Fragen an die Bundesregierung
By Intersexuelle Menschen e.V. on Monday 21 July 2008, 00:33 - CEDAW 2008 - Permalink
1. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um sicher zu stellen, dass die
Würde und das Recht auf diskriminierungsfreies Leben (Artikel 1 jeweils in
Verbindung mit Artikel 3 CEDAW) bezogen auf das Geschlecht auch für
zwischengeschlechtliche Menschen möglich wird?
2. Wann wird die Bundesregierung die Berichte der NGO, der Selbsthilfevertreter
und der bereits vorliegenden Forschungsergebnisse hinsichtlich der
Lebenssituation der intersexuellen Frauen und zwischengeschlechtlichen Menschen
zur Kenntnis nehmen und den Dialog mit den Betroffenen, den Vereinen und den
Selbsthilfegruppen aufnehmen?
3. In welchem Zeitrahmen wird die Bundesregierung Schritte unternehmen, um
sicherzustellen, dass die med. Behandlungsstandards für zwischengeschlechtlich
geborene Menschen den Anforderungen den ratifizierten UN–Verträgen
genügen?
4. Wann werden die medizinischen Fachgesellschaften durch die Bundesregierung
aufgefordert, diskriminierungsfreie Behandlungsstandards unter aktiver
Einbeziehung der Betroffenen ein zu führen?
5. Wie und bis wann wird die Bundesregierung sicherstellen, dass intersexuellen
Menschen eine geschlechtliche Entscheidung erst dann angetragen wird, wenn sie
selbst voll entscheidungsfähig sind?
6. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um sicher zu stellen, dass
zukünftig keine irreversiblen medizinischen Eingriffe ohne „Informierte freie
Einwilligung“ an intersexuellen Menschen erfolgen?
7. Behandlung von intersexuellen Menschen einführen und auf Dauer garantieren,
so dass von den Gesetzen und Verordnungen keine Diskriminierung mehr
ausgeht?
8. Wann gedenkt die Bundesregierung den Begriff der geschlechtlichen Varianten
in ihre Gesetzte und Verordnungen einzuarbeiten?
9. Welche Gesetze wird die Bundesregierung im Hinblick auf die Existenz
zwischengeschlechtlicher Menschen aktualisieren und wann wird sie es tun?
10. Wann gedenkt die Bundesregierung, sich der intersexuellen Opfer von
geschlechtsverändernden Menschenversuchen anzunehmen und Ihnen Rechtsbeistand,
ihnen Rechtssicherheit und eine Integration die soziale Ordnung zu
ermöglichen?
11. Wird die Bundesregierung verbindliche und diskriminierungsfreie Gesetze,
die allen Menschen (somit auch den zwischengeschlechtlich Geborenen) den
gleichen Zugang zu medizinischen Leistungen garantieren, vorantreiben?
12. Was wird die Bundesregierung in den nächsten 4 Jahren für den Aufbau, auf
die Behandlung zwischengeschlechtlicher Menschen spezialisierter
Kompetenzzentren und für die Ausbildung spezialisierter Fachkräfte tun?
13. Was wird die Bundesregierung in den nächsten 4 Jahren zur Bildung von
Beratungsteams unter aktiver Mitwirkung zwischengeschlechtlicher Menschen
unternehmen?
14. Wie will die Bundesregierung die Verjährung von Schadensersatzansprüchen
auf Grund der Vorenthaltung von medizinischen Unterlagen und Informationen
gesetzlich regeln?
15. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass zwischengeschlechtliche
Menschen als Beobachter bei allen sie betreffenden wissenschaftlichen Studien
zugelassen werden?
16. Wird die Bundesregierung in den nächsten 4 Jahren eine Wahrheitskommission
einrichten bzw. unterstützen , die zur öffentlichen Aufarbeitung (nach
kanadischem Vorbild) der durch medizinische Behandlung bzw. Nicht-Behandlung
geschädigter zwischengeschlechtlicher Menschen beiträgt und die Entschädigung
der Betroffenen regelt?
17. Auf welche Weise und bis wann wird die Bundesregierung die Nachteile
ausgleichen, die zwischengeschlechtliche Menschen durch ihre Behandlungen
erlitten haben?
18. Wann wird die Bundesregierung definieren, welche körperlichen und
psychischen Schäden durch die Fehlbehandlung zwischengeschlechtlicher Menschen
nach Auffassung der Bundesregierung jeweils welchem Grad der Behinderung /
Minderung der Erwerbsfähigkeit im versorgungsrechtlichen Sinne
entsprechen?
19. Wann wird die Bundesregierung die vorhandenen Diskriminierungen der
intersexuellen Menschen aus dem Personenstands– und Eherechte entfernen?
20. Wann wird die Bundesregierung neue Forschungsprojekte auflegen bzw.
weiterführen (z.B. die Forschungsgruppe Hamburg), die die Situation
intersexueller Erwachsener umfassend erforschen, und wann werden diese
Ergebnisse wirksam für intersexuelle Menschen umgesetzt.