„[möglicherweise] krebsgefährdete Hoden, die chirurgische Entfernung erfordern“
würden, und daß sie vaginale Operationen bräuchte, um Geschlechtsverkehr zu
haben, erwachse die Frage, ob dem Kind oder seinen Eltern die genetische
Information oder Tatsache mitgeteilt werden sollte, daß sie „in Wirklichkeit
ein Mann“ sei.245 Der behandelnde Arzt fragt, ob er die Information
zurückhalten kann, bis das Kind 21 ist.246 Zwei Autoren behaupten, daß die
Sorge des Arztes berechtigt sei.247 Sie nehmen an, daß die Eltern des Kindes
„gefühlmäßig verwirrt“ werden und dahin kommen könnten, sie als ein „Monster“
zu betrachten oder die schmerzhafte Information an sie ausplaudern könnten.248
Die Autoren schlußfolgern, daß, wenn „die Funktionen der
Erziehungsberechtigten, die Wünsche und das Wohlergehen der Minderjährigen zu
sichern...nicht garantiert werden könne durch die Mitteilung der genetischen
Identität [der Patientin] an die Eltern, daß es dann keinen vernünftigen Grund
zu geben scheine, diese Information unter diesen Umständen zu offenbaren. “249
Zwei fundamentale Fragen ansprechend, führen die Autoren aus:
„Würde ein typischer Arzt anders handeln als [der hypothetische
Informationen zurückhaltende Arzt]?“ Die Antwort ist: „Nein!“ Einige würden sie
natürlich informieren, aber die Mitteilung der Information ist nicht der Brauch
in dem Berufsstand... „Würde eine hypothetische vernünftige Person wollen, daß
ihr diese Information zu dieser Zeit offenbart würde?“ Wahrscheinlich nicht.
Welche vernünftige Person würde eine schlimme Situation unnötigerweise
schlimmer machen wollen? 250
Die Autoren des Essays schlagen vor, ein frei entworfenes therapeutisches
Privileg zu verwenden, um die Langzeit-Täuschungen sowohl gegenüber der
Patientin, als auch gegenüber den Eltern der Teenagerin zu rechtfertigen,
allein aus dem Glauben heraus, daß vernünftige Patienten solche Dinge nicht
wissen wollen würden. Jedoch, im Gegensatz zu dieser Position, setzt die
rechtliche Konstruktion der Informierten Einwilligung gerade voraus, daß
Patienten wissen wollen, was relevant und ausschlaggebend für ihre Lage ist.251
Wie der Gerichtshof von Canterbury warnte, als er das therapeutische Privileg
zur Zurückhaltung von Informationen vor dem Patienten, gestaltete:
Das Privileg des Arztes, Informationen aus therapeutischen Gründen
zurückzuhalten, muß jedoch vorsichtig umschrieben werden, da es ansonsten die
Regelung selbst vernichten könnte.
Das Privileg erlaubt nicht eine bevormundende Auslegung, daß der Arzt
sein Schweigen hält
dürfte, bloß weil die Enthüllung den Patienten veranlassen könnte, der
Behandlung zuvorzukommen, für die sein Artzt das Gefühl hat, daß der Patient
sie wirklich brauche. Diese Haltung unter stellt Instabilität und
Halsstarrigkeit selbst für den normalen Patienten, und läuft entgegengesetzt
des grundlegenden Prinzips, daß der Patient seine Entscheidung selbst treffen
sollte, und dies üblicherweise auch kann. Auch sieht das Privileg eine
Operation nicht allein schon deshalb als sicher an, wenn die Reaktion des
Patienten auf Informationen über Risiken, wie sie verantwort licherweise vom
Arzt vorhergesehen werden, bedrohlich wäre. Und selbst in einer Situation
solcher Art, kann die Mitteilung an einen nahen Verwandten im Hinblick auf die
absichernde Einwilligung zur vorgeschlagenen Behandlung die einzige Altenative
sein, die dem Arzt offensteht.252
Ärzte drängten sowohl die Mitbestimmung der Eltern an den Rand, als auch zogen
sie sie (die Eltern) dafür heran, eine Mauer des Schweigens aufrecht zu
erhalten bis ins Erwachsenenalter ihres Kindes,253 ohne daß sie das
tatsächliche Risiko der Mitteilung an den Patienten neu überdacht hätten, das
sich gründet auf die unbewiesene Annahme, daß eindeutige Genitalien und
eindeutige Kindererziehungspraktiken zusammen mit einem Mangel an Informationen
über die ursprüngliche Lage, dem Kind gut tun würden. Die sozialen und
psychologischen Kosten und der medizinische Schaden, die die Geheimhaltung
hervorrufen kann, wurden außer Acht gelassen.254
Ein letzter Kostenpunkt des Schweigens soll erwähnt werden. Üblicherweise
finden Patienten
schließlich ihre Lage durch einen unabsichtlichen Versprecher der Familie, den
Klatsch in der Gemeinde oder durch persönliche Untersuchungen heraus, sodaß
sich aus diesen Aspekten ein Puzzle ihres Lebens ergibt. Die Patienten erfahren
dadurch in jedem Fall, wovon man wollte, daß sie es niemals herausfinden
sollten. Noch verwirrender für sie ist, daß die Patienten herausfinden, daß
ihre Unförmigkeiten unaussprechbar schambesetzt sind in der Vorstellung der
Eltern und der Ärzte. Diese Entdeckung, die üblicherweise ohne Unterstützung
kommt, kann verheerend sein.255 Sie fragen sich, warum sie nicht so akzeptiert
und geliebt wurden, wie sie waren. Dies macht die Furcht vor
romantischen/erotischen Beziehungen offenkundig und vermindert die Bereitschaft
zu intimen Kontakten. Zuletzt erfahren frühere Patienten, daß sie seit der
Kindheit systematisch getäuscht worden sind von denselben Leuten, am
vertrauenswürdigsten hätten sein sollen: den Eltern und den Ärzten. Der durch
die Täuschung verursachte Schmerz ist unnötig256 und treibt oft einen Keil
zwischen die Kinder, ihre Eltern und die Ärzte, der bis ins Erwachsenenalter
bestehen bleibt. Kritiker argumentieren, daß Ehrlichkeit, vollständige
Informierung und Beratung ein therapeutisch überlegenerer Ansatz
seien.257
4. Unterlassung der Mitteilung der Ungewißheit des
Langzeit-Ergebnisses
Die Eltern, die diesen Operationen zugestimmt haben, könnten anders geantwortet
haben, wenn sie den innovativen Charakter der Behandlung verstanden hätten258;
natürlich war es die Pflicht der Klinikärzte, sie so weit zu informieren259
Klinikärzte legten jedoch, weil der J/J-Fall , wie er ursprünglich dargestellt
worden war, ein Klassiker für die akademische und medizinische Gemeinschaft260
geworden war, vermutlich mehr Vertrauen in das Verfahren, als es verdiente.261
Klinikärzte machten die Fähigkeit zur erfolgreichen „Normalisierung“ geltend,
weil die Literatur nahe legte, daß solches, wenn in der Tat auch
unzureichendes, Datenmaterial existierte, um ihre Grundannahme zu stützen.262
In der Tat wurde Klinikärzten wie kürzlich in 1994 geraten, Vertrauen in die
Behandlungsempfehlungen zu legen, wenn sie Eltern beraten:
„Dieses [vereinfachende medizinische] Wissen wird [den Eltern] helfen,
sich überzeugt zu fühlen, daß das, was getan wird, richtig ist, und sowohl ihre
eigene Entscheidung wie auch die der Experten ist. Ansonsten könnten sie
leicht das Gefühl bekommen,daß sie einen Eingriff hinnehmen, der auf Versuch
und Irrtum basiert und sich als vollständiger Irrtum herausstellen
könnte.263
Zur Behandlung eines Mikropenis im besonderen, empfahl Money:
Es ist... ziemlich üblich, den Eltern zu empfehlen, daß sie ein männliches Baby
mit einem Mikropenis als ein Mädchen erziehen. Dies ist natürlich eine
Entscheidung, die zu treffen für die Eltern sehr schwierig ist, und ihnen
müssen alle möglichen Informationen gegeben werden, um
das Grundprinzip und die Folgen der Entscheidung zu verstehen. Zu
allererst, müssen sie [die
Eltern] wissen, daß Geschlechtsidentität und -rolle nicht allein
vorbestimmt sind durch genetische und vorgeburtliche Ereignisse, sondern daß
ihre Differenzierung auch sehr stark ein nachgeburtlicher Prozeß und in hohem
Maße ansprechbar auf soziale Stimulation und Erfahrung
ist. Daher müssen sie darin bestärkt werden, daß ihr Baby sozial als
ein Mädchen aufwachsen
und sich als eine Frau verlieben kann.264
Die Versichrungen, die zu vermitteln die Berater gedrängt wurden, bezüglich der
Effektivität und der Grundlage der Behandlung, waren nicht zutreffend, weil die
einzige Erfahrung, von der die Klinikärzte berichten konnten, tatsächlich
gezogen war von anekdotenhaften und unvollständigen Fallberichten, die in der
medizinischen Literatur erschienen.265 Daher führten praktizierende Ärzte, die
den Beratungsempfehlungen folgten, Eltern in die Irre, indem sie ihnen
versicherten, daß die Behandlung funktionieren würde, ohne daß sie eine
zuverlässige Basis für diese Grundannahme gehabt hätten.
5. Ignorierung des Rechts des Kindes auf eine offene
Zukunft
Der chirurgische Eingriff ist gefördert worden als ein Weg, dem intersexuellen
Kind ein „normaleres“ Leben anzubieten. Bemerkenswerterweise ignorieren die
Befürworter der chirurgischen Behandlung die Möglichkeit, daß das Kind eines
Tages eine andere Vorstellung von „normal“ haben und eine andere Richtung der
Behandlung wollen könnte, oder gar keine.266 Die chirurgischen Befürworter
lassen die Möglichkeit, daß der intersexuelle Erwachsene verlangen könnte, an
den Behandlungsentscheidungen teilzuhaben, unberücksichtigt.267
Eine bedeutende Regel aus der Ethik aus dem Bereich der Gentests an Kindern
entwickelt sich, die der Autonomie des Kindes und seinem Recht auf eine offene
Zukunft mehr Gewicht zugestehen würde, wenn medizinische Entscheidungen
getroffen werden. Vor kurzem empfahl Laurence McCullough, ein Medizinethiker am
Baylor College für Medizin, Zentrum für Medizinethik und
Gesundheitspolitik:
Wenn genetische Konditionen, für die das Risiko besteht, daß sie bei einem Kind
vorliegen, keine bio-psychologischen Konsequenzen haben bis zur Jugend oder zum
Erwachsenenalter, sollten Gentests für solche Konditionen hinausgeschoben
werden auf später, wenn das Kind sich als Jugendlicher mit einer Informierten
Genehmigung oder als Erwachsener mit einer Informierten Einwilligung
beschäftigen kann. Intersexuelle Konditionen, die weder lebensbedrohlich sind,
noch chronische Krankheit mit sich bringen, sollten nach dieser Regel behandelt
werden. Intersexuelle Konditionen, die chronisch sind, und die bis zur Jugend
oder zum Erwachsenenalter behandelbare psychosoziale Folgen mit sich bringen,
sollten nach dieser Regel gehandhabt werden.268
Daher empfiehlt er, daß in der Abwägung der Wünschenswürdigkeit von normal
aussehenden Genitalien mit Ausschließung der Fähigkeit des Kindes zur späteren
Einwilligung, sich die Wagschale zugunsten der hinausgeschobenen Behandlung
neigt.269
IV. Lernen von der Vergangenheit: Was sollte die Zukunft
beinhalten?
Einige Leute zweifeln zunehmend an der Effizienz der frühen Operationen und
viele mehr geben zu, daß weitere wissenschaftliche Untersuchungen benötigt
werden 270. Ausgehend vom aktuellen Stand des medizinischen Wissens, legen
ethische Überlegungen nahe, daß der Kurs der Behandlung sich ändern sollte.
Medizinische Unsicherheit, zusammen mit der Unfähigkeit des Kleinkinds, in
diese lebensverändernde Behandlung einzuwilligen, und dem Recht des Kindes auf
eine offene Zukunft, legen nahe, daß ein „Aufschub“ für die Chirurgie an
Kleinkindern der beste Kurs ist, wenn die Chirurgie einzig das Ziel hat,
uneindeutige Genitalien kosmetisch zu verändern.271
Diese Kritiker machen geltend, daß Eltern von Kindern mit uneindeutigen
Genitalien besser dahin gehend beraten würden, die psychosozialen Folgen der
genitalen Unterschiede zu behandeln, als eine chirurgische Antwort zu wählen.
Nicht-chirurgische Herangehensweisen wie z. B. individuelle und
Familien-Beratung, um das Stigma zu mildern und Bewältigungsstrategien zu
entwickeln, bewahren das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung.272
Jene, die schon der chirurgischen Behandlung unterzogen wurden, zeigen die
aktuellen ethischen Dilemmas auf im Licht der Entdeckung, daß manche weiterhin
mit sozialgeschlechtlicher Verwirrung kämpfen, unbeantwortete medizinische
Fragen haben, und keine Informationen darüber erlangen können, welche
chirurgischen Verfahren an ihnen durchgeführt wurden, als sie Kleinkinder
waren. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum das Schweigen um die frühe
Behandlung bis ins Erwachsenenalter fortbestehen sollte. Die unvollständigen
und unrichtigen medizinischen Informationen können resultieren in falschen
Vermutungen über die tatsächlichen Gesundheitsrisiken, denen die Menschen
ausgesetzt sind.273 Gonadenentnahme z.B. setzt den Patienten einem definitiven
Osteosporoserisiko aus und schafft einen Bedarf für lebenslängliche
Hormonersatzbehandlung.274 Erwachsene intersexuelle Menschen berichten, daß
ihre Versuche, eine klare Diagnose zu bekommen, und die Behandlung zu
verstehen, der sie als Kleinkind unterzogen wurden, oft enttäuscht werden.275
Daher schlagen einige Kritiker vor, daß mit den Patienten, die als Kleinkind
behandelt wurden, und deren Behandlung umhüllt wurde mit Schweigen, wieder
Kontakt aufgenommen werden sollte, damit man sie mit vollständigen
medizinischen Informationen versorgen kann.276 Wichtig ist, daß in dem Maße,
wie neues Wissen über den J/J-Fall nahe legt, daß fortdauernde medizinische und
psychologische Risiken bestehen, die gemieden oder verringert werden können
durch medizinische Informationen, praktizierende Ärzte fortgesetzte ethische
und rechtliche Pflichten gegenüber ihren früheren Patienten haben
können.277
Abschließende Gedanken
Wir begannen diesen Artikel mit den Geschichten von zwei jungen Männern. Einer
hatte einen Prozeß gegen die Ärzte erwogen, war aber davon abgekommen, als er
erfuhr, daß der Standard bezüglich medizinischer Kunstfehler in seinem Staat
Ärzte schützte, die den Standards der Praxis ihrer Berufsgemeinschaft
folgten.
Der andere junge Mann war gerade dabei, herauszufinden, was geschehen war, als
er ein Kind gewesenwar.278 Ihre Geschichte ähneln in bemerkenswertem Maße der
von J/J. Nur durch fortgesetzte medizinisch-detektivische Arbeit, die veranlaßt
war durch ihre tief verwurzelten Gefühle, daß sie nicht zu ihrem angeglichenen
Geschlecht gehörten, waren sie in der Lage, zu erfahren von der gescheiterten
chirurgischen Behandlung, der sie in der Kindheit unterworfen worden waren.
Weder die Eltern noch die Ärzte gaben ihnen Informationen,
bis sie damit konfrontiert wurden.279 Wie J/J blickt nun jeder der beiden
jungen Männer einem Leben mit medizinischer und chirurgischer Behandlung
entgegen, um ihn zu seinem bevorzugten sozialen Geschlecht
zurückzubringen.
Was wäre die Reaktion der Geschworenen, wenn es ihre Aufgabe wäre, über den
Behandlungsstandard zu urteilen, den Klinikärzte in diesen Fällen anwendeten?
In Gerichtsurteilen, die Helling vs. Carey und die Anwendung allgemeiner
Fahrlässigkeitsprinzipien auf Kunstfehlerprozesse ablehnen, erweist sich das
Schadensersatzrecht als machtlos darin, die medizinische Gemeinschaft
verantwortlich zu machen für Entscheidungen, die auf gescheiterten
medizinischen Standards beruhen, oder darin, einen Wandel zu fördern. Diese
Urteile setzen voraus, daß die inneren Sicherheitsmechanismen des medizinischen
Berufsstands die Öffentlichkeit schützen würden, und daß die so entwickelten
Standards juristische Ehrerbietung verdienen würden. Urteile, die Helling
ablehnen, setzen voraus, daß der Behandlungsstandard der medizinischen
Gemeinschaft aus kollektiver Weisheit entspringe, und nicht aus kollektiver
Ignoranz. Es liegt gerade in diesen Umständen, daß die Weisheit von Richter
Hand am wahrsten klingt.
Glücklicherweise hat die Doktrin der Informierten Einwilligung mehr
Möglichkeiten, kollektive Praktiken zu verändern. Die Praxis der Täuschung und
Geheimhaltung war ethisch niemals gut begründet. Vor allem nach den Urteilen,
die einen patienten-orientierten Standard angenommen haben für die Beurteilung
der Informierten Einwilligung, ist der Beratungsansatz, den Klinikärzte in der
Vergangenheit anwedeten, nicht länger zu verteidigen. Die Doktrin der
Informierten Einwilligung erfordert von Ärzten, daß sie wesentliche Daten
einschließlich Risiken, Effizienz und Alternativen den Patienten, oder deren
Eltern, offenlegen, um sie in die Lage zu versetzen, informierte Entscheidungen
zu treffen. Der patienten-orientierte Standard läßt wenig Raum für die
Ungenauigkeit und die Geheimhaltung, die früher bei der Beratung von Eltern und
Patienten angewendet wurden. Wenn man Eltern vollständigere Erläuterungen über
die Risiken, einschließlich der vor kurzem berichteten Fälle des Scheiterns der
Behandlung, und Informationen über die erfolgreiche Anpassung von Menschen, die
ohne Operation aufgewachsen waren, zur Verfügung stellt, kann dies die
elterliche Einwilligung gut zügeln.
Schließlich würden wahrscheinlich wenige Eltern einwilligen in solch eine
ausgedehnte Behandlung, wenn die Ärzte ihnen eröffnen würden, daß es keinen
wissenschaftlichen Beweis gibt, der die Grundannahme, auf der die Behandlung
beruht, unterstützen würde, und daß das Kind letztendlich die Behandlung
ablehnen könnte, und dadurch, daß es ihr unterzogen wurde, in eine schlechtere
Lage versetzt sein könnte.280
Schließlich kann eine vollständigere Darstellung der ethischen Dimensionen der
Behandlungund der Pflichten der Informierten Einwilligung eine vorsichtigere
Herangehensweise an chirurgische Eingriffe bewirken.281 Wenn man das Recht des
Kindes auf eine offene Zukunft als Teil der entscheidungsmäßigen Abwägung
betrachtet, kann dies einen maßvolleren Ansatz in diesen schwierigen Fällen
bewirken. Abzuwarten, um zu sehen, was das Kind wünscht, ist der feinfühligste
Ansatz, denn, und es ist oft festgestellt worden: Das wichtigste
Geschlechtsorgan befindet sich eher zwischen den Ohren als zwischen den
Beinen.282
Fußnoten
*Assistenz-Jura-Professorin an der William S. Richardson School of Law,
University of Hawaii. J. D. 1991, Ph. D. 1985, University of Hawaii; B.A. 1973
University of Arizona
** Professor der Anatomie an der John A. Burns School of Medicine, University
of Hawaii. Ph. D. 1962, University of Kansas; B.S. 1955, City College of New
York. Die Autoren danken Kenneth Kipnis, Sylvia A. Law, Julie Greenberg und
Sherri A. Groveman für die Überprüfung und Besprechung der frühen Entwürfe oder
Auszüge.
1 Die Aufzeichnungen dieser Interviews befinden sich in einer Akte im Besitz
der Autoren. Der eine jungeMann hatte ein Adrogen-Insensitivitäts-Syndrom.
Innerhalb von Wochen nach seiner Geburt wurden sein kleiner Penis und seine
Hoden entfernt und eine Vulva geschaffen, und er wurde als Mädchen erzogen. Der
andere junge Mann hatte einen Mikropenis und Hypospadias aus unbekannter
Ursache. Im Alter von zwei Monaten waren seine Hoden entfernt worden, und er
wurde auch als ein Mädchen erzogen. Beide lehnten unabhängig voneinander ihre
weibliche Gestalt im Teenageralter ab und leben heute als Männer.
2 Intersexuelle Menschen sind solche, die gleichzeitig mit typisch männlichen
und weiblichen biologischen Mekrmalen geboren werden. Zum Beispiel könnten sie
einen Eierstock und einen Hoden haben, oder Gonaden, die Merkmale sowohl von
ovariellem, als auch von testikulärem Gewebe enthalten, sie können Chromosomen
als XXY, XO oder andere Anordnungen haben. Es gibt mehr als ein Dutzend
Kategorien von Intersexualität. Sihe Melvin M. Grumbach & Felix A. Conte,
Disorder of Sex Differentiation, in Williams Textbook of Endocrinology S. 1303,
1331 (J.D. Wilson et al., 9. Ausgabe 1998).
Uneindeutige Genitalien sind körperliche Abweichungen, bei denen die Genitalien
nicht eindeutig als männlich oder weiblich zu identifizieren sind. Sie werden
häufig bei der Geburt entdeckt und sind ein Anzeichen von Intersexualität.
Grumbach & Conte, s. o. , S. 1401
3 Siehe Fußnoten 12, 109, 113.
4 „Soziales Geschlecht“ (Gender), wie es in diesem Papier benutzt wird, ist ein
sozialer Begriff, der für die sozialen Konditionen von Junge und Mädchen und
Mann und Frau steht. Dies steht im Gegensatz zu den biologischen Begriffen von
männlich und weiblich. Es es daher offensichtlich, daß ein biologischer
Junge/Mann als Mädchen und Frau leben kann, und ein biologisches Mädchen/eine
biologische Frau als Junge oder Mann.
5 Siehe Fußnoten 111-115
6 Siehe Fußnote 12
7 Siehe John Money, et al., An Examination of Some Basic Sexual Concepts: the
Evidence of Human Hermaphroditism, 97 BULL. JOHNS HOPKINS HOSP. S. 301 (1955)
("Anstelle der Theorie einer instinktiven Männlichkeit oder Weiblichkeit, die
angeboren ist, liefert die Augenscheinlichkeit des Hermaphroditismus
Unterstützung für eine Vorstellung, daß die Sexualität psychologisch bei der
Geburt undifferenziert ist, und sich zum männlichen oder weiblichen entwickelt
im Laufe der verschiedenen Erfahrungen während des Aufwachsens"); John Money,
Cytogenetic and Psychosexual incongruities with a note on space form Blindness.
119 AM. J. PSYCH. S. 820 (1963) ( " Es ist vernünftiger, einfach anzunehmen,
daß, wie die Hermaphroditen, die gesamte Menschheit demselben Muster folgt,
nämlich, der psychologischen Undifferenziertheit bei Geburt."). In den frühen
Tagen waren die Intersexullen bekannt als Hermaphroditen und
Pseudohermaphroditen.
8 Milton Diamond war einer der zwei Forscher, die den Patienten der
medizinischen Literatur in 1997 wieder vorstellten. Siehe Milton Diamond &
H. Keith Sigmundsson, Sex Reassignment at Birth: Long Term Review and Clinical
Implications, 151 Archives Pediatric Adolescent Med. 298 (1997) [zu zitieren
Diamond & Sigmundsson, Sex Reassignment].
9 Siehe Erörterung unter Teil II.
10 Siehe Fußnoten 35-48 und den dazu gehörenden Text
11 Für Berichte über den John/Joan-Fall, siehe Milton Diamond & H. Keith
Sigmundson, Sex Reassignment, siehe Fußnote 8; Milton Diamond & H. Keith
Sigmundsson, Management of Intersexuality: Guidelines for Dealing with Persons
with Ambiguous Genitalia, 151 ARCHIVES PEDIATRIC ADOLESCENT MED. S. 1046 (1997)
[nachfolgend Diamond & Sigmundsson, Managment of Intersexualtiy]; Kenneth
Kipnis & Milton Diamond & Kenneth Kipnis, Pediatric Ethics and Surgical
Assignment of Sex, 9 J. CLIN. ETHICS S. 398 (1998) [nachfolgend Kipnis &
Diamond, Pediatric Ethics]. Colapinto liefert die eingehendste Untersuchung von
J/Js Leben. Siehe John Colapinto, The True Story of John/Joan, ROLLING STONE,
11. Dez. 1997, S. 54 [nachfolgend Colapinto, The True Story]; siehe auch John
Colapinto, AS NATURE MADE HIM: THE BOY WHO WAS RAISED AS A GIRL (2000)*. Harper
Collings, New York. [nachfolgend Colapinto, As Nature Made Him]. Anne
Fausto-Sterling, Sexing The Body: Gender Politics and the Construction of
Sexuality S. 66-71 (2000); Simon Le Vay, Queer Science: The Use and Abuse of
Research into Sexuality, S. 103-105 (1996).
* Anmerkung der Übersetzer: Das Buch von Colapinto gibt es mittlerweile auch in
deutscher Fassung unter dem Titel „Der Junge, der als Mädchen aufwuchs“(© 2000
Patmos Verlag GmbH & Co Kg, Walter Verlag Düsseldorf / Zurüch, ISBN-Nr.
3-530-421154-5)
12 Siehe SUZANNE J. KESSLER, LESSONS FROM THE INTERSEXED 6 (1998) (kommentiert:
„Praktisch bezieht sich alles akademische Schreiben über körperliches und
soziales Geschlecht auf einen Fall, den zuerst der Sexologe John Money in 1972
beschrieb."); Alice Domurat Dreger, "Ambiguous Sex" -- or Ambivalent Medicine?
Ethical Issues in the Treatment of Intersexuality, HASTINGS CENTER REP.
Mai-Juni 1998, S. 24, 26 (beschreibt die Durchsetzung des chirurgischen
Standards). Für Bezugnahmen zum chirurgischen Standard, siehe JOHN MONEY &
ANKE A. EHRHARDT, MAN & WOMAN/BOY & GIRL: The Differentiation and
Dimorphism of Gender Identity From Conception to Maturity (1972) [nachfolgend
Money & Ehrhardt, Man & Woman]; Alan D. Perlmutter, Intersex in
Urologic Surgery in Infants and Children 2,15 . (Lowell R. King, ed. 1997);
Howard C. Snyder III, Management of Ambiguous Genitalia in Neonates, in
Urologic Surgery in Neonates & Young Infants S. 346, 369-370 (Lowell R.
King ed., 1988); C. R. J. Woodhouse, Ambiguous Genitalia and Intersexuality --
Micropenis, in PEDIATRIC UROLOGY S. 689, 690 (Barry O'Donnell & Stephen A.
Koff, 3. Ausgabe 1997); American Academy of Pediatrics, Timing of Elective
Surgery on the Genitalia of Male Children with Particular Reference to the
Risks, Benefits, and Psychological Effects of Surgery and Anesthesia, 97
PEDIATRICS S. 590 (1996) [nachfolgend Timing of Elective Surgery]; Patricia K.
Donahoe et al., Clinical Management of Intersex Abnormalities, 28 Current
Probs. Surgery, S. 517, 527 (1991); Kurt Newman et al., The Surgical Management
of Infants an Children With Ambiguous Genitalia: Lessons Learned from Gender
Reassignment in Children: Ethical Conflicts in Surrogate Decision Making, 24
Pediatric Nursing 59 (1998); Emily Nussbaum, A Question of Gender, Discover,
Jan. 2000, S. 92, 93-94
13 Der Penis des Kindes war "blutüberströmt und abgetrennt worden von der
Bauchwand" während einer Elektrokauterisation, die den gesamten Penis
verbrannte, wodurch er schließlich abstarb und sich ablöste. MONEY &
EHRHARDT, MAN & WOMAN, siehe Fußnote 12, auf S. 118. Penisamputation oder
-verletzung kommt vor bei chirurgischen oder anderen Unfällen während der
Kindheit. Sie sind nicht üblich, aber auch nicht selten. Siehe z. B. Bernardo
Ochoa, Trauma of the External Genitalia in Children: Amputation of the Penis
and Emasculation, 160 J. UROLOGY S. 1116 (Sept. 1996) (berichtet von sieben
Fallstudien); Joan McQueeney Mitric, Merits of Circumcision A Subject of
Dispute Disfigurement Leads to Two Lawsuits in Atlanta, WASH. POST, 23. Okt.
1986, Z9 (berichtet davon, daß zwei Babies am gleichen Tag Verbrennungen
erlitten während einer Beschneidung und am gleichen Tag einer
geschlechtsverändernden Operation unterzogen wurden wegen der Schwere der
Gewebezerstörung); Tracy Thompson, Two Atlanta Physicians Get Reprimand Over
Babies' Burns Suffered During Circumcisions, ATLANTIC J. & CONST. 8.
November 1986, B1
14 Der Plan wurde entwickelt, wie folgt:“ Die Eltern quälten sich zu der
Entscheidung, es mit einem Wechsel von Name, Kleidung und Frisur zu versehen,
als das Baby siebzehn Monate alt war. Vier Monate später wurde der erste
chirurgische Schritt der genitalen Rekonstruktion als ein Mädchen vollzogen,
der zweite Schritt, die Vaginoplastie (Anlegung einer künstlichen Vagina),
hinausgeschoben, bis der Körper voll ausgewachsen sein wird. Pubertäres
Wachstum und Verweiblichung werden reguliert werden durch Hormontherapie mit
Östrogen." MONEY & EHRHARDT, MAN & WOMAN, siehe Fußnote 12, S. 118-19.
Das Kind erduldete eine Orchiektomie (chirurgische Entfernung der Hoden) und
vorbereitende Chirurgie vor dem Alter von zwei Jahren. Diamond &
Sigmundson, Sex Reassignment, siehe Fußnote 12, S. 298, 299.
15 Die Namen sind Pseudonyme. Siehe Colapinto, As Nature Made Him, siehe
Fußnote 11, auf S. xv; Diamond & Sigmundsson, Sex Reassignment, siehe
Fußnote 11, S. 299; Colapinto, The True Story, siehe Fußnote 11, S. 56. Um
voranzukommen, hat John, dessen wirklicher Name David Reimer ist, eingewilligt,
durch die Veröffentlichung von Colapintos Buch in der Öffentlichkeit zu
erscheinen. Kitzinger schreibt über die weitreichenden Auswirkungen, die der
Fall auch auf die Sozialwissenschaften hat: "Der John/Joan-Fall ist immer noch
eine der am meisten zitierten Studien in sozialwissenschaftlichen Lehrbüchern
über sozialgeschlechtliche Themen. Seine Beliebheit bei Lehrbuchautoren ist
beachtlich, vor allem wegen...der Art des Fall (die besser zur Science Fiction
als zur Wissenschaft zu passen scheint). Celia C. Kitzinger, Gender, Sex and
Knowledge: The Construction of the John/Joan Case in Social Science Textbooks
(in Kürze erscheinend, Manuskript liegt den Autoren vor).
16 MONEY & EHRHARDT, MAN & WOMAN, siehe Fußnote 12, S.119.
17 Diamond & Sigmundson, Sex Reassignment, siehe Fußnote 11, S. 302.
Seltsamerweise hatte Money in einem in 1968 veröffentlichten Text Eltern von
einem Umzug abgeraten: ". . . es wurde in der Vergangenheit üblicherweise
kommentiert, daß, wenn eine neue Eintragung des Geschlechts notwendig sei, die
Eltern in eine neueStadt ziehen sollten, eine neue Arbeitsstelle finden, alle
Verbindungen mit der Vergangenheit trennen, und ein neues Leben beginnen. Ich
bin zu dem Ergebnis gekommen, daß diese Formel völlig unhaltbar ist." JOHN
MONEY, SEX ERRORS OF THE BODY: DILEMMAS, EDUCATION, COUNSELING" auf S. 61
(erstmals veröffentlicht in 1968) [nachfolgend Money, Sex Errors 1968]. Für
Bezugnahmen auf die zweite Ausgabe ist zu zitieren Money, Sex Errors
1994.
18 Siehe Colapinto, The True Story, siehe Fußnote 11, S.68.
19 Siehe Money, Ablatio Penis: Normal Male Infant Sex Reassignment as a Girl, 4
Archives of Sexual Behaviour 65 (1975) [nachfolgend Money, Ablatio Penis];
siehe auch Colapinto, The True Story, siehe Fußnote 11, S. 56
20 Money berichtete z.b.: Im Hinblick auf die häuslichen Aktivitäten, wie z. B.
die Arbeit in Küche und Haus, die traditionell als Teil der weiblichen Rolle
gesehen werden, berichtete die Mutter, daß ihre Tochter sie nachahme, indem sie
versuche, ihr zu helfen beim Aufräumen und Reinigen der Küche, während sich der
Junge nicht weniger darum hätte kümmern können. Sie bestätigt ihre Tochter,
wenn sie ihr bei der Hausarbeit hilft. MONEY & EHRHARDT, MAN & WOMAN,
siehe Fußnote 12, S. 121. Jedoch, so führte er fort, „hatte das Mädchen viele
jungenhafte Züge, wie z. B. überschüssige körperliche Energie, einen hohen Grad
an Aktivität und Eigensinnigkeit, und war oft die dominierende in der
Mädchengruppe. Money & Ehrhardt, Man & Woman, siehe Fußnote 12 , S.
122.
21 Siehe Colapinto, The True Story, siehe Fußnote 11, S. 68.
22 MONEY & EHRHARDT, MAN & WOMAN, siehe Fußnote 12, S. 120. Die Mutter
stellte fest, daß es Zeiten gab, in denen das Mädchen einen “Penis-Neid” hatte,
wenn es den Penis seines Zwillingsbruders im Bad sah. Siehe auch Money &
Ehrhardt, Man & Woman, siehe Fußnote 12, S.121.
23 Eine BBC-Dokumentation in 1980 legte nahe, daß die Behandlung im Fall der
Zwillinge sich nicht so erfolgreich entwickelte wie die früheren Berichte
angaben. Siehe Milton Diamond, Sexual Identity, Monozygotic Twins Reared in
Discordant Sex Roles and a BBC Follow-up, 11 ARCH. SEXUAL BEH. S.181, 183
(1982) [nachfolgend Diamond, BBC Follow-Up] (beschreibt und zitiert P. Williams
& M. Smith, Open Secret: The First Question. (Science Series, BBC
Fernsehproduktion 1980)).
24 Siehe Diamond, BBC Follow-Up, siehe Fußnote 23, S. 183.
25 Colapinto schreibt, daß Money weiteren Kontakt mit den Zwillingen hatte,
aber darüber wurde nicht berichtet. Siehe Colapinto, AS NATURE MADE HIM, siehe
Fußnote 11, S.149.
26 siehe Diamond & Sigmundson, Sex Reassignment, siehe Fußnote 8, auf S.
300; Colapinto, As Natur Made Him, siehe Fußnote 8, S. 71.
27 siehe Diamond & Sigmundson, Sex Reassignment, siehe Fußnote 11, S.
300.
28 Siehe Fußnote 81.
29 Siehe Colapinto, As Nature Made Him, siehe Fußnote 11 , S. 199-204.Noch
bemerkenswerter ist, daß es sich nun zeigt, daß vor den J/J-Berichten in den
1970er Jahren Daten zur Verfügung standen, die nahe legten, daß intersexuelle
Menschen, die man sich ohne Operation entwickeln gelassen hatte, trotzdem im
allgemeinen zufriedenstellende Anpassungen erreichten. Bezeichnenderweise
wurden diese von John Money in den 1950er Jahren gesammelten Daten nicht in der
Fachliteratur veröffentlicht. Wären sie berichtet worden, hätten sie sich
höchstwahrscheinlich mäßigend auf die eingeführte chirurgische
Behandlungsmethode ausgewirkt. Siehe Colapinto, AS NATURE MADE HIM, S.
233-235.
30Nach dem weithin veröffentlichten Bericht über den J/J-Fall von Diamond und
Sigmundsson in 1997 erkannte Money in 1998 das Scheitern der Behandlung an,
aber stellte die Theorie auf, daß andere Variablen einschließlich der
Hinausschiebung von Operationen das Kind dazu gebracht haben könnten, das
angeglichene soziale Geschlecht zurückzuweisen. Siehe John Money, Sin, Science,
and the Sex Police: Essays on Sexology and Sexosophy, S. 314-319 (1998)
[nachfolgend Money, Sex Police]. Colapinto berichtete, daß Money in 1975 wußte,
daß Joan sexuelle Fantasien über Mädchen hatte, ihr Vater berichtete, daß Money
ihn fragte, „wie sie sich damit fühlten, eine Lesbe zu erziehen“, doch dieser
„klinische Befund war nicht in seinem nächsten Bericht über die Zwillinge, der
in 1975 erschien.“ Colapinto, The True Story, siehe Fußnote 11, S.70. Während
er weiterhin ihr jungenhaftes Auftreten zur Kenntnis nahm, stellte Money fest,
daß „ihr Verhalten... das eines aktiven kleinen Mädchens ist, und so in klarem
Gegensatz zur jungenhaften Art ihres Zwillingsbruders.“ Money, Ablatio Penis,
siehe Fußnote 19 ,S. 71
31 Siehe Fußnote 81.
32 Diamond hatte Money’s Theorien seit den 1960er Jahren abgelehnt, aber Money
ließ sich von Kritikern nicht von seiner Meinung abbringen. MONEY &
EHRHARDT, MAN AND WOMAN, siehe Fußnote 12, S. 154 (zitiert und kritisiert
Arbeiten von Diamond u. a., die die Richtigkeit der frühen chirurgischen
Eingriffe in Frage stellten). Money verteidigt seine Arbeit weiterhin. Siehe
Money, Sex Police, siehe Fußnote 30, S. 314-323 (1997) (antwortet auf Kritiker,
einschließlich Milton Diamond); siehe auch Fausto-Sterling, siehe Fußnote 11,
auf S. 69-71.
33 In 1994, fand der Mit-Autor dieses Artikels, Milton Diamond, den Zwilling
mit Unterstützung von H. Keith Sigmundsson, einem Psychiater am
Gesundheitsministerium in Victoria, British Columbia, der J/J unter Money’s
Aufsicht behandelt hatte. Diamond brauchte ein Dutzend Jahre, um Sigmundsson zu
finden und Kontakt mit ihm aufzunehmen.
34 Obwohl er erst zögerte, mit Diamond zusammenzuarbeiten bei der Verfolgung
dieses Falls, wurde Sigmundsson schließlich überzeugt, daß dies von größtem
Interesse für die Medizin war. Sigmundsson bekennt, daß er von Diamond’s
fortgesetzten Versuchen, mit ihm Kontakt aufzunehmen, wußte, „aber ich konnte
mich selbst nicht dahin bringen, darauf zu antworten.“ Colapinto, The True
Story, siehe Fußnote 11, S. 92. Er gab zu, „eine große Angst vor John Money
gehabt zu haben... Er war der große Mann. Der Guru. Ich wußte nicht, was es mit
mit meiner Karriere machen würde.“ Colapinto, The True Story, siehe Fußnote 11,
S. 92. John, nun ein verheirateter Mann, willigte auf Drängen von Sigmundsson
und Diamond hin ein, mit ihnen zusammenzuarbeiten, nachdem er von seinem
Lehrbuchruhm „als ein Erfolg“ erfahren hatte, in seine eigene Anstrengung,
diese Form von Behandlung an anderen zu stoppen. Siehe Colapinto, The True
Story, siehe Fußnote 11, S. 94.
35 Diamond & Sigmundson, Sex Reassignment, siehe Fußnote 11, S.300;
Colapinto, The True Story, siehe Fußnote 11, S. 92.
36 Diamond & Sigmundson, siehe Fußnote 11, Sex Reassignment, S.
299-300.
37 Diamond & Sigmundson, siehe Fußnote 11, Sex Reassignment, S. 300.
38 Diamond & Sigmundson, siehe Fußnote 11, Sex Reassignment, S. 300.
39 Colapinto, The True Story, siehe Fußnote 11, S. 70.
40 Colapinto, AS NATURE MADE HIM, siehe Fußnote 11, S. 54.
41 Colapinto, The True Story, siehe Fußnote 11, S. 72
42 Colapinto, AS NATURE MADE HIM, siehe Fußnote 11, S. 178-179.
43 Diamond & Sigmundson, Sex Reassignment, siehe Fußnote 11, S. 300.
44 Diamond & Sigmundson, Sex Reassignment, siehe Fußnote 11, S. 302. Die
Hoden sind die Hauptquelle für Androgene (männliche Hormone). Diese Substanzen
werden benötigt für die normale männliche Entwicklung und die körperlichen
Abläufe an jedem Tag.
45 Diamond & Sigmundson, Sex Reassignment, siehe Fußnote 11, S. 300.
46 Diamond & Sigmundson, Sex Reassignment, siehe Fußnote 11, S. 302.
47 Diamond & Sigmundson, Sex Reassignment, siehe Fußnote 11, S. 301.
(erläutern, daß, obwohl J/J’s Hoden entfernt wurden, hat er trotzdem noch seine
Nebendrüsen behalten hat, die Prostata und die Samenbläschen, und diese tragen,
mehr als das Sperma, zur Masse der Samenflüssigkeit bei.).
48 siehe allgemein Diamond & Sigmundson, Sex Reassignment, siehe Fußnote
11
49 Siehe allgemein Mark A. Hall, The Defensive Effect of Medical Practice
Policies in Malpractice Litigation, 54 LAW & CONTEMP. PROBS. S.119, 126-29
(1991).
50 Siehe NATIONAL COMMISSION FOR THE PROTECTION OF HUMAN SUBJECTS OF BIOMEDICAL
AND BEHAVIORAL RESEARCH, THE BELMONT REPORT: ETHICAL PRINCIPLES AND GUIDELINES
FOR THE PROTECTION OF HUMAN SUBJECTS OF RESEARCH 3 (1979) [nachfolgend BELMONT
REPORT]. Der Belmont Report bleibt ein Grundstein der Richtlinien des
Nationalen Gesundheitsinstituts für Forschung am menschlichen Subjekt. Siehe
PROTECTING HUMAN RESEARCH SUBJECTS INSTITUTIONAL REVIEW BOARD GUIDEBOOK
xxi-xxiii & Appendix 6 (DHHS 1993) [nachfolgend Human Research
Subjects]
51 BELMONT REPORT, siehe Fußnote 50, S.3.
52 Dale H. Cowan, Innovative Therapy Versus Experimentation, 21 TORT & INS.
L.J. S. 619, 621 (1986) (zitiert NATIONAL COMMISSION, REPORT &
RECOMMENDATIONS: RESEARCH INVOLVING CHILDREN (DHEW Pub. No. (OS) 77-0004,
1977)). Siehe auch BARRY FURROW, et. al, 1 HEALTH LAW § 6-5, S. 386 (1995)
(erörtert medizinische Innovation); Dieter Giesen, Civil Liability of
Physicians for New Methods of Treatment and Experimentation: A Comparative
Examination, 3 MED. L. REV. 22 (1995).
53 Cowan, siehe Fußnote 52 ,S. 621; Giesen, siehe Fußnote 52, S.33.
54 Cowan, siehe Fußnote 52, S. 621-622.
55 BELMONT REPORT, siehe Fußnote 50, S. 3; siehe auch Giesen, siehe Fußnote 52,
S. 33. Wenn dem Experimentieren die Innovation folgt, liefern institutionelle
Review Boards eine frühe Veröffentlichung und Besprechung ethischer Themen.
Keine solche Besprechung erscheint, wenn eine innovative Therapie in einer
ad-hoc-Art und Weise zum Standard wird.
56 Andere haben dieses Phänomen im Hinblick auf die medizinischen Praktiken
festgestellt, die vor ihrer Bestätitigung zum Standard wurden. Zum Beispiel D.
H. SPODICK, 1973, The Surgical Mystique and the Double Standard, 85 AMERICAN
HEART JOURNAL, S. 579-583, fand heraus, nachdem es 70 Berichte aus
Fachzeitschriften, die 1971 erschienen waren, überprüft hatte, daß 9 von 16
medizinischen Behandlungsstudien kontrolliert wurden; keine von 49 Studien über
chirurgische Eingriffe schloß eine kontrollierte Studie ein. Man bedenke den
folgenden Kommmentar:
Da folgt eine Periode, in der die Innovation (mit professioneller und
öffentlicher Unterstützung und Legitmation durch staatliche Förderung und
Deckung von dritter Seite) den privilegierten Status eines „Standardverfahrens“
erlangt. Eine Zeit lang wird sie allgemein akzeptiert von interessierten
Gruppen als der angemessenste Weg des Vorgehens bei einem speziellen Problem
oder einer speziellen Situation. Es ist wahrscheinlich nicht richtig, sich auf
die Handlung hier als „Innovation“ zu beziehen, ...denn auf dieser Stufe ist
sie gereift von bloß einer weiteren viel versprechenden Vorstellung (etwas
neuem mit großen Möglichkeiten) zu einer Position, eine etablierte und
respektierte Handlung zu sein. Obwohl es einen Widerstand gegen das Berichten
erfolgloser oder ungünstiger Verfahren gibt, erscheinen sie natürlich, aber
werden üblicherweise herunter gespielt als selten, als Ergebnis schlechten
Materials, mit dem man zu arbeiten hatte, als Ergebnis öffentlicher
Mißverständnisse, usw. .So verwurzelt ist die Handlung geworden, daß es
seltenen Mut für einen einzelnen oder eine Gruppe braucht, ihre Effektivität
und Wünschenswürdigkeit auch nur in Frage zu stellen. Dies zu tun, bedeutet,
wie wir sehen werden, Vergeltungsmaßnahmen von Interessengruppen beruflicher
Organisationen, öffentliche Empörung, und in seltenen Fällen Sanktionen vom
Staat auf sich zu ziehen.
John B. McKinlay, From Promising Report to Standard Procedure: Seven Stages in
the Career of a Medical Innovation, 59 MILBANK Q. S. 374, 387-388 (1981); siehe
auch Margaret Lent, Note, The Medical and Legal Risks of the Electronic Fetal
Monitor, 51 STAN. L. REV. S. 807 (1999). Lent erklärt, daß das fötale
Monitoring * zur Vermeidung von Hypoxie während der Entbindung
Behandlungsstandard in den 1970er Jahren wurde vor wissenschaftlicher
Bestätigung seiner Effizienz.Über die Jahre hat sich sein Gebrauch über hoch
riskante Entbindungen hinaus ausgedehnt, sodaß diese Technik nun angewendet
wird für 83% der amerikanischen Geburten. Siehe Lent, S. 812. Nun kommt, in
zwölf zufälligsgewählten kontrollierten Studien, mit einer Ausnahme, keine zu
dem Ergebnis, daß das elektronische fötale Monitoring die fötale Sterblickkeit
verringert. Siehe Lent, S. 813. Außerdem litt, in einer Studie, die mit fötalem
Monitoring untersuchte Gruppe unter einem Anstieg neuronaler Erkrankungen.
Siehe Lent, S. 814. Insgesamt zweifeln die wissenschaftlichen Studien seine
Effizienz überwiegend an. Siehe Lent, S. 814-815. Nichtsdestotrotz bleibt das
routinemäßige fötale Monitoring mit seinen einhergehenden Kosten an Zeit und
Anstrengungen eine verwurzelte Praxis vor der Entbindung, vielleicht aus Angst
vor rechtlicher Haftbarkeit bei Beendigung eines etablierten Standards, siehe
Lent, S. 822-823, oder aus "beruflicher Trägheit." Siehe Lent, S. 808.
*Anmerkung der Übersetzer: Unter dem Begriff „elektronisches fötales
Monitoring“ faßt man mehrere vorgeburtliche Untersuchungen zusammen. Für die
Frage, auf welche Untersuchungen sich Frau Lent im Einzelnen bezieht, verweisen
wir auf ihre o. g. Veröffentlichung.
57 Nancy M.P. King & Gail Henderson, Treatments of Last Resort: Informed
Consent and the Diffusion of New Technology, 42 MERCER L. REV. S. 1007 (1991);
siehe auch David A. Grimes, Technology Follies: The Uncritical Acceptance of
Medical Innovation, 269 JOURNAL OF THE AMERICAN MEDICAL ASSOCIATION (JAMA), S.
3030: „Der Bedarf für weitergehende Beurteilung sowohl neuer als auch alter
medizinischer Technologien wird zu wenig diskutiert. Nichtsdestotrotz, mangelt
es vieler, wenn nicht gar der meisten, gegenwärtigen medizinischen Praxis an
wissenschaftlicher Untermauerung.“; Robert L. Kane & Judith Garrard,
Changing Physician Prescribing Practices, 271 JAMA S. 393, (1994).
58 King & Henderson, siehe Fußnote 57 , S.1013; siehe auch McKinlay, siehe
Fußnote 56, S. 376.
59 Siehe McKinlay, siehe Fußnote 56, S. 381; siehe auch Donald E. Kacmar, The
Impact of Computerized Medical Literature Databases on Medical Malpractice
Litigation: Time for Another Helling v. Carey Wake-Up Call?, 58 OHIO ST. L.J.
S. 617 (1997)
60 Siehe King & Henderson, siehe Fußnote 57, S. 1021 (zitiert OFFICE OF
TECHNOLOGY ASSESSMENT, THE IMPACT OF RANDOMIZED CLINICAL TRIALS ON HEALTH
POLICY AND MEDICAL PRACTICE: BACKGROUND PAPER, 98th Cong., 1st Sess. (1983)
(schätzt weniger als 10 bis 20 Prozent); Grimes, siehe Fußnote 57, S. 3030-3032
(argumentiert, daß viele gegenwärtige medizinische Praktiken immer noch
wissenschaftlicher Bestätigung ermangeln); siehe auch Lent, siehe Fußnote 56,
S. 811-13.
61 Siehe Grimes, siehe Fußnote 57, S. 3031-3032; Kacmar, siehe Fußnote 59,
(kommentiert: „Ärzte tendieren dahin, bei informellen Informationsquellen, wie
z. B. anderen Kollegen, nach Antworten zu suchen, anstatt außerhalb ihrer
eigenen medizinischen Kreise nach neuen Studien, Daten oder Verfahren“); King
& Henderson, siehe Fußnote 56, S.1023 (identifizieren dieses Phänomen als
Teil des konzeptionellen Konflikts:„Ist die Medizin im wesentlichen
Wissenschaft oder im wesentlichen Behandlung?“); McKinlay, siehe Fußnote 56 ,
S. 376. Siehe auch D.L. SACKETT, D. L., et al., EVIDENCE-BASED MEDICINE: HOW TO
PRACTICE & TEACH EBM 5-9 (1997) (beschreiben Mängel in der klinischen
Praxis).
62 Siehe Kacmar, siehe Fußnote 59, S. 631-632; Bruce E. Wilson & William G.
Reiner, Management of Intersex: A Shifting Paradigm, 9 J. Clin. Ethics, S. 360,
367 (1998) (kommentieren: „Angesichts vieler klinischer Paradigmen-Änderungen
werden, in der Ermangelung von Datenmaterial, die Anhänger eines jeden
Protokolls zunehmend dogmatisch, daß ihre bevorzugte Herangehensweise besser
für den Patienten sei, und daß es unethisch wäre, den Patienten der anderen
‘weniger akzeptablen’ Behandlung auszusetzen. Das Festhalten individueller
Klinikärzte an bestimmten vorherrschenden Behandlungssystemen resultiert in der
weitergehenden Polarisierung der Paradigmen.“).
63 Siehe Grimes, siehe Fußnote 57, S. 3031 (spricht hinsichtlich des
Widerstands gegenüber Veränderuungen vom „Ruhenlassen schlafender Dogmen“);
McKinley, siehe Fußnote 56, S.379.
64 Siehe SACKETT, siehe Fußnote 61, S. 5-9.
65 Die Arten von Operationen, die an Kleinkindern mit genitalen Abweichungen
durchgeführt werden, sind zahlreich. Geschlechtsangleichung ist die
tiefgreifendste, aber andere Operationen haben auch Auswirkungen auf die
Möglichkeiten von Erotik und Fortpflanzung. Siehe KESSLER, siehe Fußnote 12,
S.40-64 (erörtert chirurgische Eingriffe); MONEY, SEX ERRORS, siehe Fußnote 17,
S.52-55 (erörtert chirurgische Eingriffe); Diamond & Sigmundson, Management
of Intersexuality, siehe Fußnote 11, S.1047-48 (erörtern nichtchirurgische
Optionen).
66 siehe Fußnote 7
67 Siehe Money, Man & Woman, siehe Fußnote 12, S. 152-153, 176, 179; siehe
auch Kessler, siehe Fußnote 12, S. 14-15; Anne Fausto-Sterling, siehe Fußnote
11, S. 45-46, 63. In einem Buch aus dem Jahr 1998 behauptet Money, daß andere
Forscher schon früh fälschlich angaben, er hätte behauptet, daß das körperliche
Geschlecht geändert werden könnte bis zum Alter von zwei Jahren; und daß er
immer erklärt habe, daß „das entscheidende Alter irgendwo um achtzehn Monate
herum sei.“ MONEY, SEX POLICE, siehe Fußnote 30, S.313. Jedoch war er weniger
klar in seinen ursprünglichen Schriften: „Die kritische Periode wird erreicht
ungefähr im Alter von achtzehn Monaten. Im Alter von zweieinhalb Jahren, ist
die soziale Geschlechtsrolle schon gut etabliert.“ MONEY, SEX POLICE, siehe
Fußnote 30, S. 312 (zitiert sein Werk aus 1955). Heute behauptet er, daß J/J’s
katastrophales Ergebnis das Resultat elterlicher Verzögerung der Operation bis
zum 22. Monat sein könnte (neben anderen Möglichkeiten). MONEY, SEX POLICE,
siehe Fußnote 30, S. 319. Jedoch stellt er auch fest, daß J/J’s „soziale
Angleichung“ stattgefunden habe im Alter von 17 Monaten. MONEY, SEX POLICE,
siehe Fußnote 30, S. 315.
68 Dreger, siehe Fußnote 12, S.29 (bemerkt, daß es einfacher ist, eine
„funktionale“ Vagina zu konstruieren als einen Penis).
69 Obwohl auch schon vorher einige geschlechtsangleichende Chirurgie
stattgefunden hatte, könnte der J/J-Fall als „grundlegender Fall“ für die
Rechtfertigung des Behandlungsstandards angesehen werden.
70 MONEY & EHRHARDT, Man & Woman, c
71 Siehe z. B. KESSLER, siehe Fußnote 12, S. 6-7, 13-14: „Laut allen
interviewten Spezialisten basiert die Behandlung intersexueller Fälle auf der
Theorie des sozialen Geschlechts, die erstmalig von John Money, J.G. Hampson
und J.L. Hampson in 1955 vorgestellt und weiter entwickelt wurde in 1972 von
Money und Anke A. Ehrhardt, daß „die Geschlechtsidentität veränderbar sei bis
etwa zu einem Alter von 18 Monaten.“
72 Siehe allgemein Alice Domurat Dreger, Hermaphrodites and the Medical
Invention of Sex, S. 181-182 (1998); KESSLER, siehe Fußnote 12, S. 6. Dreger,
siehe Fußnote 12 , S. 27;
73 Traumatische Verletzung, vor allem von männlichen Kleinkindern, tritt,
obwohl sie weniger häufig ist als intersexuelle Geburten, mit ausreichender
Häufigkeit auf, um ebenso in der Literatur zu erscheinen. Siehe Fußnote
13.
74 Es gibt keine genauen Statistiken.Kipnis & Diamond, Pediatric Ethics,
siehe Fußnote 11, S. 401 (zitieren Schätzungen von 1 von 2000; Dreger, siehe
Fußnote 12, S. 26 (berichtet von Schätzungen von 1 von 500, 1 von 1500, und
einer noch größeren Gruppe von Kindern mit “kosmetisch ‘unakzeptablen’
Genitalien“, die möglicherweise im Kleinkindalter einer Reparatur unterzogen
würden). Kessler erwähnt besonders und erörtert die Schwierigkeit, die Zahl der
Kleinkinder mit intersexuellen Koniditionen und genitalen Abweichungen zu
bestimmen. Siehe Kessler, siehe Fußnote 12, S.135 Anm. 4. Fausto-Sterling hat
kürzlich geschätzt, daß 1,7 Prozent der Geburten intersexuell sind, nach
Überprüfung von Literatur, die über das Vorkommen der (einzelnen) Kategorien
berichtet. Siehe Fausto-Sterling, siehe Fußnote 11, S. 51-52. J/J’s
ungewöhnlicher Fall von genitaler Verletzung ist auch nicht allein in der
medizinischen Literatur. In einer anderen Fallstudie, in der die
Langzeitbeobachtung nicht aus den Augen verloren worden war, verlor ein Kind
seinen Penis durch eine Verletzung. Das Kind wurde einer Geschlechtsangleichung
unterzogen, aber „in der Jugend lehnte der Patient es ab, die hormonelle
Medikation fortzusetzen, und verlangte die Geschlechtsangleichung zu einem
Jungen.“ Ochoa, siehe Fußnote 13, S.1116. Siehe auch Cowley, Gender Limbo,
Newsweek, 19. Mai 1997, S. 64 (berichtet von Biographien und erörtert den sich
verändernden Behandlungsstandard).
75 Dreger erklärt, warum Jungen chirurgisch zu Mädchen gemacht wurden, während
Mädchen als Mädchen belassen wurden:
Klinikärzte, die intersexuelle Kinder behandeln, sprechen oft von Vaginas bei
diesen Kindern als der Abwesenheit von etwas, als einen Leerraum, ein “Loch”,
einen Platz, um dort etwas hinein zu tun. Das ist es genau, warum die Meinung
sich hält, daß „eine funktionale Vagina konstruiert werden kann in eigentlich
jedem“, weil es relativ einfach ist, ein insensitives Loch chirurgisch zu
konstruieren.
Dreger, siehe Fußnote 12, S. 29; siehe auch Diamond & Sigmundson, Sex
Reassignment, siehe Fußnote 11, S. 298 (zitieren medizinische Literatur).
Während es keinen Beweis dafür gab, daß die konstruierten weiblichen Genitalien
ein besserer Ersatz wären, war das simplifizierende Denken zu jener Zeit, daß
eine sexuell zufriedenstellend funktionierende Frau lediglich bedeutete, eine
weiblich aussehende Vulva und eine Vagina zu haben, die passend ist, um einen
Penis in sich aufzunehmen.
76 Siehe Wilson & Reiner, siehe Fußnote 62, S.362-63 (beschreiben das
Behandlungsprotokoll von frühen Operationen).
77 Siehe KESSLER, siehe Fußnote 12, S. 136 Anm. 10; KING, siehe Fußnote 12,
S.369-70 (berichtet über die vorherrschende Sichtweise: „Bis ungefähr zu einem
Alter von 18 Monaten ist die sexuelle Identität nicht festgelegt, und eine
Geschlechtsangleichung kann gut von dem Kind toleriert werden.”); Diamond &
Sigmundson, siehe Fußnote 12, Sex Reassignment, S. 298 (zitieren medizinische
Texte); Kitzinger, siehe Fußnote 15. Siehe z. B. P.K. Donahoe, siehe Fußnote
12, S. 527; Timing of Elective Surgery, siehe Fußnote 12; Woodhouse, siehe
Fußnote 12, S. 689-90 (berichtet über die vorherrschende Auffassung, in Fällen
eines Mikropenis von weniger als 2 cm das Geschlecht anzugleichen).
78 KESSLER, siehe Fußnote 12, S. 12-15; Diamond & Sigmundson, Sex
Reassignment, siehe Fußnote 11, S. 298; Dreger, siehe Fußnote 12, S. 27; Wilson
& Reiner, siehe Fußnote 62, S. 367. Siehe auch Diamond & Sigmundsson,
Management of Intersexuality, siehe Fußnote 11, S. 1025 (verlangen eine
Überprüfung der in den letzten Jahrzehnten vorgenommenen
Geschlechtsangleichungen).
79 Siehe Milton Diamond, Intersexuality: Recommendations for Management, 27
Archives Sexual Behavior S. 634,638 (1998).
80 Timing of Elective Surgery, siehe Fußnote 12, S. 590 (unterstützt diese
Behauptung mit vier Arbeiten, deren Autor oder Mit-Autor Money ist, und die
datieren zwischen 1957 und 1987: John Money et al., Imprinting and the
Establishment of Gender Role, 77 ARCH. NEUROL. PSYCH. S. 333-336 (1957)); MONEY
& EHRHARDT, MAN & WOMAN, siehe Fußnote 12; John Money & B.F.
Norman, Gender Identity and Gender Transposition: Longitudinal Outcome Study of
24 Male Hermaphrodites Assigned As Boys, 13 J. SEX MARITAL THERAPY S. 75.92
(1987)).
81 Suzanne Kessler hat über Money’s Vorherrschaft auf diesem Feld
geschrieben:
Fast die gesamte veröffentlichte Literatur über die Behandlung von Fällen von
intersexuellen Kleinkindern ist geschrieben oder mitgeschrieben worden von
einem Forscher, John Money.... Selbst die Veröffentlichungen, die unabhängig
von Money produziert werden, beziehen sich auf ihn und wiederholen ständig
seine Behandlungsphilosophie... Obwohl Psychologen heftig über Themen wie
Geschlechtsidentität und Entwicklung der Geschlechterrolle streiten, scheinen
Ärzte, die intersexuelle Kleinkinder behandeln, von solchen Debatten unberührt
zu sein... Warum Money im Alleingang so erfolgreich im Werben für seine
Ansichten über das soziale Geschlecht gewesen ist, ist eine Frage, die eine
gesonderte und wesentliche Debatte wert ist.
KESSLER, siehe Fußnote 12, S.136 Anm. 10. Siehe auch DREGER, siehe Fußnote 72,
S. 181-82 (beschreibt die Vorherrschaft von Money in der Entwicklung von
Behandlungsstandards für intersexuelle Kleinkinder); Fausto-Sterling, siehe
Fußnote 11, s. 67-68; Diamond & Sigmundson, Sex Reassignment, siehe Fußnote
8 ,S. 298 (beschreiben Money's Vorherrschaft); Kitzinger, siehe Fußnote 15, S.
1 (erörtert Money's Vorherrschaft). Money's Ansichten haben sich ein wenig
geändert, obgleich er immer noch Geschlechtsumwandlung befürwortet in Fällen
unfallbedingter Penisamputation. Siehe MONEY, SEX ERRORS 1994, siehe Fußnote
17, S. 84 (schreibt über vollständigen Penisverlust: "Alles in allem, ist es
eine schwierige Situation, unabhängig vom Geschlecht, in dem das Kind erzogen
wird[,]“ und über Geschlechtsangleichung allgemein: „ Die erste Regel, der zu
folgen ist, ist, daß kein Kind nach dem Kleinkindalter einer
Geschlechtsangleichung unterzogen werden sollte, die auferlegt ist von einem
[Ärzten auferlegten] dogmatisch festgehaltenen Prinzip.“).
82 Siehe William Reiner, Sex Assignment in the Neonate With Intersex or
Inadequate Genitalia, AMER. J. OF DISEASES OF CHILDREN S. 1044, Okt. 1999, bei
*2 erhältlich in WL Database AMAJNLS [nachfolgend Reiner, Sex Reassignment]
(erörtert das Problem, daß Kinder das Geschlecht, in dem sie erzogen werden,
zurückweisen, und kommentiert.„Die chirurgische Verkürzung einer vergrößerten
Klitoris kann manchmal die Empfindsamkeit und so die Fähigkeit zu einem
Orgasmus und zu genitalem Genuß beschädigen, und ist, wie die Entfernung der
Hoden, irreversibel.“); Dreger, siehe Fußnote 12, S. 28.
83 Siehe z. B. Ian A. ARONSON, Sexual Differentiation and Intersexuality, in
CLINICAL PEDIATRIC UROLOGY, S. 977, 1005, 1007 (P. Kelalis et al. eds., 1992);
KESSLER, siehe Fußnote 12, S. 43; Alice Domurat Dreger, A History of
Intersexuality: From the Age of Gonads to the Age of Consent, 9 J. Clinical
Ethics S. 345,349 (1998) [nachfolgend Dreger, History]: „Wenn ihre Klitoris bei
Geburt länger ist als 1 cm, werden die Ärzte sich darum bemühen, sie zu
verkürzen, weil sie denken, daß sie die Eltern des Kindes stören wird, und
eingreifen wird in die emotionale Bindung und die Bildung der
Geschlechtsidentität.“).
84 Siehe Kessler, siehe Fußnote 12, S.52-64; Sherri A. Groveman, The Hanukkah
Bush: Ethical Implications in the Clinical Management of Intersex, 9 J.
CLINICAL ETHICS S. 356, 357-59 (1998); Wilson & Reiner, siehe Fußnote 62,
S. 363; Nußbaum, siehe Fußnote 12, S. 93; siehe auch MONEY, & EHRHARDT, MAN
& WOMAN, siehe Fußnote 12, S. 152; MONEY, SEX ERRORS 1994, siehe Fußnote
17, S. 82-83. Es gibt keinen Beweis, daß Eltern von mit körperlichen
Behinderungen geborenen Kindern diesen weniger stark verbunden oder auf andere
Weise weniger schützend für ihre Kinder wären, oder sie weniger lieben würden.
Siehe Kessler, siehe Fußnote 12, S.91-94. Kesssler andererseits stellt Fälle
vor, wo die Eltern die intersexuelle Kondition akzeptieren, wenn sie ihnen gut
erläutert wird, oder schwere Befürchtungen haben, dafür, daß sie dem Drängen
der Ärzte nach einer Operation nachgegeben haben. Siehe Kessler, siehe Fußnote
12, S.91-94.Es gibt auch Studien, die zeigen, daß Kinder sich des
Erscheinungsbilds ihrer eigenen Genitalien oder derer ihrer Freunde gewahr sein
könnten, aber diese nicht als entscheidend ansehen für die Einteilung des
sozialen Geschlechts bis ungefähr zum Alter von 9 Jahren. Siehe RONALD GOLDMAN
& AND JULIETTE GOLDMAN, CHILDREN'S SEXUAL THINKING: A COMPARATIVE STUDY OF
CHILDREN AGED 5 TO 15 YEARS IN AUSTRALIA, NORTH AMERICA, BRITAIN, AND SWEDEN,
S. 192-215, 385 (1982).
85 Siehe Diamond & Sigmundson, Management of Intersexuality, siehe Fußnote
11, S.1046-1049; Dreger, siehe Fußnote 12, S. 32 (bemerkt einen Mangel an
Langzeituntersuchungen an Mädchen, die klitoraler Chirurgie unterzogen wurden);
Reiner, Sex Assignment, siehe Fußnote 82; Cowley, siehe Fußnote 74, S. 66
(berichtet über eine Studie an weiblichen Pseudohermaphroditen (genetische
Frauen mit vermännlichten äußeren Geschlechtsorganen), in der fünf von zwölf
chirurgisch verkürzten Klitorissen „verdorrt und abgestorben waren“ als eine
Folge des chirurgischen Eingriffs). Annie Green schreibt: „32 Jahre sind
vergangen, seit mir meine Klitoris weggenommen wurde. Obwohl ich zu jung war,
als daß ich heute mich an das Ereignis erinnern könnte, fühle ich, daß ich mich
durch den Verlust den Rest meines Lebens gekränkt und verletzt fühle.“ Annie
Green, My Beautiful Clitoris, CHRYSALIS, Herbst 1997/Winter 1998, S. 12.Cheryl
Chase, ein Anwältin für die Intersexuellen, weist darauf hin, daß bessere
klitorale Chirurgie nicht die angemessene Antwort auf einen vergrößerten
Phallus ist. Siehe Cheryl Chase, Surgical Progress Is Not the Answer to
Intersexuality, 9 J. CLIN. ETHICS, S. 385, 386-87 (1998) [nachfolgend Chase,
Surgical Progress]. Ärzte, die heute praktizieren, räumen ein, daß die
chirurgischen Techniken von gerade einem Jahrzehnt zuvor schwache Ergebnisse
brachten. Die Kommentare der außerordentlichen Professorin der Urologie und
Pädiatrie, Laurence Baskin, als Antwort auf einen Besuch von Mitgliedern der
ISNA an der medizinischen Abteilung der Universität von Kalifornien, San
Francisco, sind enthüllend: „Baskin erkennt an, daß die chirurgische Technik in
der Vergangenheit nicht optimal war. ,Die Chirurgie wurde ausgeführt... von
sehr wohlmeindenden Ärzten, aber wir kannten die Nervenbahnen nicht gut. Wir
begannen vor 10 Jahren, die Nervenbahnen [zur Klitoris hin] zu verstehen.’
“Althaea Yronwode, Intersex Individuals Dispute Wisdom of Surgery on Infants,
SYNAPSE, 11. März 1999, zu finden unter
<http://itsa.ucsf.edu/-synapse/archives/ mar11.99/yronwode.html>.
Obwohl er im Licht des J/J-Falls vorsichtiger geworden ist, führt Kenneth
Glassberg weiterhin Operationen durch, einschließlich weiblicher
Geschlechtsangleichung und klitoraler Chirurgie. Siehe Kenneth Glassberg,
Editorial: Gender Assignment on the Pediatric Urologist, 161 J. Urology, S.
1308, 1308-1309 (1999); siehe auch Kenneth Glassberg, The intersex infant:
Early gender assignment and surgical resconstruction, 11. JOURNAL OF PEDIATRIC
AND ADOLESCENT GYNECOLOGY, S. 151, 153 (1998).
86 Siehe allgemein Joleen C. Lenihan, A Physician's Dilemma, Legal
Ramifications of an Unorthodox Surgery, 35 SANTA CLARA L. REV. S. 953 (1995);
Joanne A. Liu, When Law and Culture Clash: Female Genital Mutilation, A
Traditional Practice Gaining Recognition as a Global Concern, 11 N.Y. INT'L. L.
REV. 71 (1998).Sowohl Kessler als auch Dreger vergleichen die chirurgische
Behandlung von uneindeutigen Genitalien aus kosmetischen und kulturellen
Gründen mit geschlechtlicher Verstümmelung an Mädchen. Siehe KESSLER, siehe
Fußnote 12, S. 80-83; Dreger, siehe Fußnote 12, S. 33-34.
87 Siehe Chase, Surgical Progress, siehe Fußnote 85, S.386; Milton Diamond,
Pediatric Management of Ambiguous Genitalia and Traumatized Genitalia, 162 J.
UROLOGY, S. 1021, 1024 (1999) [nachfolgend Diamond, Pediatric Management];
Kipnis & Diamond, Pediatric Ethics, siehe Fußnote 12, S. 402-03.
Meyer-Bahlburg hat geschrieben:
„Einige weiblich angeglichene Patientinnen mit einer in der Vergangenheit
vergrößerten Klitoris werden letztendlich ihr soziales Geschlecht zum
männlichen hin ändern, und in solchen Fällen verursacht eine in der
Vergangenheit erfolgte Entfernung oder Resektion der Klitoris mit der
Verminderung oder dem gänzlichen Verlust eines penilen Organs schwere Trauer.
Nach meiner klinischen Erfahrung hätten es auch einige Patientinnen, die als
lesbische Frauen leben, vorgezogen, wenn man ihre vergrößerte Klitoris intakt
gelassen hätte.“
HEINO F. L. MEYER-BAHLBURG, 1998. Gender assignment in intersexuality. 10(2)
JOURNAL OF PSYCHOLOGY & HUMAN SEXUALITY, S.12 (1998) (interne Zitate
ausgelassen)
88 Siehe Criminalization of Female Genital Mutilation Act, 18 U.S.C.A. § 116
(Supp. III 1998).
89 Congressional Findings, Criminalization of Female Genital Mutilation Act,
Pub. L. No. 104-208, § 645(a)(1), 110 Stat. 3009-708 (1997).
90 18 U.S.C. § 116 (a) (Supp. III 1998).
91 18 U.S.C. § 116 (b)(1) (Supp. III 1998). Siehe KESSLER, siehe Fußnote 12, S.
81-82 (kommentiert die Position der ISNA, daß die Formulierung weitreichend
genug ist, um einige intersexuelle Operationen zu erfassen); Dreger, siehe
Fußnote 12, S. 34. Manche meinen, daß das Gesetz das Recht auf Gleichheit
verletzt, weil es Mädchen, nicht aber Jungen, vor der üblichen Praxis der
Beschneidung schützt. Siehe Ross Povenmire, Do Parents Have the Legal Authority
to Consent to the Surgical Amputation of Normal, Healthy Tissue from Their
Infant Children?: The Practice of Circumcision in the United States, 7 AM. U.
J. GENDER SOC. POL'Y 87, S. 119-122 (1999).
92 Einige Urteile gegen kosmetische genitale Chirurgie an Kleinkindern wurden
gesprochen in Bogota, Kolumbien. In 1999 fällte das Verfasssungsgericht von
Kolumbien, das höchste Gericht des Landes, zwei Präzedenzurteile, welche die
Chirurgie an Intersexuellen blockieren. In diesen Fällen ging es um die
Verkürzung der Klitoris und um Vaginoplastie. Bevor er die Fälle entschied,
suchte der Gerichtshof die Kommentare von der Intersex Society of North America
und anderen, einschließlich John Money und Milton Diamond. Das Gericht
entschied, daß die Chirurgie kosmetisch und nicht notwendig ist, und vertrat
die Auffassung, daß ein chirurgischer Eingriff hinausgeschoben werden soll, bis
das Kind alt genug ist, um einzuwilligen. Außerdem entschied es, daß
intersexuelle Menschen eine zu schützende Minderheit sind. (SU-337/99, 12. Mai
1999 und T-551/99, 2. August 1999). In 1995 verhinderte das höchste Gericht von
Kolumbien die Geschlechtsangleichung eines Jungen, dr seinen Penis bei einem
Unfall verloren hatte (T-477/95). Die Fälle sind zusammengefaßt unter
<http://www.isna. org/colombia/>.
93 Für eine genaue Ausarbeitung zu den Unterschieden zwischen Innovation,
Praxis und Experimieren siehe BELMONT REPORT, siehe Fußnote 12, S. 3; Cowen,
siehe Fußnote 52; King & Henderson, siehe Fußnote 57; Karine Morin, The
Standard of Disclosure in Human Subject Experimentation, 19 J. LEGAL MED. S.
157, 165-168 (1998).
94 Siehe Timing of Elective Surgery, siehe Fußnote 12.
95 Cowley, siehe Fußnote 74, S. 66 (stellt einen Mangel sowohl an medizinischen
als auch an psychologischen Studien fest); Diamond, Pediatric Management, siehe
Fußnote 87, S. 1026; Diamond & Sigmundson, Sex Reassignment, siehe Fußnote
8, S. 303 (stellen einen Mangel an bestätigenden Studien und den Bedarf für
Langzeitstudien fest); Kipnis & Diamond, Pediatric Ethics, siehe Fußnote
11, S. 406; Nußbaum, siehe Fußnote 12, S. 99; Ochoa, siehe Fußnote 13, S.1119
(fordert mehr Studien); William Reiner, To Be Male or Female -- That is the
Question, 151 ARCHIVE OF PEDIATRIC MEDICINE 224, 224 (1997) [nachfolgend
Reiner, To Be Male or Female] (fordert mehr Forschung und warnt:” Es kann sehr
wohl gesagt werden, daß Schlußfolgerungen über Geschlechtsangleichungen, wie
sie beschrieben werden in weiten Teilen der Literatur, falsch sind als Folge
des Mangels an solchen Langzeitdaten und angemessener Langzeitanalyse.“);
Justine Marut Schober, A Surgeon's Response to the Intersex Controversy, 9 J.
CLIN. ETHICS S. 393, 394 (1998) (stellt einen Mangel an Langzeitstudien im
Hinblick auf die psychologische Anpassung fest); Wilson & Reiner, siehe
Fußnote 62, S. 367; Woodhouse, siehe Fußnote 12, S. 692 (stellt die Weisheit
der Geschlechtsangleichung bei Kindern mit Mikropenis in Frage angesichts eines
Mangels an Langzeitstudien).
96 Siehe Ochoa, siehe Fußnote 13, S. 1119;; William G. Reiner, Androgen
Exposure in Utero and the Development of Male Gender Identity in Genetic Males
Reassigned at Birth, vorgestellt beim Internationalen
Verhaltensentwicklungssymposium 2000, 25.-27. Mai 2000 (berichtet, daß 17 von
23 Jungen, die weiblich angeglichen worden waren, von sich aus im Alter
zwischen 5 und 17 Jahren ihre männliche Geschlechtsidentität erklärten).
William George Reiner, Case Study: Sex Reassignment in a Teenage Girl, 35 J.
AM. ACAD. CHILD &ADOLESCENT PSYCH. S. 799, 801-803 (1996) [nachfolgend
Reiner, Teenage Girl]; Reiner, Sex Assignment, siehe Fußnote 82, (erwähnt seine
eigenen Studien mit “18 Kindern, die 46 XY – Jungen mit völlig unzureichenden
Phallussen, aber mit normalen Hoden, gewesen waren, und die geschlechtlich zu
Mädchen angeglichen wurden, zeigen, daß die Eltern dazu neigen, sich unwohl zu
fühlen bezüglich Geschlechtsangleichungen, und daß die Kinder sich nicht wie
typische kleine Mädchen benehmen.“. Reiner, To Be Male or Female, siehe Fußnote
95, S. 225 Woodhouse, siehe Fußnote 12, S. 692;
97 Siehe Diamond & Sigmundson, Sex Reassignment, siehe Fußnote 8, S.302
(bemerken, daß "Fälle von Geschlechtsangleichung im Kleinkindalter
Untersuchungen nach der Pubertät erfordern; die Untersuchungen 5 und 10 Jahre
nach der Geschlechtsangleichung sind immer noch unzureichend”).
98 Die medizinische Gemeinschaft hat sich polarisiert über Behandlungsfragen.
Das Symposium des Journal of Clinical Ethics zum Thema Intersexualität
berichtete: „Die Parteien in dieser Diskussion haben sich einander zunehmend
entfremdet. Alice Domurat Dreger, Gast-Redakteurin zu diesem speziellen
Thema,...informiert uns, daß sie einige von denen einlud, die als Befürworter
der Operationen im Kleinkindalter auftraten, um ihre Argumente darzulegen, aber
keiner nahm die Einladung an.“Edmund G. Howe, Intersexuality: What Should
Careproviders Do Now?, 9 J. CLIN. ETHICS S.337, 338 (1998). See also Wilson
& Reiner, siehe Fußnote 62, S. 367.
99 Siehe Fußnote 7.
100 Siehe Kitzinger, siehe Fußnote 15, S. 6-7, 13-14.
101 Wilson and Reiner bemerken, daß es „beträchtliche Unterstützung gibt für
die Theorie, daß es eine neurobiologische Komponente geben kann für viele
Geschlechtsidentitäten“, und daß das soziale Geschlecht beeinflußt werden kann
von Hormonspiegeln im Gehirn „vor der Geburt oder direkt nach der Geburt“ und
schlußfolgern, „daß Geschlechtsidentität natürlich mehr umfaßt als die
Verhaltensweisen der Eltern bei der Erziehung der Kinder.“ Wilson & Reiner,
siehe Fußnote 62, S. 364. Siehe allgemeinh Milton Diamond, Biological Aspects
of Sexual Orientation and Identity, in THE PSYCHOLOGY OF SEXUAL ORIENTATION,
BEHAVIOR AND IDENTITY: A HANDBOOK 48 (L. Diamant & R. McAnulty eds., 1995);
Dean Hamer, & Peter Copeland, LIVING WITH GENES: WHY THEY MATTER MORE THAN
YOU THINK (1998); S. LeVay, & D.H. Hamer, Evidence for a Biological
Influence in Male Homosexuality, SCIENTIFIC AMERICAN, May 1994, S. 44.
102 Diamond und Sigmundson erklären:
Die meisten intersexuellen Konditionen können ohne jegliche Chirurgie bleiben.
Eine Frau mit einem Phallus kann sich an ihrer vergrößerten Klitoris erfreuen,
und ebenso kann es ihr Partner. Frauen mit AIS
[AndrogenInsensitivitäts-Syndrom] oder vermännlichendem AGS [Androgenitales
Syndrom], deren Vaginas kleiner sind als üblich, können dahingehend beraten
werden, Druckweitungen zu benutzen, um sie so zu weiten, daß ein Koitus
erleichtert wird; eine Frau mit teilweisem AIS kann sich ebenfalls an ihrer
großen Klitoris erfreuen. Ein Mann mit Hypospadias könnte gezwungen sein, sich
zu setzen, um ohne Mißgeschick zu urinieren, aber sexuell ohne Operation
funktionieren. Eine Person mit Mikropenis kann eine(n) Partner(in) befriedigen
und Kinder zeugen.
Diamond & Sigmundson, Management of Intersexuality, siehe Fußnote 11, S.
1049; siehe auch Derger, siehe Fußnote 12, S. 29-32.
103 Siehe KESSLER, siehe Fußnote 12, S. 105-32; Dreger, siehe Fußnote 12, S.
33. Es ist unglücklicherweise erst vor kurzem offengelegt worden, daß eine
Studie an mehr als 250 intersexuellen Personen, die als Babies keinen
chirurgischen Eingriff erhielten, vor 1952 durchgeführt wurde, aber in der
Fachliteratur unveröffentlicht blieb. Die Rezension von John Money befand:
„Weit entfernt von der Manifestierung psychologischer Traumata und geistiger
Krankheiten, zeigte die Studie, daß die Mehrheit der Patienten über ihre
genitale Behinderung hinaus wuchs und nicht nur eine ,angemessene Anpassung’ an
Leben erreichte, sondern in einer tatsächlich von Leuten ohne genitale
Abweichung nicht unterscheidbaren Art lebten.“ COLAPINTO, As Nature Made Him,
siehe Fußnote 11, S. 233. Man kann nur mutmaßen, warum diese Studie niemals
erwähnt noch berücksichtigt worden ist von ihrem Autor nach ihrer
Veröffentlichung als Senior-Dissertation in Harvard (erhältlich mit
schriftlichem Antrag an die Widener Bibliothek an der Harvard Universität).
Siehe COLAPINTO, As Nature Made Him, siehe Fußnote 11, S. 235.
104 Ochoa, siehe Fußnote 13, S. 1119; siehe auch Judson J. Van Wyk,
Editiorial, Should boys with micropenis be reared as girls?, 134 J. Pediatrics,
S. 537, 538 (1999) (bemerkt einen Mangel an Studien und stellt fest, daß „ein
Mikropenis allein kein ausreichender Grund sein sollte für eine weibliche
Geschlechtsangleichung“); Bassam Bin-Abbas et al., Congenital hyponadotropic
hypogonadism and micropenis: Effect of testosterone treatment on adult penis
size - Why sex reversal is not indicated, 134 J. Pediatrics, S. 579, 582 (1999)
(kommt zu dem Ergebnis, daß es „keine klinischen, physiologischen oder
psychologischen Gründe gibt, die für eine Geschlechtsumwandlung sprechen
würden, bei männlichen Kleinkindern mit einem auf Androgene reagierenden
Mikropenis“).
105 Siehe Diamond, Pediatric Management, siehe Fußnote 87, S. 1022
106 Siehe allgemein W. O. Bockting & Eli Coleman, GENDER DYSPHORIA:
INTERDISCIPLINARY APPROACHES IN CLINICAL MANAGEMENT (1992); GENDER BLENDING
(Bonnie Bullough et al. eds., 1997); Holly Devor, GENDER BLENDING: CONFRONTING
THE LIMITS OF DUALITY (1989).
107 Diamond, Pediatric Management, siehe Fußnote 87, S. 1023. Siehe auch
Reiner, To Be Male or Female, siehe Fußnote 95, S. 225 (berichtet über seine
weitergehende Forschung und gibt an, daß er fünfzehn 46 XY Kinder verfolgt hat,
die nach der Geburt wegen genitaler Abweichungen kastriert worden waren, und
stellt fest, daß sie, obwohl sie als Mädchen erzogen wurden, die Patient(inn)en
„nicht klassisch männlich oder weiblich erscheinen, aber männliche Merkmale
zeigen, die in vielen Fällen ziemlich beeindruckend sind“).Ein vor kurzem
veröffentlichter Artikel berichtet von einem Menschen, der sexuell angeglichen
wurde, und, im Alter von 28, weiterhin als eine Frau lebt. Sie hat jedoch einen
typisch männlichen Beruf, ist beidgeschlechtlich orientiert und lebt zur Zeit
mit einer Frau als Sexualpartnerin zusammen. Siehe Susan J. Bradley, et al.,
Experiment of Nurture: Ablatio Penis at 2 Months, Sex Reassignment at 7 Months
Psychosexual Follow-up in Young Adulthood, 102 PEDIATRICS 1 (1998) ; voller
Text zu finden unter <http://www.pediatrics.org/cgi/content/full/
102/1/e9>.
108 Berichte über ungünstige Ergebnisse sind zusammen gekommen mit der
Ambivalenz in der medizinischen Gemeinschaft. Wie der Psychiater und Anwalt
Edmond Howe schreibt: „Noch neueren Datums ist, daß Chirurgen kritisiert worden
sind, weil sie Berichten von Patienten über nachteilige Ergebnisse nicht genug
Gewicht beigemessen haben. Es gibt einen psychologischen Grund dafür, daß
Behandlungsanbieter Berichte über negative Ergebnisse gerne ignorieren: Wenn
die Behauptungen wahr sind, müßten Chirurgen zugeben, daß die Durchführung von
Operationen ein Fehler war. Dies wäre äußerst schmerzlich. Der einzige Weg,
dieser Pein auszuweichen, wäre, zu leugnen, daß diese Behauptungen wahr sind.“
Howe, siehe Fußnote 98, S.338; siehe auch Nußbaum, siehe Fußnote 12, S.94
109 ISNA, Recommendations for Treatment Intersex Infants and Children,
<http://www.isna.org/ recommendations.html> [nachfolgend ISNA
Recommendations]. Money geht auf Distanz vor allem mit harscher Kritik an der
ISNA, bezeichnet die Vorgehensweise der Organisation als „militant
aktivistisch“, indem sie es befürworten würde, das intersexuelle Kind als ein
„Es“ zu erziehen, was er als einen Rückschritt ansieht. Money, Sex Police,
siehe Fußnote 30, S.320-21. Money stellt die Position der ISNA unrichtig dar.
Die ISNA hat niemals den Rat gegeben, Kinder als „Es’s“ zu erziehen. Sie
empfehlen die Eintragung eines Geschlechts, aber ohne Operation. Siehe oben,
ISNA Recommendations. Diamond empfiehlt ebenfalls, das Kind in einem klaren
sozialen Geschlecht, aber ohne kosmetische, das Genital verändernde, Chirurgie
aufzuziehen. Siehe Diamond, Pediatric Management, siehe Fußnote 87, S. 1025.
Kenneth Glassberg andererseits argumentiert: „Es gibt kein Datenmaterial, das
die Vorzüge der hinausgeschobenen Angleichung oder Behandlung dieser
Kleinkinder unterstützt, und ich kann mir keine Eltern, ohne deren
Zusammenarbeit von ganzem Herzen jegliches Behandlungsprogramm scheitern wird,
vorstellen, die solch einen Ansatz akzeptieren werden.“ Glassberg, Editorial,
siehe Fußnote 87.
110 Siehe Chase, siehe Fußnote 85, S. 385; Groveman, siehe Fußnote 84, S.
356.
111 Siehe Diamond & Sigmundson, siehe Fußnote 11, S. 298 (erörtern und
zitieren medizinische Literatur, die Geschlechtsangleichung ausgehend von
chirurgischer Machbarkeit empfiehlt); Nussbaum, siehe Fußnote 12, S. 93-94
(bemerkt, daß die Behandlung im Wesentlichen unverändert geblieben ist mit
Ausnahme einer Minderheit von Ärzten und kürzlicher kritischer
Veröffentlichungen); siehe auch Fausto-Sterling, siehe Fußnote 12, S.56-58;
KESSLER, siehe Fußnote 12, S.108-109 (Diskussionskriterien für Chirurgie an
Mädchen und Jungen); Donahoe, siehe Fußnote 12, S.527 (kommentiert: „Genetische
Mädchen sollten immer als Mädchen erzogen werden unter Erhaltung der
Fortpflanzungsmöglichkeiten, unbeachtlich, wie schwer die Patientinnen
vermännlicht sind. Bei einem genetischen Mann jedoch beruht das Geschlecht, zu
dem hin angeglichen wird, auf der Anatomie des Kleinkinds, vor allem auf der
Größe des Penis.“); Newman et al., siehe Fußnote 12, S. 645 (kommentiert:
„Praktisch ausgedrückt, paßt zu den meisten Kindern mit uneindeutigen
Genitalien, unbeachtlich des Genotyps, am besten die weibliche Rolle.“).
112 Siehe KESSLER, siehe Fußnote 12, S. 34-35; MONEY & EHRHARDT, MAN/WOMAN,
siehe Fußnote 12, S. 178-79; MONEY, SEX ERRORS 1994, siehe Fußnote 17, S.
82.
113 Siehe, z. B. Donahoe, siehe Fußnote 12, S. 527 ("Es kann nicht oft genug
betont werden, daß der 46 XY [genetisch männlich] Karyotyp nicht diktiert, das
Kind als Jungen aufzuziehen, wenn der Phallus von unzureichender Größe ist...
Wenn die Phallus-Länge weniger als 2,0 cm beträgt, und erst recht, wenn es
weniger als 1,5 cm sind, sind wir sehr besorgt..“); King , siehe Fußnote 12, S.
369; Grumbach & Conte, siehe Fußnote 2, S. 1400-1404.
114 Einige, aber nicht alle, intersexuellen und uneindeutigen Konditionen,
beeinflussen die Fortpflanzungsfähigkeit. Der Behandlungsstandard ermutigt die
Bewahrung der weiblichen Fortpflanzungsfähigkeit, aber Entscheidungen für
Jungen beruhen auf der Penisgröße, und nicht auf der Fortpflanzungsfähigkeit.
Siehe Donahoe, siehe Fußnote 12, S. 527.
115 MONEY, SEX ERRORS 1994, siehe Fußnote 17, S. 66.
116 Siehe allgemein FURROW, siehe Fußnote 52, § 6-2 auf S. 361; Sam A.
McConkey, Simplifying the Law in Medical Malpractice: The Use of Practice
Guidelines as the Standard of Care in Medical Malpractice Litigation, 97 W. VA.
L. REV. 491, 496-97 (1995).
117 Siehe The T. J. Hooper, 60 F.2d 737 (2d Cir. 1932).
118 Siehe The T. J. Hooper, 60 F.2d S. 739.
119 Texas Pac. Ry. v. Behymer, 189 U.S. 468, 470 (1903)
120 Siehe The T. J. Hooper, 60 F.2d S. 739.
121 Toth v. Community Hospital at Glen Cove, 239 N.E.2d 368, 373 (N.Y. App.
1968); siehe auch FURROW, siehe Fußnote 52, S. 359-62.
122 Gorab v. Zook, 943 P.2d 423, 427 (Colo. 1997) (einstimmiger
Beschluß).
123 Gorab v. Zook, 943 P.2d 427 (zitiert Colorado Jury Instruction 15:2).
124 Siehe Turner v. Children's Hosp., Inc., 602 N.E.2d 423, 427 (Ohio Ct. App.
1991).
125 Turner, 602 N.E.2d, auf S. 427.
126 Siehe Harris v. Groth, 663 P.2d 113, 115 (Wash. 1983) (einstimmiger
Beschluß) (erörtert die Ehrerbietung); siehe allgemein Hall, siehe Fußnote 49,
S. 126-27 (stellt einen Unterschied fest zwischen „einer blühenden Vielfalt von
Schadensersatzfällen“, wo die Geschworenen der „letztendliche Richter“ sind,
und medizinischen Kunstfehlern, wo „die Geschworenen angewiesen werden, nicht
nach dem Empfinden der Geschworenen dafür, was rechtens ist, sondern nach der
Gewohnheit, die im (med.) Berufsstand vorherrscht, zu urteilen“); Gary T.
Schwartz, Medical Malpractice, Tort, Contract and Managed Care, 1998 U. ILL. L.
REV. 885, 890. Die Existenz eines einheitlichen Behandlungsstandards ist
wahrscheinlich mehr eine rechtliche Fiktion als eine medizinisch-berufliche
Tatsache. Siehe Hall, siehe Fußnote 49, S. 121 Anm. 10, S. 128-30 Anm. 38
(kommentiert: „Das Recht hat immer vorausgesetzt, was nicht existiert –
etablierte, konkrete berufliche Standards“).
127 Craft v. Peebles, 893 P.2d 138, 147 (Haw. 1995) ("Es ist fest etabliert,
daß die Frage der Fahrlässigkeit bei medizinischen Kunstfehlerprozessen zu
entscheiden ist mit Bezugnahme auf die relevanten Behandlungsstandards, für die
der Kläger die Beweislast trägt gegen die Zeugenaussagen der Experten.“). Siehe
auch FURROW, siehe Fußnote 52, S. 361 (kommentiert, daß "die Standards für die
Abwägung eines Urteils über Dienstleistungen der medizinischen Berufe
üblicherweise weder von einem Richter noch von Geschworenen festgelegt
werden“).
126 Helling v. Carey 519 P.2d 981 (Wash. 1974) (zitiert The T.J. Hooper,
60 F.2d 737 (2d Cir. 1932) (vertritt die Ansicht, daß, ungeachtet der
medizinischen Standards, verantwortungsbewußte Umsicht preisgünstige Drucktests
erfordern würde für alle augenärztlichen Patienten, da der Test preisgünstig
und einfach ist).
128 Siehe Helling 519 P.2d 981, 983 (Wash. 1974).
129 Siehe Helling 519 P.2d 982
130 Siehe Helling 519 P.2d 982
131 Siehe Helling 519 P.2d 983
132 Siehe Helling 519 P.2d 983 (zitiert The T.J. Hooper, 60 F.2d 737 (2d Cir.
1932)) (vertritt die Ansicht, daß, ungeachtet der medizinischen Standards,
verantwortungsbewußte Umsicht preisgünstige Drucktests erfordern würde für alle
augenärztlichen Patienten, da der Test preisgünstig und einfach ist).
133 Siehe Helling 519 P.2d 983
134 Bei Harris v. Robert C. Groth, M.D., Inc., 663 P.2d 113 (1983), erzählte
das oberste Bundesgericht in Washington von der beruflichen und
gesetzgeberischen Reaktion auf seine Entscheidung bei Helling v. Carey, 519
P.2d 981 (Wash. 1974). Harris, 663 P.2d at 115-16. Bemerkenswerterweise zeigte
Harris, daß selbst nach dem Versuch des Gesetzgebers, Helling umzustoßen, (das
oberste Bundesgericht in) Washington weiterhin festhält an einem
„verantwortungsbewußten umsichtigen“ Arzt, und daß „das Maß der Behandlung, wie
sie tatsächlich von Mitgliedern des Berufsstands praktiziert wird, nur ein
Beweisanzeichen dafür ist, was verantwortungsbewußt und umsichtig ist, dies
steht nicht zur Disposition.“ Id. S. 120. Siehe Lent, siehe Fußnote 56, S.
829-30.
135 FURROW, siehe Fußnote 52, S. 361 ("Die meisten Urteile ...haben es
abgelehnt, Helling darin zu folgen, den etablierten medizinischen
Behandlungsstandard durch eine juristische Abwägung von Fall zu Fall zu
ersetzen.“). Fälle, die hierin sichtbar mit Helling übereinstimmen, sind u. a.:
United Blood Services, Div. of Blood Systems, Inc. v. Quintana, 827 P.2d 509,
520 (Colo. 1992) (einstimmiger Beschluß) (stellt Mängel fest):
„Wenn der von einem praktizierenden Berufsstand angenommene Standard als
entscheidender Beweis für eine angemessene Behandlung angesehen werden müßte,
so würde es dem Berufsstand erlaubt, das Maß seiner eigenen rechtlichen
Haftbarkeit zu setzen, obwohl dieses Maß weit unter dem Stand der Behandlung
liegen könnte, der bereits verfügbar wäre durch die Annahme von Praktiken und
Verfahren, die wesentlich effektiver darin sind, andere vor Schaden zu
bewahren, als der selbstverordnete Standard des Berufsstands, es ist aber
festzuhalten, daß Zeugenaussagen von Experten benötigt werden, um die Ansicht
durchzusetzen, daß der Behandllungsstandard einer Schule der Praxis unzumutbar
mangelhaft ist.“; Townsend v. Kiracoff, 545 F. Supp. 465, 468 (D. Colo. 1982)
(zitiert The T.J. Hooper, 60 F.2d 737 (2d Cir. 1932) ("Selbst wenn die
beeidigten Erklärungen des Angeklagten und Beweismaterialien nachweisen
könnten, daß das Krankenhaus in Übereinstimmung mit dem Behandlungsstandard und
der Gewohnheit der Gemeinschaft der Krankenhäuser von Colorado handelte, wäre
der Kläger immer noch berechtigt, vor dem Gericht zu beweisen, daß die
Gewohnheit der gesamten Gemeinschaft fahrlässig sei.“); Turner v. Children's
Hospital, 602 N.E.2d 423, 427 (Ohio App. 1991) (bemerkt: „Obwohl die übliche
Praxis ein Beweisanzeichen dafür ist, was ein verantwortungsbewußter und
umsichtiger Arzt tun würde unter diesen oder ähnlichen Umständen, ist es nicht
entscheidend für die Bestimmung des benötigten angemessenen Standards.“);
Nowatske v. Osterloh, 543 N.W.2d 265 (Wis. 1996) (bestreitet, daß der
traditionelle Standard bzgl. Kunstfehler abweicht von den allgemeinen
Fahrlässigkeitsprinzipien).
136 Siehe z. B. Osborn v. Irwin Memorial Blood Bank, 7 Cal. Rptr.2d 101,
125-126 (Cal. App. 1992) (lehnt Helling v. Carey ab, und bemerkt, daß die
meisten Kommentare und Fallentscheidungen jenem kritisch gegenüber stehen);
Clark Havighurst, Private Reform of Tort-Law Dogma: Market Opportunities and
Legal Obstacles, 49 LAW & CONTEMP. PROBS 143, 159 Anm. 45 (1986). Schwartz,
siehe Fußnote 126, S. 890; siehe auch Dan Dobbs, et al., Prosser and Keeton on
the Law of Torts § 33 auf S. 30 Anm. 53 (bemerken „eine steigende Zahl von
Gerichten, die übliche Praxisstandards zurückweisen zugunsten einer
verantwortungsbewußten Behandlung oder eines Standards eines
verantwortungsbewußten umsichtigen Arztes“ und zitiertenFälle) (5th ed. 1988
pocket part); Theodore Silver, One Hundred Years of Harmful Error: The
Historical Jurisprudence of Medical Malpractice, 1992 WIS. L. REV.
1193,1212-1219 (fordert eine Rückkehr zu den Fahrlässigkeitsprinzipien).
137 Schwartz, siehe Fußnote 126, S. 890.; siehe auch Gary T. Schwartz, The
Beginning and the Possible End of the Riseof Modern American Tort Law, 26 GA.
L. REV. 601, 663-64 (1992) [nachfolgend Schwartz, Modern American Tort Law]
(bemerkt, daß Helling v. Carey keine Unterstützung geerntet habe, „der
[Kunstfehler-] Konservativismus hat in weiten Teilen die 1980er Jahre
überlebt“); vergleiche Richard E. Leahy, Rational Health Policy and the Legal
Standard of Care: A Call for Judicial Deference to Medical Practice Guidelines,
77 CALIF. L. REV. 1483, 1502-06 (1989) (argumentiert, daß die Gerichte und
Geschworenen zu viel Freiheit haben, den medizinischen Behandlungsstandard
durchzusetzen und zu beurteilen, und schlägt die juristische Ehrerbietung vor
vom (med.) Berufsstand bekanntgemachten Richtlinien vor).
138 Siehe Kacmar, siehe Fußnote 59, S. 631-32 (bemerkt, daß es bei
Kunstfehlerprozessen ein beträchtliches Vertrauen in den medizinischen
Berufsstand gibt, seinen eigenen Behandlungsstandard zu definieren, und einen
Mangel an Antrieb, auf dem laufenden zu bleiben); Silver, siehe Fußnote 136 ,
S. 1212-19; Leahy, siehe Fußnote 137, S. 1495-97.
139 Kacmar, siehe Fußnote 59, S. 643.
140 Sacket berichtet über Studien, daß jahrelange medizinische Lehre in einem
negativen Verhältnis steht zu aktuellem Wissen. Sacket, siehe Fußnote 61, S.
9.
141 Siehe Rooney v. Medical Center Hosp. of Vermont, 649 A.2d 756, 759 (Vt.
1994): „Um den Beruf der Medizin zu praktizieren, wird von einem Arzt nicht
verlangt, daß er das außerordentliche Wissen und die geistige Fähigkeit
besitzt, die nur wenigen praktizierenden Ärzte von seltener Begabung zu eigen
ist. Aber es wird vom Arzt verlangt, sich auf dem Laufenden zu halten über neue
Techniken und neues Wissen, und zu praktizieren in Übereinstimmung mit den
bewährten Methoden und Mitteln der Behandlung im allgemein üblichen Gebrauch
[auf seinem Gebiet].“Siehe auch Kacmar, siehe Fußnote 59, S. 641.
142 Siehe Angela Roddey Holder, Failure to „Keep up“ as Negligence, 224 JAMA
1461, 1462 (1973).
143 Schwartz, Modern American Tort Law, siehe Fußnote 137, S. 664.
144 Siehe Hood v. Philips, 537 S.W.2d 291, 294 (Tex. App. 1976) (vertritt die
Ansicht, daß „ein Arzt dort keines Kunstfehlers schuldig ist, wo die Methode
der benutzten Behandlung unterstützt wird von einer respektablen Minderheit von
Ärzten, solange, wie der Arzt sich gehalten hat an akzeptable Verfahren, wie
sie von jener Minderheit unterstützt werden“). Siehe auch Joan P. Dailey,
Comment, The Two Schools of Thought and Informed Consent Doctrines in
Pennsylvania: A Model for Integration, 98 DICK. L. REV. 713 (1994); Schwartz,
Modern American Tort Law, siehe Fußnote 137, S. 664-65 (kommentiert, daß das
traditionelle Schadensersatzrecht die Auffassung vertreten hat, daß, „wenn
intelligente Ärzte verschiedener Ansicht sein können, der Beklagte nicht des
Kunstfehlers für schuldig befunden werden kann“).
145 Ein alternativer Standpunkt ist möglich, einer, bei dem zwei Lehren
aneinander gemessen werden könnten. Ein Gericht führte aus, daß, wo zwei Lehren
sich unterscheiden, „es dem Kläger erlaubt sein sollte, Meinungen von Experten
als Zeugenaussagen dafür zu präsentieren, daß der von der Richtung der Praxis,
zu der der Beklagte gehört, angenommene Behandlungsstandard unzumutbar
mangelhaft ist, indem er bereits verfügbare Praktiken und Verfahren, die
wesentlich besser gegen den Schaden, der dem Kläger zugefügt wurde, schützen,
als der von der Richtung des Beklagten angenommene Behandlungsstandard, nicht
übernommen hat.“ United Blood Services v. Quintana, 827 P.2d 509, 521 (Colo.
1992) (einstimmiger Beschluß).
146 Furrow bemerrkt, daß "klinische Innovation es Ärzten erlaubt, eine
Standard-Behandlung zu variieren, um sie den Bedürfnissen eines speziellen
Patienten anzupassen, wo der Patient ein spezielless Problem oder eine
verzweifelte Situation zeigt.“ Furrow et al., siehe Fußnote 52, § 6-5, auf S.
385. Jedoch, so schreibt er, erlauben Gerichte selten solch eine Verteidigung,
außer unter Umständen, „wenn konventionelle Behandlungen weitgehend ineffektiv
sind, oder wo der Patient todkrank ist und durch Experimente mit möglicherweise
hilfreichen Behandlungen wenig zu verlieren hat.“ Furrow et al., siehe Fußnote
52, § 6-5, auf S. 385.
147 Osborn v. Irwin Memorial Blood Bank, 7 Cal. Rptr.2d 101, 125-26 (Cal. App.
1992) (Zitate ausgelassen)
148Siehe McKinlay, siehe Fußnote 56.
149 MONEY, SEX ERRORS 1968, siehe Fußnote 17, S. 48.
150 MONEY, SEX ERRORS 1968, siehe Fußnote 17, S. 93.
151 King & Henderson, siehe Fußnote 57,S. 1021; siehe auch Lent, siehe
Fußnote 56, S. 808.
152 United Blood Services v. Quintana, 827 P.2d 509, 520 (Colo. 1992)
(einstimmiger Beschluß) (zitiert The T.J. Hooper, 60 F.2d 747, 740 (2d Cir.
1932)).
153 United Blood Services, 827 P.2d, S. 520
154 Sacket erörtert das Problem, wie Klinikärzte bestimmen können, ob
Richtlinien gültig sind. Siehe Sackett et al, siehe Fußnote 61, S. 114-116.
Vier Wegweiser wurden angeboten für die Abwägung einer vorgeschlagenen
medizinischen Richtlinie: 1.) Wurden alle wichtigen Entscheidungsmöglichkeiten
und Ergebnissse klar spezifiziert? 2.) Wurde das relevante Beweismaterial für
jede der Entscheidungsmöglichkeiten identifiziert, bestätigt, und
zusammengefaßt auf eine vernünftige und klare Weise? 3.) Sind die relativen
Vorzüge, die entscheidenden Unparteiischen an den Ergebnissen der
Entscheidungen (einschließlich Nutzen, Risiken und Kosten) festmachen,
indentifiziert, und ausdrücklich in Betracht gezogen worden? 4.) Hält die
Richtlinie den klinisch vernünftigen Variationen in der Praxis stand? Siehe
Sackett et al, siehe Fußnote 61, S. 115.
155 Siehe Kacmar, siehe Fußnote 59, S. 633-39.
156 Siehe allgemein RUTH R. FADEN & TOM L. BEAUCHAMP, A HISTORY AND THEORY
OF INFORMED CONSENT (1986) (verfolgt die Geschichte und erörtert moralischen
Grundlagen der Doktrin der Informierten Einwilligung in der medizinischen
Tradition).
157 Siehe Susan D. Hawkins, Protecting the Rights and Interests of Competent
Minors in Litigated Medical Treatment Disputes, 64 FORDHAM L. REV. 2075,
2093-94 (1996)
158 Cruzan v. Director, Mo. Dep't. of Health, 497 U.S. 261, 269 (1990) (zitiert
Union Pacific R. Co. v. Botsford, 141 U.S. 250, 251 (1891)).
159 Siehe Hawkins, siehe Fußnote 157, S. 2094-2102 (andere Interessen schließen
Privatheit, frei zu sein von ungewollten körperlichen Eingriffen, und Bewahrung
des Lebens ein); James Bopp, Jr. & Richard E. Coleson, A Critique of Family
Members as Proxy Decisionmakers Without Legal Limits, 12 ISSUES L. & MED.
133, 134-35 (1996); siehe In re Fiori, 673 A.2d 905, 909-10 (Pa. 1996)
(kommentiert, "das Recht, eine medizinische Behandlung abzulehnen, hat tiefe
Wurzeln in unserem allgemeinen Recht... aus diesem Recht, frei zu sein von
körperlichem Eingriff, entwickelte sich die Doktrin der Informierten
Einwilligung“).
160 Turner v. Children's Hospital, Inc., 602 N.E.2d 423, 431 (Ohio App.
1991).
161 Carr v. Strode, 904 P.2d 489, 493 (Haw. 1995).
162 Wheeldon v. Madison, 374 N.W.2d 367, 375 (S.D. 1985) (zitiert Canterbury v.
Spence, 464 F.2d 772, 787 (D.C. Cir. 1972)).
163 Siehe William J. McNichols, Informed Consent Liability in a "Material
Information" Jurisdiction: What Does the Future Portend?, 48 OKLA. L. REV. 711,
716-17 (1995) (beschreibt Trends der Rechtsprechung in dem Staat); siehe
allgemein Laurent B. Frantz, Annotation, Modern Status of Views as to General
measure of Physician's Duty to Inform Patient of Risks of Proposed Treatment,
88 A.L.R.3d 1008; Richard A. Heinemann, Pushing the Limits of Informed Consent:
Johnson v. Kokemoor and Physician-Specific Disclosure, 1997 WISC. L. REV. 1079,
1082-86 (erörtert den patienten-orientierten Standard und beschreibt
Trends).
164 Siehe Carr v. Strode, 904 P.2d 489, 490 (Haw. 1995). Der grundlegende Fall
für die Zurückweisung des ärzte-orientierten Standards und die Annahme des
patienten-orientierten Standards ist Canterbury v. Spence, 464 F.2d 772 (D.C.
Cir. 1972). Siehe auch Congrove v. Holmes, 308 N.E.2d 765 (Ohio 1973); Arena v.
Gingrich, 748 P.2d 547 (Or. 1988); Corrigan v. Methodist Hosp., 869 F. Supp.
1202 (E.D.Pa. 1994); Wilkinson v. Vesey, 295 A.2d 676 (R.I. 1972); Shadrick v.
Coker, 963 S.W.2d 726 (Tenn. 1998); Stripling v. McKinley, 746 S.W.2d 502,
aff'd, 763 S.W.2d 407 (Tex. 1989).
165 Siehe Gorab v. Zook, 943 P.2d, S. 423, 428 Anm. 5 (Colo. 1997)
(einstimmiger Beschluß) (bemerkt beweiserhebliche Unterschiede zwischen der
patienten-orientierten Doktrin der Informierten Einwilligung und dem
Behandlungsstandard der medizinischen Gemeinschaft).
166 Carr v. Strode, 904 P.2d, S. 499(wird betont im zitierten Text). Ärzte
müssen Informationen zur Verfügung stellen bezüglich „wesentlicher Risiken“
und, zumindest nach einigen Urteilen, müssen sie Informationen vermitteln über
alternative Behandlungen. Siehe Doe v. Johnston, 476 N.W.2d 28, 30-31 (Iowa
1991).
167 Cobbs v. Grant, 502 PPp. 2d 1, 10 (Cal. 1972) (einstimmiger Beschluß) ("Ein
medizinischer Doktor, als ein Experte, würdigt die zu dem Verfahren, das er
verordnet, zugehörigen Risiken, die Risiken der Entscheidung, sich der
Behandlung nicht zu unterziehen, und die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen
Behandlungsergebnisses... Die Abwägung dieser Risiken gegenüber den
individuellen subjektiven Ängsten und Hoffnungen des Patienten ist nicht eine
Fertigkeit von Experten. Solch eine Abwägung und Entscheidung ist eine
nicht-medizinische Entscheidung, die allein dem Patienten zusteht.“); Cooper v.
Roberts, 286 A.2d 647, 650 (Pa. 1971) ("Da der Patient die Kosten, den Schmerz
und das Leid von jeder durch medizinische Behandlung entstandenen Verletzung
tragen muß, kann sein Recht, alle wesentlichen Fakten über die vorgeschlagene
Behandlung zu kennen, nicht abhängig sein von den selbstauferlegten Standards
des medizinischen Berufsstands."). Nach Cobbs wird von Ärzten erwartet, die
Wahrscheinlichkeit des Erfolgs zu erläutern und den Patienten mitzuteilen, was
er mit Erfolg meint. Siehe GEORGE J. ANNAS, Informed consent, cancer, and truth
in prognosis. 330 THE NEW ENGLAND JOURNAL OF MEDICINE, S. 223, 225
(1994).
168 Siehe Annas, siehe Fußnote 167, S. 225. ("Natürlich beruht die Doktrin der
Informierten Einwilligung auf der Erkenntnis, daß nicht alle Leute gleich sind,
und daß Ärzte die Patienten entscheiden lassen müssen über die
Behandlungsmöglichkeiten, sodaß sie sie nicht, immer auf die gleiche Art wie
jeden ähnlichen’ behandeln.“) (Zitiert Leo Tolstoy, the Death of Ivan Ilych, in
The Death of Ivan Ilych and Other Stories, S. 95 (Aylmer Maude trans., The New
American Library of World Literature, Inc. 1960).
169 Carr, 904 P.2d auf S. 499.
170 Canterbury v. Spence, 464 F.2d 772, 789 (D. C. Cir. 1972).
171 Siehe Carr v. Strode, 904 P.2d, auf S. 494; Nishi v. Hartwell, 473 P.2d
116, 119-121 (Haw. 1970), überholt durch Rechtsprechung auf anderen
Fachgebieten, (Angst und Besorgnis des Patienten rechtfertigte es, ihm nicht
von dem „Begleitrisiko“ der Lähmung, das mit dem diagnostischen Verfahren
bezüglich einer Aneurysma verbunden ist).
172 Nishi, 473 P.2d auf S. 121.
173 Siehe McNichols, siehe Fußnote 163, S. 728-79 & n. 97 (bemerkt die
Seltenheit von Entscheidungen, die auf der Verteidigung des therapeutischen
Privilegs beruhen). Vergleiche Roberts v. Wood, 206 F. Supp. 579, 583 (Ala.
1962) (findet die Informierung angemessen und bemerkt: „Ärzte schneiden das
Ausmaß ihrer Warnungen vor der Operation häufig auf den speziellen Patienten
zu, und darin kann ich keinen Fehler finden. Es ist nicht nur vieles von den
Risiken von einer technischen Art jenseits des Verstehens des Patienten,
sondern die Angst, Besorgnis und Furcht, die durch eine vollständige
Informierung geschaffen würden, könnten auf manche Patienten auch einen sehr
nachteiligen Effekt haben.“) mit Cornfeld v. Tongen, 262 N.W.2d 684, 700 (Minn.
1977) (lehnt die Verteidigung des therapeutischen Privilegs ab, wo ein Arzt
aussagte, daß „er [die Patientin] nicht beunruhigen wollte mit dem, was er als
eine Selbstverständlichkeit ansah“);
174 Siehe Canterbury, 464 F.2d auf S. 792; McNichols, siehe Fußnote 163, S.
728.
175 Rosebush v. Oakland County Prosecutor, 491 N.W.2d 633, 636 (Mich. App.
1992) (kommentiert: „Das Recht, eine lebensrettende medizinische Behandlung
abzulehnen, ist nicht verloren durch die Geschäftsunfähigkeit oder Jugend des
Patienten“); Custody of a Minor, 393 N.E.2d 836, 844 (Mass. 1979) (stellt fest,
daß die geschäftsunfähigen Personen „denselben Schutz ihrer Rechte und
Wahlmöglichkeiten“ genießen wie geschäftsfähige Personen)(Zitate
ausgelassen).
176 Siehe allgemein American Academy of Pediatrics Committee on Bioethics,
Informed Consent, Parental Permission, and Assent in Pediatric Practice, POLICY
REFERENCE GUIDE 496 (1997) (auch zu finden unter 95 PEDIATRICS S. 314 (Feb.
1995)); Joseph P. McMenamin & Karen Iezzi Michael, Children As Patients, in
LEGAL MEDICINE 396 (American College of Legal Medicine, ed., 4. Ausgabe 1998);
Bopp & Coleson, siehe Fußnote 159; Dena S. Davis, Genetic Dilemmas and the
Child's Right to an Open Future, 28 RUTGERS L.J. 549 (1997); Leslie P. Francis,
The Roles of the Family in Making Health Care Decisions for Incompetent
Patients, 1992 UTAH L. REV. S. 861; Leonard H. Glantz, Research with Children,
24 AM. J.L. & MED. 213 (1998); Marcia Gottesman, Civil Liability for
Failing to Provide 'Medically Indicated Treatment" to a Disabled Infant, 20
FAM. L.Q. S. 61 (1986); Louise Harmon, Falling Off the Vine: Legal Fictions and
the Doctrine of Substituted Judgment, 100 YALE L.J. 1 (1990); Hawkins, siehe
Fußnote 157; Robert J. Katerberg, Institutional Review Boards, Research on
Children, and Informed Consent of Parents: Walking the Tightrope Between
Encouraging Vital Experiments and Protecting Subjects' Rights, 24 J.C. &
U.L. 545 (1998); Ann MacLean Massie, Withdrawal of Treatment for Minors in a
Persistent Vegetative State: Parents Should Decide, 35 ARIZ. L. REV. S.173
(1993); Andrew Popper, Averting Malpractice By Information: Informed Consent in
the Pediatric Treatment Environment, 47 DEPAUL L. REV. S. 819 (1998); Elyn R.
Saks, Competency to Refuse Treatment, 69 N.C. L. REV. S. 945 (1991); Robyn S.
Shapiro & Richard Barthel, Infant Care Review Committees: An Effective
Approach to the Baby Doe Dilemma?, 37 HASTINGS L.J. S. 827 (1986); Walter
Wadlington, Medical Decision Making For And By Children: Tensions Between
Parent, State, and Child, 1994 U. ILL. L. REV. S. 311; Rachel M. Dufault,
Comment, Bone Marrow Donations By Children: Rethinking the Legal Framework in
Light of Curran v. Bosze, 24 CONN. L. REV. S. 211 (1991); Elizabeth J. Sher,
Note, Choosing for Children: Adjudicating Medical Care Disputes Between Parents
and the State, 58 N.Y.U. L. REV., S. 157 (1983).
177 Die Pflicht der Eltern, Entscheidungen zu treffen, wird manchmal als ein
Recht aufgefaßt. Wenn das Recht die Verpflichtung der Eltern, Entscheidungen zu
treffen, als ein elterliches Recht ansieht, dann könnten die Rechte des Kindes
unter denen der Eltern untergeordnet werden. Siehe Institute of Medical Ethics,
MEDICAL RESEARCH WITH CHILDREN: ETHICS, LAW, AND PRACTICE 132 (RICHARD H.
NICHOLSON ed. 1986). Ob man es als Recht oder Pflicht ansieht, elterliche
Entscheidungen werden bemäntelt mit Rücksichtnahme, die erwächst aus dem Recht
auf Privatsphäre und der elterlichen Autonomie nach dem 14. Zusatzartikel zur
Verfassung. Siehe z. B. Wisconsin v. Yoder, 406 U.S. 205 (1972).
178 Das juristische Entscheidungsorgan „muß sich selbst so weit wie möglich zum
Stellvertreter für den Geschäftsunfähigen machen und... nach denselben Motiven
und Überlegungen handeln, die den Geschäftsunfähigen bewegt hätten.“ Dufault,
siehe Fußnote 176, S. 221 (zitiert City Bank Farmers Trust Co. v. McGowan, 323
U.S. 594, 599 (1945).
179 "Der grundlegende Unterschied zwischen der Anwendung der stellvertretenden
gerichtlichen Entscheidung und dem ,Ausprobieren, was besten Interessen des
Kindes sind’, liegt unter solchen Bedingungen nicht in der erreichten
Entscheidung, die die gleiche sein kann, sondern im Ansatzpunkt, von dem aus
die Entscheidung erreicht wird“ Dufault, siehe Fußnote 176, S. 227. Siehe
Rosebush 491 N.W.2d, auf S. 639 (erörtert den Unterschied und kommentiert, daß
das bevorugte Treffen von Ersatzentscheidungen heißt, einen Standard der
stellvertretenden gerichtlichen Entscheidung und einen Standard des besten
Interesses zu benutzen, wo eine Bevorzugung niemals festgestellt wurde oder
auch sonst unbekannt ist). Siehe auch Catherine L. Annas, Irreversible Error:
The Power and Prejudice of Female Genital Mutilation, 12 J. CONTEMP. HEALTH L.
& POL'Y, S. 325, 337 Anm. 123 (1996).
180 Dufault, siehe Fußnote 176, S. 214-215.
181 Parham v. J.R., 442 U.S. 584, 602 (1979); siehe auch In re. L.H.R. 321
S.E.2d 716, 722 (Ga. 1984); Dufault, siehe Fußnote 176, S. 218-19; siehe auch
Hawkins, siehe Fußnote 157, S. 2081; Sher, S. 171-72.
182 Fiori v. Pennsylvania, 673 A.2d 905, 912 (Pa. 1996) (Zitate ausgelassen)
(erkennt das Recht der Mutter auf die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen
für ihren erwachsenen Sohn an, wenn dieser sich in einem dauerhaft
dahinvegetierenden Zustand befindet).
183 Siehe In re Doe, 418 S.E.2d 3, 7, Anm. 6 (Ga. 1992) (kommentiert, daß die
Eltern kein „uneingeschränktes Recht“ haben, „für ihre Kinder medizinische
Entscheidungen zu treffen“); Institute of Medical Ethics, S. 133-34 (erörtert
die Grenzen der elterlichen Machtbefugnis); McMenamin & Michael, siehe
Fußnote 176, S. 397; Dufault, siehe Fußnote 176, S. 213-16 (verfolgt die
historische Perspektive des elterlichen Rechts, medizinische Entscheidungen zu
treffen); siehe auch Povenmire, siehe Fußnote 91, S. 107-109.
184 Siehe Rosebush v. Oakland County Prosecutor, 491 N.W.2d 633, 637 (Mich.
App. 1992) ("Wir sind der Ansicht, daß der Prozeß der Entscheidungsfindung
üblicherweise in der klinischen Umgebung ohne Zuflucht zu den Gerichten
stattfinden sollte, aber daß die Gerichte als Unterstützung zur Verfügung
stehen sollten, wenn bei der Entscheidungsfindung eine Sackgasse erreicht
wird.“).
185 Siehe Sher, siehe Fußnote 176, S. 168-69 (bemerkt, daß die Gerichte
Konflikte zwischen dem Staat und den Eltern lösen, und „wenige Gerichte zur
Kenntnis nehmen, daß Kinder ein Interesse haben, sich unabhängig von ihren
Eltern oder dem Staat zu äußern“).
186 Siehe allgemein ROGER B. DWORKIN, LIMITS: THE ROLE OF THE LAW IN BIOETHICAL
DECISION MAKING 54-60 (1996) (bestätigt die zunehmend juristisch angenommene
Herangehensweise von Fall zu Fall bei Fällen unfreiwilliger Sterilisation);
siehe Povenmire, siehe Fußnote 91, S. 107-108.
187 Siehe allgemein Roberta Cepko, Involuntary Sterilization of Mentally
Disabled Women, 8 BERKELEY WOMEN'S L.J. 122 (1993) (beschreibt die
Herangehensweise von gesetzlichem Recht und Recht aufgrund von Präzendenzfällen
an die Sterilisation von geistig Behinderten); Elizabeth Scott, Sterilization
of Mentally Retarded Persons: Reproductive Rights and Family Privacy, 1986 DUKE
L.J. 806, 818 (bemerkt: „Die meisten Gesetze ... umfassen strenge
verfahrensmäßige und erhebliche Voraussetzungen, die eine starke Vermutung
gegen die Sterilisation schaffen“).
188 DWORKIN, siehe Fußnote 186, S. 58; Scott, siehe Fußnote 187, S.848 Anm.
140; siehe z. B. Haw. Rev. Stat. § 560:5-602 ("Personen, die unter
Vormundschaft stehen, und die das Alter von 18 Jahren erreicht haben, haben das
gesetzliche Recht, sich sterilisieren zu lassen... In keinem Fall jedoch sollen
Mündel ohne Genehmigung des Gerichts sterilisiert werden... außer wenn die
Sterilisation als ein Teil medizinischer Notfallbehandlung vorkommt“).
189 In the Matter of Romero, 790 P.2d 819, 821 (Colo. 1990) (einstimmiger
Beschluß) (lehnt das Ersuchen des Vormunds um die Sterilisation eines
gehirnverletzten Erwachsenen ab).
190 Estate of C.W., 640 A.2d 427, 428 (Pa. Super. Ct. 1994) (bestätigt das
Ersuchen der Mutter um die Sterilisation der erwachsenen geistig
zurückgebliebenen Tochter) (zitiert In re Mildred J. Terwilliger, 450 A. 2d
1376, 1382 (Pa. Super. Ct. 1982)).
191 Siehe Dreger, siehe Fußnote 12, S. 28-29 (bemerkt die medizinische Tendenz,
die weibliche Fortpflanzungsfähigkeit zu bewahren, nicht aber die männliche
Fortpflanzungsfähigkeit).
192 Siehe KESSLER, siehe Fußnote 12, S. 77-104, 132; Dreger, History, siehe
Fußnote 83, S. 353; Kipnis & Diamond, Pediatric Ethics, siehe Fußnote 11,
S. 406-07; Povenmire, siehe Fußnote 91, S. 122-123 (tritt für eine ebenso
erhöhte Berücksichtigung ethischer Aspekte in Fällen der Beschneidung von
Jungen ein).
193 Povenmire schlägt diesen Standard vor für die Abwägung von Entscheidungen
über die Beschneidung von Jungen, der Eltern dazu veranlaßt, medizinische
Rechtfertigungen für das Verfahren abzuwägen gegen die Unwiderruflichkeit des
Verfahrens und die Unfähigkeit des Kindes zur Einwilligung.. Siehe Povenmire,
siehe Fußnote 91, S. 102-103.
194 Siehe z. B., Rosebush v. Oakland County Prosecutor, 491 N.W.2d 633, 637
(Mich. Ct. App. 1992) (gibt einen Überblick über Gerichtsurteile und vertritt
die Ansicht, daß kein Antrag an das Gericht erforderlich ist vor der
Beendiguung lebenserhaltneder Maßnahmen bei Minderjährigen in einem dauerhaft
dahin vegetierenden Zustand); ebenso In re L.R.H., 321 S.E.2d 716 (Ga. 1984)
(vertritt übereinstimmend die Ansicht, daß keine vorherige gerichtliche
Genehmigung erforderlich ist zur Beendigung von lebenserhaltenden Maßnahmen bei
Minderjährigen).
195 Siehe z. B. In re Sampson, 317 N.Y.S.2d 631 (Fam. Ct. 1970), aff'd, 323
N.Y.S.2d 253 (App. Div. 1971) (ordnet eine Operation an zur Korrektur eines
mißgebildeten Gesichts trotz des aussschließlich psychologischen Risikos bei
der Alternative, nicht zu behandeln, und des chirurgischen Risikos für die
Gesundheit); State v. Perricone, 181 A.2d 751 (1962); Jehovah's Witnesses v.
King County Hosp., 278 F. Supp. 488 (W.D. Wash. 1967), aff'd, 390 U.S. 598
(1968); siehe allgemein Sher, siehe Fußnote 176, S. 161 Anm. 19-23
(Fallsammlung).
196 Siehe z. B. A.D.H. v. State Dep't of Human Resources, 640 So.2d 969 (Ala.
Civ. App. 1994) (ordnet Behandlung mit AZT bei AIDS an); Petra B. v. Eric B.,
265 Cal. Rptr. 342 (Ct. App. 1989) (ordnet eine medizinische Behandlung für
Verbrennungen an, wo Eltern ihr Kind mit pflanzlichen Mitteln behandeln);
Custody of a Minor, 379 N.E.2d 1053 (Mass. 1978) (vertritt die Ansicht, daß die
beste Hoffnung des Kindes auf Genesung Chemotherapie erforderte trotz und über
die Sorgen bzgl. körperlicher Beschwerden und den elterlichen Pessimismus
hinweg); In re Vasko, 263 N.Y.S. 552 (App. Div. 1933) (ordnet die chirurgische
Entfernung eines krebskranken Auges trotz elterlicher Einwendungen an); In re
Rotkowitz, 25 N.Y.S.2d 624 (Dom. Rel. Ct. 1941) (ordnet eine Operation am Fuß
an, um eine fortschreitende Verformung zu korrigieren); siehe aber In re
Seiferth, 127 N.E.2d 820 (N.Y. 1955) (unterstützt das Recht der Eltern zu der
Entscheidung, einen Wolfsrachen und eine Hasenscharte nicht zu behandeln); In
re Tuttendario, 21 Pa. Dist. 561 (1912) (vertritt die Auffassung, daß Eltern
entscheiden können, einen chirurgischen Eingriff bei durch Rachitis
hervorgerufenen Mißbildungen zu verweigern, weil sie mögliche Folgen
fürchteten).
197 Petra B., 265 Cal. Rptr. 345-346 (zitiert In re Philip B. 156 Cal. Rptr.
48, 50-51 (Cal. App. 1979)).
198 Siehe allgemein Kenneth Kipnis, Parental Refusals of Medical Treatment on
Religious Grounds: Pediatric Ethics and the Children of Christian Scientists,
in LIBERTY, EQUALITY AND PLURALITY 268, 272-74 (Larry May, et al., eds. 1997);
Human Research Subjects, siehe Fußnote 50, S. 6-18 bzw. 6-25 (erörtert
Überlegungen, wenn Kinder Forschungssubjekte sind); Karine Morin, The Standard
of Disclosure in Human Subject Experimentation, 19 J. Legal Med. 157, 189-90
(1998). Siehe auch Petra B., 265 Cal. Rptr. auf S. 346 (vertritt die Ansicht,
daß der Staat eingreifen darf unter Abwägung der "Schwere des Leids“, „der
Beurteilung der Behandlung durch den medizinischen Berufsstand“, der „Risiken,
die die medizinische Behandlung des Kindes mit sich bringt,“ und der zum
Ausdruck gebrachten Vorteile für das Kind“) (zitiert In re Philip b., 156 Cal.
Rptr, S.51).
199 Siehe Scott, siehe Fußnote 187, S. 849 Anm. 142 (bemerkt die Schwierigkeit
darin, einzuschätzen, „wie jemand in der Zukunft funktionieren oder sich
verhalten wird“).
200 Siehe Joel Feinberg , Child's Right to an Open Future, in WHOSE CHILD?
CHILDREN'S RIGHTS, PARENTAL AUTHORITY, AND STATE POWER 124 (William Aiken &
Hugh LaFollette, eds., 1980)
201 Siehe Feinberg, siehe Fußnote 200, auf S. 126, 151 ("Wenn die Zukunft des
Kindes so weit wie möglich offen gelassen wird, damit sein eigenes vollendetes
Ich entscheidet, wird der vom Glück begünstigte Erwachsene bereits, ohne
Widerspruch, eine gewisse Menge an Selbst-Erfüllung erlangt haben, eine Folge
vor allem seiner bereits selbstbestimmten Entscheidungen zur Förderung seiner
eigenen natürlichen Prioritäten.“); Dufault, siehe Fußnote 176, S.
218-19.
202 Institute of Medical Ethics, siehe Fußnote 177, S. 131.
203 Kipnis, siehe Fußnote 198, S. 273.
204 Kipnis, siehe Fußnote 198, S. 273.
205 Kipnis, siehe Fußnote 198, S. 273.
206 Kipnis, siehe Fußnote 198, S. 273.
207 Siehe Morin, siehe Fußnote 198, S. 191
208 Siehe Perlmutter, siehe Fußnote 12, S. 2 („Die Geburt eines Kleinkinds mit
genitaler Uneindeutigkeit stellt ein dringendes medizinisches und soziales
Problem dar, das eine sorgfältige und gründliche Beurteilung erfordert, um so
bald wie möglich eine Geschlechtsangleichung durchzuführen.“); Wilson &
Reiner, siehe Fußnote 62, S. 368 (kommentieren: „Es ist interessant, zu
bemerken, daß uneindeutige Genitalien im wesentlichen nur das Genital
betreffende Abweichungen sind, die als chirurgischer Notfall aus kosmetischen
Gründen angesehen werden.“); Nussbaum, siehe Fußnote 12, S. 93 (beschreibt die
medizinische Charakterisierung von Intersexualität als „sozialen und
psychologischen Notfall“). Im John/Joan-Fall erinnerten sich die Eltern, wie
sie gedrängt wurden, die herzzerreißende Entscheidung zu treffen. Sie erhielten
tatsächlich einen Brief von Money, der zu verstehen gab, daß sie „zauderten“.
Sie befragten ihre Familie und ihren Kinderarzt, die alle von der Operation
abrieten. Aber sie wurden überredet von „Dr. Money’s Überzeugung, daß das
Verfahren jede Chance auf Erfolg habe.“ Colapinto, siehe Fußnote 11, S. 64. Das
Verfahren der Informierten Einwilligung hat sich nicht sehr vereändert.
Nussbaum beschreibt einen Fall in 1998. Eine Psychologin aus dem
Behandlungsteam „warnte die Familie, daß Emma ohne kosmetische Chirurgie unter
sozialgeschlechtlicher Verwirrung leiden könnte, und versicherten Vicky noch
einmal, daß sie gut angepaßte Mädchen kannte, die solche Operationen bekommen
hatten.“ Nussbaum, siehe Fußnote 12, S.95. Obwohl der Elternteil verlangte,
„zumindest eine(n) erwachsene(n) Intersexuelle(n)“ zu treffen, „der/die mit
seiner/ihrer Operation glücklich war“, wurde ihr nie ein Name genannt. Nußbaum,
siehe Fußnote 12, S. 95. Der Chirurg informierte die Eltern: „Emma hätte als
Mädchen ein einfacheres Leben.“ Nußbaum, siehe Fußnote 12, S. 95. Die Mutter
berichtete, daß der Arzt die Möglichkeit, daß das Kind sich später beklagen
könnte, nicht einräumte. „Er sagte: Es gibt eine Gruppe von Leuten, die
glauben, wir täten das Falsche. In 30 Jahren werden wir vielleicht
herausfinden, daß sie recht haben, jetzt aber ist es das beste, das wir
kennen..“ Nußbaum, siehe Fußnote 12, S. 95.
209Siehe Kessler, siehe Fußnote 12, S. 17-21; Cowley, siehe Fußnote 74, S.
66.
210 Siehe Dreger, siehe Fußnote 12, S. 30 (zitiert Patricia K. Donahoe, et al.,
Clinical Management of Intersex Abnormalities, 28 CURRENT PROBLEMS IN SURGERY
S. 515, 540 (1991)). Tatsächlich benötigt nur die „Salzverlust-“ Kategorie von
AGS unverzügliche Aufmerksamkeit. In seltenen Fällen sind die Gonaden anfällig
für die Entwicklung von böswilligen Tumoren und können zur Vorbeugung entfernt
werden, aber solche Operationen können hinausgeschoben werden. Diamond &
Sigmundson, Management of Intersexuality, siehe Fußnote 11, S. 1047.
211 Siehe Kessler, siehe Fußnote 12, S. 21-24; Dreger, siehe Fußnote 12, S. 27
("In einem Versuch, jegliche Verwirrung über die Geschlechtsidentität des
Kindes zu verhindern oder zu beenden, versuchen Klinikärzte, es so zu sehen,
daß das körperliche und das soziale Geschlecht eines/einer Intersexuellen
dauerhaft entschieden wird von spezialisierten Ärzten innerhalb von 48 Stunden
nach der Geburt.“).
212 Siehe KESSLER, siehe Fußnote 12,S. 17 (zitiert einen Urologen:„Eines der
schlimmsten Dinge ist, ihnen [den Eltern] zu erlauben, voranzugehen, und einen
Namen zu vergeben, und diesen jedem mitzuteilen, und es sich dann herausstellt,
daß man das Kind in dem entgegengesetzten Geschlecht aufziehen muß.“) (Änderung
der ursprünglichen Eintragung); MONEY, SEX ERRORS 1994, siehe Fußnote 17,S.
65-66.
213 Siehe Diamond &Sigmundsson, Management of Intersexuality, siehe Fußnote
11, S. 1047 (kosmetische klitorale und geschlechtliche Angleichung sollten
aufgeschoben werden, bis „der Patient in der Lage ist, eine wirkliche
Informierte Einwilligung zu geben“); siehe Dreger, siehe Fußnote 12, S. 30
(stellt fest, daß Klinikärzte das Vorliegen von Intersexualität als einen
„sozialen Notfall“ ansehen); Nußbaum, siehe Fußnote 12, S. 93; Wilson &
Reiner, siehe Fußnote 62, S. 368. Man könnte argumentieren, wie es der
Psychologe Meyer-Bahlburg getan hat, daß die Handlungen und Überzeugungen des
Erwachsenen vorherbestimmt werden, durch das, was vom Kleinkindalter an
beginnend geschieht, und daher Chirurgie am Neugeborenen von Vorteil und nicht
„nur“ kosmetisch sei, da es eine Anpassung an das eingetragene soziale
Geschlecht erleichtern werde.Siehe Meyer-Bahlburg, siehe Fußnote 87, S. 14.
Jedoch unterstützt keine kontrollierte Studie diese These. Die Prämisse ist
ziemlich zweifelhaft: Eltern müssen einwillligen in eine Notfall-Operation an
den Genitalien ihrer Kinder, um psychologischen Schaden zu einem späteren
Zeitppunkt zu verhindern.
214 Siehe Timing of Elective Surgery, siehe Fußnote 12, S. 590 (drückt die
Sorge aus, daß diese genitalen Defekte „die Haltung der Mutter gegenüber dem
Kind beeinflussen können“, und bemerkt den Nachteil der „Verlängerung des
,defekten’ Zustands des Kindes, und kristallisiert jegliche Zerrissenheit in
familiären Beziehungen heraus, die die Beschaffenheit des Kindes hervorgerufen
haben könnte“). Cowley, siehe Fußnote 74, S. 65 (berichtet von der Sichtweise,
daß Ärzte die Auffassung haben, daß „das Schaffen eines normalen äußeren
Erscheinungbildes“ eilt.) Statt der „Normalisierung“ der Geschlechtsorgane,
drängt Diamond Klinikärzte, die Eltern dahingehend zu beraten, daß „die
äußerlichen Erscheinungsbilder während der Kindheit, wenngleich sie nicht
typisch sind für andere Kinder, von weniger Bedeutung sein können als die
Funktionalität und die postpubertäre erotische Sensitivität.“ Diamond &
Sigmundson, Management of Intersexuality, siehe Fußnote 11, S. 1047.
215 Siehe MONEY, SEX ERRORS 1994, siehe Fußnote 17, S. 82-83 (warnt, daß Eltern
von Kindern mit angeborenen Defekten der Geschlechtsorgane „den kranken Teil an
ihrem Kind verachten, kritisieren und meiden könnten, mit der Folge, daß das
Kind sich als Person verachtet, kritisiert und gemieden fühlt.“); siehe auch
Timing of Elective Surgery, siehe Fußnote 12, S. 590.
216 Wilson & Reiner, siehe Fußnote 62, S. 363 (zitiert Heino F.L.
Meyer-Bahlburg, Gender Assignment in Intersexuality, 10 J. PSYCH. & HUMAN
SEXUALITY 1-21 (1998)).
217 Siehe Diamond & Sigmundson, Management of Intersexuality, siehe Fußnote
11, S. 1048.
218 Siehe; KESSLER, siehe Fußnote 12, S. 128-32. Dreger, siehe Fußnote 12, S.
32-33. Außerdem schaffen die Hast und die Verschwiegenheit ihre eigene Scham
und ihr eigenes Stigma. Siehe Dreger, siehe Fußnote 72, S. 192 (zitiert Sherri
A. Groveman: „Die größte Quelle der Angst...sind die Scham und die Furcht, die
aus einer Umgebung resultieren, in der unsere Beschaffenheit so unakzeptabel
ist, daß die Behandlungsanbieter lügen.“); Robert A. Couch, Betwixt and
Between: The Past and Future of Intersexuality, 9 J. CLIN. ETHICS, S. 372, 375
(1998) (bemerkt, daß das Unbehagen mit der Intersexualität kulturell
konstruiert ist); Sharon Preves, For the Sake of the Children: Destigmatizing
Intersexuality, 9 J. Clin. Ethics, S. 411, 415(1998) (bemerkt, daß eine
Operation die Scham eher vergrößert, als sie zu beseitigen, und daß man den
Eltern eher hätte beibringen sollen , mit ihrem andersartigen Kind umzugehen,
als die fehlgeleiteten Versuche durchzuführen, es durch tiefgreifende
Operationen zu „normalisieren“); Wilson & Reiner, siehe Fußnote 62, S. 364
(kommentieren, daß das Schweigen „deutliche Gefühle von Scham“ produziert). Es
gibt eine wachsende Anerkennung dafür, daß das soziale Geschlecht entlang eines
Kontinuums existiert, soviel Medizin und Gesellschaft sich auch eine
zweigeteilte Konstruktion des sozialen Geschlechts wünschen. Siehe KESSLER,
siehe Fußnote 12, S. 132; Terry S. Kogan, Transsexuals and Critical Gender
Theory: The Possibility of a Restroom Labeled "Other," 48 HASTINGS L.J. 1233,
1238 (1997); siehe auch Brynn Craffey, 1997. Showering "Sans Penis". CHRYSALIS:
THE JOURNAL OF TRANSGRESSIVE GENDER IDENTITIES, 2:55-56 (1997).
219 Diamond & Sigmundson, Management of Intersexuality, siehe Fußnote 11,
S. 1047; vergleiche KESSLER, siehe Fußnote 12, S. 119-132; Cowley, siehe
Fußnote 74, S. 66 (berichtet über Empfehlungen der Intersexuellen Gesellschaft
von Nordamerika (ISNA) und der Biologin Anne Fausto-Sterling: „Erziehen Sie ein
Kind in dem Geschlecht, das für sein Wohl am besten zu sein scheint.“).
220 Die Ansichten von Diamond and Sigmundson werden unterstützt von der ISNA,
einer Organisation von und für erwachsene Intersexuelle. Siehe ISNA, siehe
Fußnote 109; siehe Chase, siehe Fußnote 85, S. 385.
221 Diamond & Sigmundson, Management of Intersexuality, siehe Fußnote 11,
S. 1047.
222 Siehe KESSLER, siehe Fußnote 12, S. 74-76. Im Hinblick auf die Auswirkung
auf die Eltern hat selbst Money geschrieben: „Mehr als die Hälfte der Eltern
(8/14) durchlebten nur eine kurzzeitige Krise geringeren Grades, als es auf sie
eingestürzt war, daß sie ein Baby mit Mikropenis hatten [von dem man ihnen
gesagt hatte, daß es einer Geschlechtsangleichung zum Mädchen bedürfe]. Niemand
von ihnen hatte eine Krise extremen Ausmaßes.“ JOHN MONEY et al. Micropenis,
Family Mental Health, And Neonatal Management: A Report On 14 Patients Reared
As Girls. JOURNAL OF PREVENTIVE PSYCHIATRY, 1:17-27 (1981).
223 Wilson & Reiner, siehe Fußnote 62, S. 367.
224 Dreger, , siehe Fußnote 12, S. 30.
225 Siehe Mack v. Mack, 618 A.2d 744, 759 (Md. App. 1993); Wentzel v.
Montgomery Gen. Hosp., Inc., 447 A.2d 1244 (Md. 1982) ("Bei der
Berücksichtigung der besten Interessen eines geschäftsunfähigen Minderjährigen
sollten das Wohlergehen der Gesellschaft oder die Bequemlichkeit oder die
Seelenruhe der Eltern oder des Vormunds des Schützlings keine Rolle spielen“);
Estate of C.W., 640 A.2d 427, 428 (Pa. Super. 1994) (zitiert Matter of Mildred
J. Terwilliger, 450 A.2d 1376, 1382 (Pa. 1982)) ("Bei der Entscheidungsfindung,
ob eine Sterilisierung [eines geschäftsunfähigen Erwachsenen] genehmigt wird,
sollte ein Gericht nur das beste Interesse der geschäftsunfähigen Person
berücksichtigen, und nicht die Interessen oder die Bequemlichkeit der Eltern,
des Vormunds oder der Gesellschaft.“);
226 Bopp & Coleson, siehe Fußnote 159, S. 142 (erörtern Studien, die eine
Tendenz von Ärzten zeigen, Informationen zurückzuhalten, oder die „Begrenzheit
ihres beruflichen Wissens und ihrer Fähigkeiten“ nicht zuzugeben).
227 Bopp & Coleson, , siehe Fußnote 159, S. 141-42.
228 Yronwode, siehe Fußnote 85. Komplikationen, chirurgisches Versagen und die
Notwendigkeit für mehrfache Operationen sind hoch bei der genitalen Chirurgie
an Kindern. Siehe auch Fausto-Sterling, siehe Fußnote 11, S. 86-87.
229 MONEY, SEX ERRORS 1968, siehe Fußnote 17, S. 62-63.; MONEY, SEX ERRORS
1994, siehe Fußnote 17, S. 67.
230 MONEY, SEX ERRORS 1968, siehe Fußnote 17, S. 62. Einer der am Anfang dieses
Papiers erwähnten Patienten berichtet, daß man seinen Eltern gesagt hatte, er
benötige „korrigierende“ Chirurgie, aber daß Sie niemals die Art der
Beschaffenheit ihres Kindes anerkannten. Ein Arzt erinnerte sich für einen
Reporter freimütig daran, wie er und seine Kollegen Eltern von intersexuellen
Kindern berieten:
Ein Kinderendokrinologe am Children's Memorial Hospital in Chicago würde zwei
„X“-Buchstaben vorlegen. Dies, so würde er sagen, wäre das, wie die
Geschlechtschromosomen eines normalen Mädchens aussehen: XX. Dann würde er mit
seiner Handkante ein Bein eines X abtrennen. Dies, so würde er sagen, ist, was
mit einem der X-Chromosomen ihrer Tochter geschah… Es wäre unvollständig,
unfertig. Dies wäre der Grund, warum ihre Geschlechtsorgane sich nicht in der
Weise entwickelt hätten, wie sie es sollten, warum ihre Brüste nicht wachsen
würden, warum sie niemals Kinder haben könnte. Was er nicht sagte, ist daß das
„unvollständige“ X überhaupt kein X-Chromosom war. Es war ein Y- Chromosom, das
genetische Erkennungszeichen für einen Jungen. Das Kind, über das sie sprachen,
war kein Mädchen, zumindest nicht, soweit es um ihre Gene geht. Sie war ein
Junge. Kiernan, S. 1 Louise Kernan, In Intersex Cases, Gender is a Complex
Question, Chicago Trib., 20. Juni 1999, un
ter 1-1 (interviewt Jorge Daaboul). Nussbaum lieferte kürzlich einen Bericht
über einen Fall aus dem Jahr 1998, wo die Eltern über die Kondition besser
informiert waren, Nußbaum, siehe Fußnote 12, S. 93-94, aber scheinbar nicht
vollständig über den Mangel an Langzeitstudien in Kenntnis gesetzt worden
waren. In jenem Fall informierte ein Elternteil sich selbst über die
gegensätzlichen Ansichten durch Kontakte mit der ISNA, doch beschloß
letztendlich eine Operation für das Kind. Nußbaum, siehe Fußnote 12, S.
95.
231 Siehe Fausto-Sterling, siehe Fußnote 11, S.50 (beschreibt
Beratungstechniken); KESSLER, siehe Fußnote 12, S. 21-24 (beschreibt die an die
Eltern während der Diagnose vermittelten Informationen und stellt fest, daß
täuschende und unvollständige Informationen gegeben wurden); Colapinto, siehe
Fußnote 11, S.95; Dreger, siehe Fußnote 12, S. 31 (erzählt anekdotenhafte
Berichte nach von Eltern und erwachsenen Patienten darüber, daß sie falsch
unterrichtet und getäuscht worden sind über die Art der Lage und der
Behandlung); Cowley, siehe Fußnote 74, S. 64, 66.
232 Die Vorstellung, daß intersexuelle Kleinkinder unvollständig seien, kann
mütterliche Schuldgefühle fördern, daß mehr Zeit für die Schwangerschaft die
Geschlechtsmerkmale des Kleinkinds vervollständigt hätte.
233 KESSLER, siehe Fußnote 12, S. 23.
234 Intersexualität ist nicht nur eine Kondition der Genitalien, sondern
vielmehr eines sexuell zweigestaltigen Gehirns. Siehe Reiner, Teenage girl,
siehe Fußnote 96, (stellt die Vielfalt intersexueller Konditionen und die
Unsicherheit über ihre Gründe fest); siehe auch Milton Diamond, Human sexual
development: biological foundation for social development. In F. A. Beach
(ed.), HUMAN SEXUALITY IN FOUR PERSPECTIVES, S. 22, 38-39 (F.A. Beach ed.,
1976); Grumbach & Conte, siehe Fußnote 2, S. 1304-1331.
235 Grumbach & Conte, siehe Fußnote 2, S. 1330 (erörtern die Rolle der
Hormone vor der Geburt und anderer Einflüsse auf die sexuelle Identität und
erkennt die wissenschaftliche Unsicherheit bezüglich der bestimmten Faktoren
für die sexuelle Identität an).
236 Im Kontext der unfreiwilligen Sterilisierung im Allgemeinen kommentiert ein
Gericht: „Das Recht eines Menschen, sich fortzupflanzen, ist grundlegend...
Sterilisierung beinhaltet einen chirurgischen Eingriff in die körperliche
Unversehrtheit. Sie zerstört, einen wichtigen Teil der sozialen und
biologischen Identität einer Person,’....kann für den Menschen traumatisch sein
und ,lang anhaltende schädliche Auswirkungen auf das Gefühlsleben haben.’ “In
re Romero, 790 P.2d 819. 821 (Colo. 1990) (einstimmiger Beschluß) (Zitate
ausgelassen) (unterstützt das Recht einer geschäftsunfähigen Mutter von zwei
Kindern, eine Sterilisierung abzulehnen, nachdem sie den Wunsch ausgedrückt
hat, weitere Kinder zu haben).
237 Ein vor kurzem preisgekröntes Essay einer Studentin befürwortet die
Täuschung im Falle eines erst in der Jugend entdeckten
Androgen-Insensitivitäts-Syndroms (AIS). AIS-Patienten mit der kompletten Form
dieser Kondition sind genetische Jungen, die aus Mangel an für die männliche
Ausformung des Körpers erforderlichen Rezeptoren mit einer äußeren Erscheinung
wie bei Mädchen aufwachsen und eine weibliche sexuelle Identität entwickeln
werden, aber eine unterentwickelte Vagina und keine Eierstöcke haben. Diese
Kondition wird manchmal bis zur Jugend übersehen, wo sie dann entdeckt wird,
weil das Kind keine Menstruation bekommt. Die Medizin-Studentin argumentiert,
daß sowohl die Eltern, als auch deren jugendliches Kind vor dem Wissen über AIS
bewahrt werden sollten. Da „die einzigen Dienstleistungen, die der Arzt
erbringen kann, die chirurgische Rekonstruktion der Vagina und die Empfehlung
zur Adoption sind,“ schlägt sie vor, daß, wenn „die Patientin sich vollkommen
wohl fühlt mit ihrer weiblichen Sexualität“, dann „die Ärzte, die AIS-Patienten
behandeln, berechtigt sind, die Information, daß die Patientin genetisch
männlich ist, nicht mitzuteilen.“ Anita Natarajan, Medical Ethics and
Truth-Telling in the Case of Androgen Insensitivity Syndrome, 154 CANADIAN MED.
ASS'N J., S. 568-69 (1996).
238 Siehe Colapinto, siehe Fußnote 11, S. 95. J/J widersetzte sich der
Hormonbehandlung und vier Jahren des unnachgiebigen Drucks und der Täuschung
sowohl durch Dr. Money, als auch durch ihr örtliches Behandlungsteam, sich der
Neukonstruktion einer Vagina zu unterziehen. Siehe Colapinto, The True Story,
siehe Fußnote 11, S.70-71; siehe auch Fausto-Sterling, siehe Fußnote 11,
S.64-66 (erörtert die Verschwiegenheit und die Täuschung); Groveman, siehe
Fußnote 84, S. 357-359 (erörtert Leben mit AIS, erzählt von Operation und
weiter gehenden medizinischen Behandlungen, und stellt fest, daß die Ärzte
„meine Eltern beschwörten, mir niemals die Wahrheit mitzuteilen“, und
beschreibt schließlich die Aufdeckung ihrer eigenen Diagnose im Alter von 20
Jahren durch medizinsch-detektivische Arbeit).
239 Wilson und Reiner beschreiben das Grundprinzip der Verschwiegenheit:
Zur Zeit der ursprünglichen Geschlechtszuweisung haben Ärzte, um die
psychosexuelle Entwicklung des Kindes vor möglicherweise schmerzhaften
Bemerkungen zu schützen, den Familien üblicherweise geraten, nichts davon mit
anderen Familienmitgliedern oder Freunden zu besprechen. Außerdem empfahlen sie
den Eltern auch, basierend auf der Theorie, daß jeglicher Zweifel die
Entwicklung der Geschlechtsidentität in Übereinstimmung mit dem angeglichen
Geschlecht, in dem zu erziehen sei, untergraben könnte, die Beschaffenheit des
Kindes nicht mit dem Kind zu erörtern..
Wilson & Reiner, siehe Fußnote 62, S. 363. Wilson and Reiner erläutern, daß
in dem Maße, wie medizinische Aufzeichnungen leichter verfügbar werden, die
Verschwiegenheit zunehmend unrealistisch wird und hinter aktuellen Auffassungen
von Rechten und Selbstbestimmung der Patienten hinterher hinkt. Siehe Wilson
& Reiner, siehe Fußnote 62, S. 364; siehe auch Diamond, Pediatric
Management, siehe Fußnote 87, S. 1026 („Eltern und Klinikärzte haben oft
Aspekte von Operation und Behandlung vor dem Kind verheimlicht und
heranwachsende Kinder von medizinischen Behandlungsentscheidungen
ausgeschlossen... Erwachsene, die in ihrer Kindheit nach diesen Verfahren
behandelt wurden, erscheinen nun bei Kliniken, die für ihre Geschichte ignorant
sind.“); Dreger, siehe Fußnote 12, S. 27, 30-32 ("Klinikärzte, die
Intersexualität behandeln, sorgen sich, daß jegliche Verwirrung über die
sexuelle Identität des Kindes auf Seiten der Verwandten dem Kind mitgeteilt
werden könnte, und zu enormen psychologischen Problemen führen könnte,
einschließlich möglicher „dysphorischer“ * Zustände in der Jugend und im
Erwachesenenalter.“); Groveman, siehe Fußnote 84, S. 357 (kommentiert, daß, als
die Eltern die Diagnose AIS erfuhren und man ihnen von Chirurgie im
Kleinkindalter erzählte, „die einzige Anweisung, die meine Eltern erhielten....
eine der ,Schadensbegrenzung ’ war, dahingehend berechnet, ein festes Bild, daß
ich ihre Tochter war, zu bestätigen, in demselben Atemzug, in dem die Ärzte
ihnen einschärften, daß sie meine wahre Diagnose niemandem mitteilten, am
allerwenigsten mir selbst.“). Money ist der Ansicht, daß eine gezeigte
Ambivalenz bzgl. des angeglichenen Geschlechts für den Erfolg fatal ist. Siehe
MONEY, SEX ERRORS 1994, siehe Fußnote 17, S. 66 ("Wenn eine Änderung
durchzuführen ist [in der Eintragung des Geschlechts], dann sollte es nur
einmal und auf ewig getan wrden, ohne Verzögerung oder Wankelmut.“); MONEY, SEX
POLICE, siehe Fußnote 30, S. 319 (erhebt den Effekt „des Erfahrens der eigenen
kleinkindlichen medizinischen Geschichte von Kindern erwachsener Mitglieder der
Gerüchteküche des Ortes“ zu einer möglichen Erklärung für das Scheitern des
J/J-Falls). Money’s Vorstellung von einem Erfolg ist grundsätzlich daran
gemessen, ob die geschlechtlich angeglichene Person den auferlegten Wechsel des
sozialen Geschlechts akzeptiert, ohne ihn in Frage zu stellen. Money, Man &
Woman, siehe Fußnote 12, S. 153, 178-179. Man könnte mit Recht behaupten, daß
ein bedeutenderer Maßstab des Erfolgs ist, ob der Mensch selbst jene
Entscheidung bzgl. des sozialen Geschlechts getroffen hätte, wenn man ihm/ihr
alle Tatsachen dargelegt hätte, oder gewählt hätte, das angeborene Geschlecht
beizubehalten. Money erkannte an, daß die Verschwiegenheit in der Praxis
problematisch war und befürworete daher schließlich die Informierung.
„Das Zurückhalten von Informationen extrem traumatisch sein, da der
Patient bald erkennen wird, daß ihm Dinge vorenthalten werden, und Zuflucht
nehmen wird zu schlußfolgernden Mutmaßungen.... Als sie heranwuchsen,
konfrontierten mich einige von diesen [hermaphroditischen] Patienten mit dem
Unsinn dieser Verfahrensweise, da sie die ganze Zeit über gewußt hatten, daß
sie unaufrichtig behandelt worden waren. In der Mehrheit der Fälle wußten sie
auch genau, welche Informationen ihnen vorenthalten worden waren...“ JOHN
MONEY, Birth defect of the Sex Organs: Telling the Parents and the Patient, 10
BRITISH JOURNAL OF SEXUAL MEDICINE, 14, 14 (1983) [nachfolgend Money, Birth
Defect].
*Anmerkung der Übersetzer: „Dysphorisch“ bedeutet bedrückte und leicht reizbare
Stimmung sowie pessimistische Weltsicht, oft als Folge entweder organischer
Hirnstörungen oder sehr negativer Erlebnisse; in der amerikan. Psychiatrie auch
für allgemeine Unzufriedenheit mit dem Leben und sich selbst, Unglücklichsein
oder mangelndes Selbstbewußtsein gebraucht
240 In einem preisgekrönten Essay fordert Natarajan die Ärzte auf, den
männlichen Status von Frauen mit Androngen-Insensitivität geheim zu halten. Sie
macht geltend, daß das Wissen psychologisch zu schädigend für sie wäre, und
rechtfertigt so die Ethik der Täuschung. Siehe Natarajan, siehe Fußnote 237, S.
570. AIS-Frauen selbst bringen auf der anderen Seite einen Wunsch zum Ausdruck,
die Wahrheit über ihre Lage zu wissen. Siehe Anonymous, Letter to editor, 154
CANADIAN MEDICAL ASS'N J., S. 1829, 1832 (1996); Sherri A. Groveman, Letter to
the Editor, 154 CANADIAN MEDICAL ASS'N J., S. 1829, 1832 (1996); B. Diane Kemp,
Letter to the Editor, 154 CANADIAN MEDICAL ASS'N J., S. 1829, 1829 (1996). Die
gegenwärtige Forschung des Mit-Autors Milton Diamond mit 50 Personen mit AIS
unterstützt die Auffassung, daß die Patienten ihre gesamte Geschichte kennen
wollen.
241 Siehe Dreger, siehe Fußnote 12, S. 27-30. Außerdem können Patienten, wenn
sie keine vollständigen Informationen über ihre Geburt erhalten, manchmal die
geschlechtsbezogenen Risiken ihres früheren körperlichen Geschlechts, von denen
sie weiterhin betroffen sind, nicht richtig einschätzen. Siehe Dreger, siehe
Fußnote 12, S. 31-32.
242 Cowley, siehe Fußnote 74, S. 66 (zitiert Dr. Antonne Koury, Leiter der
Kinderurologie im Toronto's Hospital for Sick Children).
243 Siehe Sherman Elias & George Annas, Commentary, The Whole Truth and
Nothing But the Truth, HASTINGS CENTER REPORT, Okt./Nov. 1988, S.35, 35-36;
Brendan P. Minogue & Robert Taraszewski, Commentary, The Whole Truth and
Nothing But the Truth? HASTINGS CENTER REPORT S. 34 (Okt. /Nov. 1988)
244 Case Studies: The Whole Truth and Nothing But the Truth?, HASTINGS CENTER
REPORT S. 34 (Okt./Nov. 1988), S. 34. Die gegenwärtige Sensibilierung für die
Auswirkung, die es auf die Patientin hat, die Kondition „testikuläre
Feminisierung“ zu nennen, hat zur Umbenennung der Kondition in
„Androgen-Insensitivitästssyndrom“ (AIS) geführt. Das Körpergewebe der Person
kann nicht auf die Androgene antworten, die für die typische Vermännlichung
benötigt werden.
245 Minogue & Taraszewski, siehe Fußnote 243, S. 34.
246 Minogue & Taraszewski, siehe Fußnote 243, S. 34.
247 Minogue & Taraszewski, siehe Fußnote 243, S. 34.
248 Vergleiche Minogue & Taraszewski, siehe Fußnote 243, S. 34-35 (erkennen
die Bedenken der Ärzte bzgl. der Informierung an).
249 Minogue & Taraszewski, siehe Fußnote 243, S. 35. Die Autoren legen
nahe, daß die Information nicht „relevant“ sei, da nichts getan werden könne,
und daß alle „alle unmittelbaren Probleme angesprochen werden können, ohne ihr
die Information über ihre genetische Abweichung zu offenbaren.“ Minogue &
Taraszewski, siehe Fußnote 243, S. 34. Eine andere Position ist voran gebracht
worden, die nahe legt, daß eher eine vollständige Informierung als die
Täuschung sowohl der Eltern, als auch des Kindes, vorzuziehen sein kann. Siehe
Elias & Annas, siehe Fußnote 243, S. 35-36.
250 Minogue & Taraszewski, siehe Fußnote 243, S. 35.
251 Ein Arzt trägt die Beweislast, daß das therapeutische Privileg gegenüber
der Pflicht, zu informieren, vorgeht, und erst danach „hat der Patient die
ultimative Beweislast der Nichtexistenz der Ausnahme.“ Bernard v. Char, 903
P.2d 676, 684 (Haw. App. 1995), bestätigt und klargestellt an anderen Themen,
903 P.2d 667 (1995).
252 Canterbury vs. Spence, 464 F.2d 772, 789 (1972) (Fußnoten ausgelassen).
Siehe auch McNichols, siehe Fußnote 163, S. 728 (stimmt der engen Auslegung des
von Canterbury geschaffenen therapeutischen Privilegs zu).
253 Der J/J-Fall, Mitteilungen ehemaliger Patienten, und die Diskussionen der
ISNA haben ein eindrucksvolles gemeinsames Thema, daß Informationen, selbst im
Erwachsenenalter, verzweifelt gesucht wurden, aber schwierig zu erlangen waren.
Siehe Kipnis & Diamond, Pediatric Ethics, siehe Fußnote 163, S.406-407.
Diese Berichte legen eine Abweichung von der sogenannten allgemeinen Sichtweise
nahe:
Ein Arzt hat als Vertrauensperson eine Pflicht, den/die Patient(in) zu
informieren über Ungewöhnlichkeiten an seinem/ihrem Körper. Die Grundlage
dieser Pflicht ist, daß der/die Patient(in) ein Recht hat, die wesentlichen
Fakten über die Beschaffenheit seines/ihres Körpers zu kennen, und jegliche
durch diese Lage vorhandenen Risiken, sodaß eine informierte Entscheidung
getroffen werden kann im Hinblick auf die Richtung, die die medizinische
Behandlung des/der Patient(in) nehmen wird. Das Recht des Patienten/der
Patientin, bescheid zu wissen, ist nicht begrenzt auf die Wahl der Behandlung,
erst wenn eine Erkrankung vorliegt oder schlüssig diagnostiziert worden ist.
Wichtige Entscheidungen müssen häufig getroffen werden in vielen Situationen
außerhalb der Behandlung, in denen medizinische Hilfe gegeben wird,
einschließlich der Verfahren, die zur Diagnose führen... Diese Entscheidungen
müssen alle getroffen werden mit dem vollen Wissen und der vollen Teilhabe des
Patienten... Die Existenz einer ungewöhnlichen Beschaffenheit des eigeen
Körpers, das Vorliegen eines hohen Krankheitsrisikos,... sind alles Tatsachen,
die ein Patient wissen muß, um eine informierte Entscheidung zu treffen über
die Richtung, die die zukünftige medizinische Behandlung nehmen wird.
Gates v. Jensen, 595 P.2d 919, 922-923 (Wash. 1979) (einstimmiger
Beschluß)(Zitate ausgelassen).
254 Siehe Preves, siehe Fußnote 218, S. 414.
251 Die Erfahrung von Cheryl Chase, Direktorin der Intersex Society of North
America, ist lehrreich: Im Alter von 35 hatte Chase einen Nervenzusammenbruch
hatte. Obwohl sie [mit Schwierigkeiten] in den frühen 20er Jahren ihres Lebens
in der Lage gewesen war, Zugriff zu bekommen auf ihre medizinischen
Aufzeichnungen,... hatten die Jahre des Schweigens, der unerklärten
Operationen, und die sexuelle Funktionsstörung, die hervorgerufen worden war
durch die Entfernung ihrer Klitoris, ein gewaltiges Opfer von ihr gefordert.
„Bis ich 35 war, war ich beschämt und in Furcht, daß ich anders war als Frau.
Wie viele PatientInnen, von denen man annahm, daß sie glücklich und erfolgreich
seien, war ich zum Schweigen gebracht.“ Yronwode, siehe Fußnote 85, S. 1. Money
sprach sich 1983 gegen die Verschwiegenheit aus: „Ich lernte meine Lekton auf
eine harte Art, vor allem in den Fällen, in denen die Eltern die Übermittlung
jeglicher diagnostischer Beschreibungen und klinischer Informationen gegenüber
dem Kind verbaten. Als sie aufwuchsen, konfrontierten mich einige dieser
Patienten mit dem Unsinn dieser Verfahrensweise, denn sie hatte die ganze Zeit
lang gewußt, daß man sie unaufrichtig behandelt hatte. “Money, Birth Defect,
siehe Fußnote 239, S. 14.
256 Siehe Kipnis & Diamond, Pediatric Ethics, siehe Fußnote 11, S. 407;
Diamond, Pediatrid Management, siehe Fußnote 87, S. 1026.
257 Siehe Diamond & Sigmundson, Management of Intersexuality, siehe Fußnote
11, S. 1048. Dreger, siehe Fußnote 12, S. 31-32; Elias & Annas, siehe
Fußnote 243, S. 35-36; Kipnis & Diamond, Pediatric Ethics, siehe Fußnote
11, S. 407; Preves, siehe Fußnote 218, S. 417-418.
258 Die Grundannahme, daß die Chirurgie erfolgreich sei, war so tief
verwurzelt, daß 1998 ein Krankenpflegemagazin die Ablehnung einer Einwilligung
zur Geschlechtsangleichung als Vernachlässigung des Kindes beschrieb. Siehe
Rossiter & Diehl, siehe Fußnote 12, S. 61. Jedoch stellte als Antwort ein
Kommentar von Anita Catlin fest, daß der Erfolg der Chirurgie an Intersexuellen
so ungewiß sei, daß man sich nicht über diese hinwegsetzen sollte. Anita J.
Catlin, Ethical Commentary on Gender Reassignment: A Complex and Provocative
Modern Issue, 24 J. Gynecological & Neonatal Nursing 63 (1998).
259 Siehe FURROW, siehe Fußnote 52, S. 386-387 (kommentiert: „Gerichte scheinen
willens zu sein, klinische Innovationen zu tolerieren, solange ein Patient
angemessen informiert wird über den innovativen und ungeprüften Charakter des
Verfahrens“).
260 Siehe Diamond & Sigmundson, Management of Intersexuality, siehe Fußnote
11, S. 1046.
261 Siehe Kipnis & Diamond, Pediatric Ethics, siehe Fußnote 11, S. 406 ("Es
ist den Eltern eines Patienten nicht möglich, eine Informierte Einwilligung zu
diesen Verfahren zu geben, gerade, weil der medizinische Berufsstand nicht
systematisch eingeschätzt hat, was mit den Erwachsenen geschieht, die diese
kleinkindlichen Patienten einmal werden.“).
262 Siehe Dreger, siehe Fußnote 12, S. 32. Diamond, Pediatric Management, siehe
Fußnote 87, S. 1026.
263 MONEY, SEX ERRORS 1994, siehe Fußnote 17, S. 67 (Diese Aussage wird
ausdrücklich betont.)
264 MONEY, SEX ERRORS 1994, siehe Fußnote 17, S. 54 (Diese Aussage wird
ausdrücklich betont.).
265 In der Tat stellte die American Academy of Pediatrics in ihren 1996er
Empfehlungen zum Zeitpunkt der genitalen Chirurgie an Jungen fest, daß „das
Bild einer Person vom eigenen Körper stark von der Sozialisation abhängt“, und
bezog sich ausschließlich auf Arbeiten von John Money, die 10 Jahre alt und
älter waren. Timing of Elective Surgery, siehe Fußnote 12, S. 590.
266 Es gibt keinen Zweifel, daß Ärzte Behandlungen wählen, die auf sozialen
oder persönlichen Werturteilen beruhen; man schaue sich das folgende Zitat
bezüglich der klitoralen Chirurgie an, welches das äußere Erscheinungsbild
bevorzugt: Die Klitoris ist nicht wesentlich für eine angemessene sexuelle
Funktion und sexuelle Befriedigung... Aber ihre Bewahrung wäre als
wünschenswert anzusehen, wenn sie erreicht wird unter Aufrechterhaltung einer
zufriedenstellenden Erscheinung und Funktion... Dennoch hat die Klitoris ganz
klar einen Bezug zur erotischen Stimulation und sexuellen Befriedigung, und
ihre Anwesenheit ist wünschenswert, selbst bei PatientInnen mit intersexuellen
Abweichungen, wenn diese Anwesenheit nicht die kosmetische, psychologische,
soziale und sexuelle Anpassung beeinträchtigt. KESSLER, siehe Fußnote 12, S. 37
(zitiert Judson Randolph & Wellington Hung, Reduction Clitoroplasty in
Females with Hypertrophied Clitoris, 5 J. PEDIATRIC SURGERY S. 224, 230
(1970)).
267 Wilson und Reiner kommentieren:
Das Recht eines Menschen, zu bestimmen, was mit seinem oder ihrem Körper
geschieht, wird zunehmend geltend gemacht. Patienten und ihre Familien
verlangen ein Mitspracherecht zum Thema der Geschlechtsangleichungen und der
Behandlungen. Schließlich sind das Geschlecht, in dem ein Kind erzogen wird,
und seine Geschlechtsidentität von grundlegender Bedeutung für die
lebenslängliche Entwicklung und Anpassung jenes Kindes. Obwohl die Eltern ihre
Einwilligung zur Operation geben mögen, gibt es eine wachsende Bewegung dahin,
die Zustimmung des Kindes zu den Verfahren zu erlangen, vor allem zu denen,
die, wie die meisten die Genitalien ,„rekonstruierenden“ Verfahren, von einem
medizinischen Standpunkt aus gewählt werden. Dies bedeutet, die Operation zu
verschieben, bis man die Bestimmung des eigenen sozialen Geschlechts durch die
betroffene Person in Betracht ziehen kann.
Wilson & Reiner, siehe Fußnote 62, S. 364; siehe auch Schober, siehe
Fußnote 95, S. 394 ("Für die besten Langzeitergebnisse müssen wir jene
chirurgischen Behandlungsmethoden mit in Betracht ziehen, die Intersexualität
nicht ,heilen’, und daß solch ein Verfahren wie eine Vaginoplastik sich wegen
der Einwilligung an den Patienten wenden und nach seinen Bedürfnissen und
Wünschen fragen sollte, und nicht nach der Bequemlichkeit der Eltern und der
Gesellschaft.“).
268 Laurence McCullough, "The Ethics of Gender Reassignment," vorgestellt auf
der 1999er Pediatric Gender Reassignment-Konferenz: A Critical Reappraisal,
Dallas, Texas (30. April 1999). Siehe auch Dena S. Davis, Genetic Dilemmas and
the Child's Right to an Open Future, 28 RUTGERS L.J. S. 549, 575-81 (1997)
(stellt fest und begrüßt den Trend gegen die Durchführung von Gentests zur
Vorhersage spät auftretender Krankheiten, und vertritt die Ansicht, daß Eltern,
die sich für den Test entscheiden, „das Recht und die Möglichkeit des Kindes,
jene Entscheidung im Erwachsenenalter selbst zu treffen, ausschließen“).
269 In einem von Nußbaum beschriebenen Fall aus 1998 willigten die Eltern
schließlich in die Operation ein, obwohl sie von der Möglichkeit wußten, daß
das Kind das angeglichene Geschlecht zurückweisen könnte. Sie sahen die
mögliche soziale Zurückweisung eines uneindeutigen sozialen Geschlechts als
zerstörerischer an als die Möglichkeit, daß daß angeglichene soziale Geschlecht
schließlich abgelehnt würde, oder daß das Kind eine verringerte sexuelle
Empfindsamkeit haben könnte:
„Als Eltern sind wir oft gezwungen, für unsere Kinder Entscheidungen zu
treffen, die hart sind. Und dies ist, soweit es mich betrifft, eine von ihnen.“
Wenn Emma trauern sollte, so sagte Vicky [die Mutter], werde sie die Schuld der
Familie anstatt sich selbst geben können. Aber Vicky’s schlimmster Alptraum
war, daß Emma aufwächst und sich als Mann identifizieren könnte. In jenem Fall
wäre es zu spät.
Nußbaum, siehe Fußnote 12, S. 97.
270 Siehe Fußnote 95.
271 KESSLER, siehe Fußnote 12, S. 74; Diamond, Pediatric Management, siehe
Fußnote 87, S. 1025- 1026; Diamond & Sigmundson, Management of
Intersexuality, siehe Fußnote 11, S. 1047; Kipnis & Diamond, Pediatric
Ethics, siehe Fußnote 11, S. 405-406; Reiner, Sex Reassignment, siehe Fußnote
82, S. 1044. Kipnis und Diamond empfehlen auch einen Aufschub, der in Kraft
bleiben soll, bis der positive Wert der Operationen durch eine angemessene
Langzeitstudie dokumentiert ist. Kipnis & Diamond, siehe Fußnote 11. Andere
bleiben überzeugt, daß kosmetische klitorale Chirurgie angemessen sei. Siehe
Meyer-Bahlburg, siehe Fußnote 109, S.15 und Glassberg, siehe Fußnote 85, S.
152-153 (beide verteidigen die kosmetische Chirurgie). Während Glassberg der
Auffassung ist, daß die Chirurgie an uneindeutigen Genitalien fortgesetzt
werden sollte (siehe S. 1309), ist er auch offen für einen Wandel:
„...Wir müssen von den Patienten lernen, die darüber verärgert sind, wie sie
behandelt wurden, und von denen, die zufrieden sind. Wenn Daten zur Verfügung
stehen werden, die belegen, daß eine gegebene Herangehensweise geändert werden
sollte, sollten wir dies umgehend tun. Heute sollten wir mit gültigen,
unwidersprochenen Langzeitdaten und genetischen, pharmakologischen und
chirurgischen Werkzeugen in der Lage sein, ein zufriedenstellendes Ergebnis für
fast alle mit diesem möglicherweise verheerenden Problem geborenen Kinder
herzustellen.“
Glassberg, siehe Fußnote 85, S. 1309.
272 Siehe Diamond & Sigmundson, Sex Reassignment, siehe Fußnote 11, S. 303;
siehe auch Dreger, siehe Fußnote 12, S. 30, 33-34; siehe allgemein Preves,
siehe Fußnote 218.
273 Siehe z. B. Preves, siehe Fußnote 218, S. 415 (berichtet von der Angst vor
Krebs als ein Resultat unvollständiger medizinischer Geschichte von Patienten);
Groveman, siehe Fußnote 84, S. 357-58.
274 Siehe ISNA, Frequently Asked Questions: Hormone Replacement Therapy and
Osteoporosis, (besucht am 15. Juli 1999) <http://wwww.isna.org/faq/htm>
(warnt, daß Personen, denen ihre Gonaden entfernt wurden, ein außerordentlich
hohes Osteosporose-Risiko haben).
275 Siehe Morgan Holmes, Is growing up in silence better than growing up
different? 2 CHRYSALIS: THE JOURNAL OF TRANSGRESSIVE GENDER IDENTITIES S. 7-9
(1997/1998) (beschreibt geistige Verwirrung und Entwicklung von
Selbstmordideen); siehe z. B. Cowley, siehe Fußnote 74, S. 66 (erörtert den
Fall von Cheryl Chase: „Es wurden ihr nicht nur in der Kindheit Informationen
verweigert, sondern sie wurde auch von Ärzten belogen, als sie später
versuchte, ihre medizinischen Aufzeichnungen zu bekommen“); Colapinto, siehe
Fußnote 11, S. 95 (erzählt von Fällen des Verschweigens und von daraus
resultierender Pein und Leid).
276 Siehe allgemein Diamond, Pediatric Management, siehe Fußnote 87, S.1026
(empfiehlt, daß Ärzte „Wege finden, sich diesen Erwachsenen gegenüber zu
bekennen, und beginnen sie zu informieren über ihre medizinischen Geschichten,
die man ihnen vorenthalten hatte“); Kipnis & Diamond, Pediatric Ethics,
siehe Fußnote 11, S. 406-407 (ebenso).
277 Siehe z. B. Blaz v. Galen Hospital Illinois, Inc., 982 F. Supp. 556 (N.D.
Ill. 1997) (bemerkt, daß dort, wo es eine weitergehende Pflicht gibt, der Grund
der Klage nicht zu Ansprüchen führt, bis der Beklagte „genug Fakten bekommen
hat, um zu verstehen, daß seine Behandlung den Kläger Risiken ausgesetzt
hatte“); Mink v. University of Chicago, 460 F. Supp. 713, 720 (N.D. Ill. 1978)
(zitiert Canterbury v. Spence, 464 F.2d 772 (D.C. App. 1972)) (erkennt die
weitergehenden Pflichten an, Frauen über Krebsrisiken in Zusammenhang mit der
Behandlung mit DES, die nach der Behandlung entdeckt werden, in Kenntnis zu
setzen); Schwartz v. United States, 230 F. Supp. 536, 541 (E.D. Pa. 1964)
(vertritt die Auffasssung, daß das Veteranen-Krankenhaus die Pflicht hat, den
Patienten über neu entdeckte Risiken in Verbindung mit einer früheren
Behandlung zu informieren); Tresemer v. Barke, 150 Cal. Rptr. 384, 394 (Cal.
App. 1978) (vertritt die Ansicht, daß der Arzt die weitergehende Pflicht hatte,
vor später entdeckten Risiken in Zusammenhang mit Dalkon Shield zu warnen, und
daß die Verjährungsvorschrift nicht anwendbar war); Reyes v. Anka Research
Ltd., 443 N.Y.S.2d 595, 597 (Sup. Ct. 1981) (bemerkt, daß der Grund der Klage,
das Versäumen der Inkenntnissetzung der Patientin über einen Rückruf eines
Intrauterinpessars (IUD, Spirale zur Verhütung) sich fortsetzte bis zur Zeit
der logischerweise erfolgenden Entdeckung). Aber siehe auch Schendt v. Dewey,
520 N.W.2d 541, 548 (Neb. 1994) (vertritt die Auffassung, daß es nach
Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen Arzt und Patient keine Pflicht gibt,
vor Krebsrisiken durch Strahlung zu warnen.). Siehe allgemein Lori B. Andrews,
Torts and the Double Helix: Malpractice Liability for Failure to Warn of
Genetic Risks, 29 HOUS. L. REV. S. 149, 169 (1992) (erörtert die weitergehenden
Pflichten, zu warnen, wo ein Gentest später andere noch unbekannte Verbindungen
mit Krankheiten und möglichen Erbkrankheiten aufdeckt); Andrea G. Nadel,
Annotation, Duty of Medical Practitioner to Warn Patient of Subsequently
Discovered Danger From Treatment Previously Given, 12 A.L.R.4th 41 (1981 &
1997 Supp.).
278 Er erklärte: „Die Schlußfolgerung war, daß die Ärzte zur Zeit meiner Geburt
das beste taten, was sie zu tun wußten.“ Interview ohne Namensangabe
aufgenommen am 16. März 1999.
279 Einer der beiden oben erwähnten jungen Männer, der im Alter von zwei
Monaten geschlechtlich angeglichen worden war wegen eines Mikropenis, erfuhr
von seinen chirurgischen Behandlungen während einer Familientherapie in seinen
Teenagerjahren. Dies markierte einen Wendepunkt im Verhältnis zu seinen Eltern,
die ihn von da an unterstützten in seiner Entscheidung, als junger Mann zu
leben. Er steht ihnen weiterhin nahe. Er berichtet, daß er lange Zeit das
Gefühl hatte: „Wie konntet ihr mir das antun?... Wenn sie gewußt hätten, daß
ich als ein Junge geboren worden war, hätten sie mich nicht als ein Mädchen
erzogen.“ Er berichtete auch, daß er niemals das Gefühl hatte, ein Mädchen zu
sein: „Als ich zehn war, fragte ich meine Mutter, ob Gott Fehler macht.“ „Meine
Mutter wurde ebenso im Dunkeln gelassen wie ich [über meine Kondition].“ Die
Ärzte teilten seinen Eltern mit, seine Hoden wären krebsbefallen (obwohl sie es
nicht waren). Seine Eltern waren sich zu jener Zeit nicht im klaren darüber,
daß er als ein Junge geboren worden war, obwohl er später erfuhr, daß Gentests
zu jener Zeit aufzeigten, daß er einen normalen 46 XY Karyotyp, einen
Mikropenis und normale Hoden hatte. Interview ohne Namensangabe aufgenommen am
30. Mai 1999.
Der andere erfuhr von seiner medizinischen Geschichte, indem er seinen Ärzten
gegenüber trat. Er ist von seinen Eltern nun entfremdet. Interview ohne
Namensangabe aufgenommen am 25. Oktober 1999.
280 Aber siehe Nußbaum, siehe Fußnote 12, S. 94-97 (beschreibt die Entscheidung
der Eltern, in die Chirurgie einzuwilligen, die von Ärzten empfohlen wurde,
selbst nachdem sie Mitglieder der ISNA getroffen und von den Risiken der
Ablehnung des angeglichenen Geschlechts, des möglichen Verlusts an sexueller
Sensitivität und des Wiedersehens mit unzufriedenen ehemaligen Patienten,
anstatt zufriedenen, erfahren hatten).
281 Siehe KESSLER, siehe Fußnote 12, S. 75-76; Catlin, siehe Fußnote 258, S.
65; Diamond & Sigmundson, Management of Intersexuality, siehe Fußnote 11,
S. 1047; Dreger, siehe Fußnote 12, S. 34; Kipnis & Diamond, Pediatric
Ethics, siehe Fußnote 11, S. 405-407. Unglücklicherweise, so stellt Dreger
fest, wurden die Ethiker in diese Debatte in der Geschichte nicht einbezogen.
Siehe Dreger, siehe Fußnote 12, S. 26 (bemerkt die bis heute spärliche
Aufmerksamkeit für ethische Themen). Die Zeiten ändern sich, wie sich zeigte
durch die Widmung einer ganzen Ausgabe zu diesem Thema im Journal of Clinical
Ethics in 1998.
282 Milton Diamond, Self-Testing: A Check on Sexual Identity and Other Levels
of Sexuality, in Gender Blending, siehe Fußnote 106, S. 122.
Anmerkungen der Übersetzer
Dieser Text wurde übersetzt von Sarah Luzia Hassel und Volker Reusing. Es
handelt sich um eine vom Autor Prof. Dr. Milton Diamond genehmigte Übersetzung,
nicht aber um eine autorisierte Übersetzung. In rechtlichen oder medizinischen
Zweifelsfragen bitten wir, den Originaltext hinzuzuziehen.
Deutsche von Prof. Dr. Diamond genehmigte Übersetzung:
© Copyright für die deutsche Übersetzung Sarah Luzia Hassel und Volker
Reusing