Executive Summary Schattenbericht CEDAW 2008
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1. Zusammenfassung
2. Fragen an die Bundesregierung
1. Zusammenfassung
Dieser Parallelbericht zum Bericht der Bundesrepublik Deutschland widmet
sich, nach Überzeugung und Erfahrung der Berichterstatterinnen, den nicht
erfüllten Verpflichtungen bezüglich der Menschenrechte, wie sie, aus dem
UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
(CEDAW) und, jeweils in Verbindung mit Art. 3 CEDAW, den anderen
Menschenrechtsverträgen der UN den intersexuellen Menschen erwachsen.
Nach Rechtsauffassung der Berichterstatterinnen umfasst der Schutz von CEDAW
alle Menschen, welche körperlich nicht eindeutig dem männlichen Geschlecht
zugehörig sind. Nur durch diesen weiten Umfang ist sicher gestellt, dass dieser
Schutz auch den Menschen zuteil wird, die fälschlich dem weiblichen oder dem
männlichen Geschlecht zugewiesen wurden. Die Umsetzung des geforderten Schutzes
ist nach Ansicht vieler, medizinisch als intersexuell oder „DSD“ (“Disorders of
sex development“) bezeichneter Menschen nicht gegeben.
Bei intersexuellen Menschen finden sich sowohl weibliche als auch männliche
körperlich-geschlechtliche Merkmale. Neben der Varianz ihrer geschlechtlichen
Anlagen liegen bei ihnen in der Mehrzahl der Fälle, keine weiteren
pathologischen Merkmale vor. Trotzdem werden sie in Deutschland - sowie auch in
zahlreichen anderen Ländern - von frühstem Kindesalter an - irreversiblen
medikamentösen und chirurgischen Eingriffen unterzogen. Diese Eingriffe führen
bei den so betroffenen Menschen konsequenterweise zu einer lebenslang obligaten
medizinischen Behandlung.
In der weitaus überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird mit medizinischen Mitteln
versucht, intersexuelle Kinder, optisch und psychisch, dem jeweiligen
kulturellen Kontext von „weiblich“ anzupassen. Eine medizinische Indikation
sowie eine Qualitätskontrolle fehlen hierzu völlig.
Ebenso gibt es Fälle, in denen versucht wird, intersexuelle Menschen unter
Verlust, überwiegend völlig intakter, weiblicher Geschlechtsorgane zu Jungen
bzw. Männern um zu operieren.
Die daraus resultierenden Konsequenzen hinsichtlich Mutterschaft, Körperbild
und sexueller Selbstbestimmung bedürfen, aus Sicht der Berichterstatterinnen,
keiner weiteren Ausführungen. Es ist Tatsache, dass diesen Menschen ein
Geschlecht, unter Verlust ihrer natürlichen individuellen
Entwicklungspotentiale, aufgezwungen werden soll. Die Notwendigkeit der
medizinischen Eingriffe wird dabei mit sozialen Aspekten begründet,
beispielsweise der Sorge, dass ein intersexuelles Kind ohne eindeutige
Geschlechtsmerkmale Opfer von (geschlechtlicher) Diskriminierung werden
könnte.
Offiziellen Schätzungen zufolge leben etwa 80.000 bis 120.000 medizinisch mit
dem Begriff „intersexuell“ („DSD“) klassifizierte Menschen in der
Bundesrepublik Deutschland.
CEDAW verbietet jede Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts:
„Jede mit dem Geschlecht begründete Unterscheidung, Ausschließung oder
Beschränkung“ (Artikel 1) umfasst und verpflichtet die Vertragsstaaten,
„alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau
durch Personen, Organisationen und Unternehmen zu ergreifen“ (Artikel 2)
Dabei fordert CEDAW die Vertragsstaaten in Artikel 5 bereits auf „einen
Wandel in den sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Mann und Frau zu
bewirken, um so zur Beseitigung von Vorurteilen sowie von herkömmlichen und
allen sonstigen auf der Vorstellung von der Unterlegenheit oder Überlegenheit
des einen oder anderen Geschlechts oder der stereotypen Rollenverteilung von
Mann und Frau beruhenden Praktiken zu gelangen“. Aus der Perspektive
intersexueller Menschen ist dieser Wandel zur Beseitigung von
Geschlechterstereotypen und der Vorstellung einer rein binären auf Mann und
Frau beschränkten, Geschlechterkonstruktion geradezu (über-)
lebenswichtig.
Das Anliegen des vorliegenden Schattenberichts ist es, über die physische,
psychische und soziale Situation intersexueller Menschen in Deutschland
aufzuklären mit dem Ziel die vollständige Umsetzung der Menschenrechte auch für
intersexuelle Menschen durchzusetzen. Deutschland darf als CEDAW-Vertragsstaat
die nach Meinung der Berichterstatterinnen schweren Menschenrechtsgefährdungen
und -verletzungen an intersexuellen Menschen nicht mehr länger ignorieren und
muss „alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen
zur Sicherung der vollen Entfaltung und Förderung der Frau“ treffen,
„damit gewährleistet wird, dass Frau die Menschenrechte und
Grundfreiheiten“ ausüben kann (Artikel 2 CEDAW). Im sechsten
Staatenbericht der Bundesregierung zu CEDAW finden die Anliegen intersexueller
Menschen kein Gehör. Mit dem Schattenbericht verbindet sich daher die Hoffnung,
dass CEDAW gegenüber der Bundesregierung darauf hinwirken wird, dass die
Menschenrechte intersexueller Menschen aus CEDAW und, in Verbindung mit Art. 3
CEDAW, auch aus den anderen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen, in
Deutschland angewandt bzw. durchgesetzt werden.
Die intersexuellen Frauen legen diesen eigenen Schattenbericht vor, weil sie
sehr spezifischen Formen von Gewalt und Diskriminierungen ausgesetzt sind. Im
Prozess der Vorbereitung des Schattenberichts, waren die intersexuellen Frauen
dennoch von Anfang an mit der NGO-Plattform zur Erstellung des kompilierten
Schattenberichts des Deutschen Frauenrats vernetzt.
Intersexualität berührt eine Vielzahl universeller Menschen- und Frauenrechte.
Der vorliegende Schattenbericht konzentriert sich auf die Darstellung von
Menschenrechtsverletzungen in Bezug auf die mangelnde Umsetzung der in Artikel
1-5 (underlying principles of the CEDAW Convention: Equality,
Non-Discrimination and State Obligation), Artikel 10 (Education),
Artikel 12 (Health) und Artikel 16 (Marriage and Family)
niedergelegten Rechte.
Alle Menschenrechte sind gleichrangig, interdependent und unteilbar. Nach
Artikel 28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch
gleichermaßen Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher
die Menschenrechte und Grundfreiheiten voll verwirklicht werden können. CEDAW
betont in der Präambel „... dass alle Menschen frei und an Würde und
Rechten gleich geboren sind, ohne irgendeinen Unterschied auf Grund des
Geschlechts“. Dies gibt Anlass zur Hoffnung für intersexuelle Menschen und
wird von den Betroffenen mit großer Anerkennung und in der Hoffnung auf Hilfe
gewürdigt.
Im Sinne der universellen und interdependenten Menschenrechte scheint es
erforderlich, die Anliegen intersexueller Menschen in Zukunft auch an andere
UN-Fachausschüsse weiter zu leiten (insbesondere an die Fachausschüsse zum
Zivilpakt (ICCPR), zum Sozialpakt (CESCR), zur Kinderrechtskonvention (CRC) und
zur Konvention gegen Folter (CAT) sowie an die Sonderberichterstatter/innen zu
Folter, Gewalt gegen Frauen und Kinder).
2. Fragen an die Bundesregierung
1. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um sicher zu stellen, dass die
Würde und das Recht auf diskriminierungsfreies Leben (Artikel 1 jeweils in
Verbindung mit Artikel 3 CEDAW) bezogen auf das Geschlecht auch für
zwischengeschlechtliche Menschen möglich wird?
2. Wann wird die Bundesregierung die Berichte der NGO, der Selbsthilfevertreter
und der bereits vorliegenden Forschungsergebnisse hinsichtlich der
Lebenssituation der intersexuellen Frauen und zwischengeschlechtlichen Menschen
zur Kenntnis nehmen und den Dialog mit den Betroffenen, den Vereinen und den
Selbsthilfegruppen aufnehmen?
3. In welchem Zeitrahmen wird die Bundesregierung Schritte unternehmen, um
sicherzustellen, dass die med. Behandlungsstandards für zwischengeschlechtlich
geborene Menschen den Anforderungen den ratifizierten UN–Verträgen
genügen?
4. Wann werden die medizinischen Fachgesellschaften durch die Bundesregierung
aufgefordert, diskriminierungsfreie Behandlungsstandards unter aktiver
Einbeziehung der Betroffenen ein zu führen?
5. Wie und bis wann wird die Bundesregierung sicherstellen, dass intersexuellen
Menschen eine geschlechtliche Entscheidung erst dann angetragen wird, wenn sie
selbst voll entscheidungsfähig sind?
6. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um sicher zu stellen, dass
zukünftig keine irreversiblen medizinischen Eingriffe ohne „Informierte freie
Einwilligung“ an intersexuellen Menschen erfolgen?
7. Behandlung von intersexuellen Menschen einführen und auf Dauer garantieren,
so dass von den Gesetzen und Verordnungen keine Diskriminierung mehr
ausgeht?
8. Wann gedenkt die Bundesregierung den Begriff der geschlechtlichen Varianten
in ihre Gesetzte und Verordnungen einzuarbeiten?
9. Welche Gesetze wird die Bundesregierung im Hinblick auf die Existenz
zwischengeschlechtlicher Menschen aktualisieren und wann wird sie es tun?
10. Wann gedenkt die Bundesregierung, sich der intersexuellen Opfer von
geschlechtsverändernden Menschenversuchen anzunehmen und Ihnen Rechtsbeistand,
ihnen Rechtssicherheit und eine Integration die soziale Ordnung zu
ermöglichen?
11. Wird die Bundesregierung verbindliche und diskriminierungsfreie Gesetze,
die allen Menschen (somit auch den zwischengeschlechtlich Geborenen) den
gleichen Zugang zu medizinischen Leistungen garantieren, vorantreiben?
12. Was wird die Bundesregierung in den nächsten 4 Jahren für den Aufbau, auf
die Behandlung zwischengeschlechtlicher Menschen spezialisierter
Kompetenzzentren und für die Ausbildung spezialisierter Fachkräfte tun?
13. Was wird die Bundesregierung in den nächsten 4 Jahren zur Bildung von
Beratungsteams unter aktiver Mitwirkung zwischengeschlechtlicher Menschen
unternehmen?
14. Wie will die Bundesregierung die Verjährung von Schadensersatzansprüchen
auf Grund der Vorenthaltung von medizinischen Unterlagen und Informationen
gesetzlich regeln?
15. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass zwischengeschlechtliche
Menschen als Beobachter bei allen sie betreffenden wissenschaftlichen Studien
zugelassen werden?
16. Wird die Bundesregierung in den nächsten 4 Jahren eine Wahrheitskommission
einrichten bzw. unterstützen , die zur öffentlichen Aufarbeitung (nach
kanadischem Vorbild) der durch medizinische Behandlung bzw. Nicht-Behandlung
geschädigter zwischengeschlechtlicher Menschen beiträgt und die Entschädigung
der Betroffenen regelt?
17. Auf welche Weise und bis wann wird die Bundesregierung die Nachteile
ausgleichen, die zwischengeschlechtliche Menschen durch ihre Behandlungen
erlitten haben?
18. Wann wird die Bundesregierung definieren, welche körperlichen und
psychischen Schäden durch die Fehlbehandlung zwischengeschlechtlicher Menschen
nach Auffassung der Bundesregierung jeweils welchem Grad der Behinderung /
Minderung der Erwerbsfähigkeit im versorgungsrechtlichen Sinne
entsprechen?
19. Wann wird die Bundesregierung die vorhandenen Diskriminierungen der
intersexuellen Menschen aus dem Personenstands– und Eherechte entfernen?
20. Wann wird die Bundesregierung neue Forschungsprojekte auflegen bzw.
weiterführen (z.B. die Forschungsgruppe Hamburg), die die Situation
intersexueller Erwachsener umfassend erforschen, und wann werden diese
Ergebnisse wirksam für intersexuelle Menschen umgesetzt.
Inhaltsverzeichnis
Schattenbericht CEDAW 2008
Impressum
S. 2
Vorwort
/ Zusammenfassung S. 5
Fragen an die Bundesregierung S. 7
1.
Präambel und Artikel 1-5 CEDAW S. 9
1.1
Definition - Was ist Intersexualität? S. 9
1.2
Verweigerung und Ignoranz der Bundesregierung S. 10
2.
Artikel 10 Bildung S.11
2.1
Die menschenrechtsverletzenden Geschlechtertheorien
nach Prof. Dr. John
Money S. 11
3. Artikel
12 Gesundheit S. 11
3.1
Medizinische Versuche an Menschen S. 12
3.2
Auflistung der Menschenrechtsverletzungen infolge der Behandlung
nach den „Standards“ entwickelt von
Prof. Dr. John Money S. 12
3.2.1
Gonadenentnahme (Kastration) S. 13
3.2.2 Genitalamputation
S. 13
3.2.3
Wirksamer Rechtsschutz S. 13
3.2.4
Behandlungsdokumentation S. 14
3.2.5
Irreversible genitalchirurgische Eingriffe bei Unmündigen und
Erwachsenen S. 14
3.2.6
Off-Label-Use von Medikamenten S. 14
3.2.7
Behandlungskonsequenzen im Handlungsspielraum
der medizinischen
Definition S. 15
4.
Artikel 16 Heirat und Familie S. 16
4.1
Verletzung des Vorrangs des Kindeswohls und Schutz der Identität des
Kindes S. 16
4.2
Widerrechtliche Durchsetzung des Schweigens und die Verweigerung
von
Akteneinsicht S. 16
4.3
Gleiches Recht auf Eheschließung S. 17
5. Sondermechanismen
S. 17
5.1
Eine Möglichkeit der Aufarbeitung: Wahrheitskommission zur Aufklärung der
Verletzung der Frauen-
und Menschenrechte intersexueller Menschen S. 17
6.
Forderungen und Empfehlungen / Recommendations S. 18
6.1
Die Forderungen der Betroffenen S. 18
6.2
Notwendige Hilfsprogramme für Betroffene S. 19
Addendum / Anhang – Case Studies / Fallbeispiele S. 21
A1. Fallbericht
Nella S. 22
A2.
Fallbericht Christina T. S. 27
A3.
Der “Behandlungsstandard“ nach Dr. John Money S. 31
A4. Linksammlung
S. 33
A5.
Text von Prof. Dr. Milton Diamond und Ass. Prof. Hazel Glenn-Beh:
"Ein zum Vorschein kommendes ethisches und
medizinisches Dilemma:
Sollten Ärzte geschlechtsangleichende Operationen an
Kleinkindern
mit uneindeutigen Genitalien
durchführen?” S. 35
A6.
Intersexualität. Die alltägliche Folter in Deutschland.
Ein Forschungsbericht, Humboldt-
Universität zu Berlin S. 87
A7.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage S. 126
Published on Monday 21 July 2008 by Intersexuelle Menschen e.V.